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Meine erste Wohnung

Die erste Wohnung ist ein wichtiger Schritt ins Erwachsenenleben. Erfahren Sie jetzt, was Sie über Mietverträge, Pflichten und Stolperfallen wissen sollten.

Die erste Wohnung ist ein wichtiger Schritt ins Erwachsenenleben.
Die erste Wohnung ist ein wichtiger Schritt ins Erwachsenenleben.
(mei) Sie sind bereit für die erste Wohnung? Dann fängt jetzt die Zeit Ihres selbstständigen Wohnens an. Dies wird Ihnen viel Lebensqualität bieten. Mit dem Auszug aus dem Elternhaus kommen jedoch auch finanzielle Folgen auf Sie zu. Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen und schliessen Sie als Erstes die nötigen Versicherungen ab. 

Die Versicherungen

  • Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für bestimmte Schäden auf, die Sie während der Mietdauer verursachen. Dies sind Schäden durch Unfälle bzw. einmalige Ereignisse. Das kann zum Beispiel ein Hick sein, der am Parkett entsteht, weil Ihnen etwas aus der Hand gefallen ist. Nicht gedeckt sind hingegen Schäden, die Sie bewusst verursachen. Auch für Schäden, die im Laufe der Zeit aufgrund Ihres Lebensstils entstehen, müssen Sie selbst aufkommen. Dies sind etwa «Nikotinwände», wenn Sie drinnen rauchen, oder Kratzspuren von Katzen. Die normale Abnutzung der Wohnung wiederum ist nicht Ihr Problem: Hier ist der Vermieter gefordert.
  • Eine Hausratversicherung schützt den Besitz, den Sie in Ihrer Wohnung haben. Dies sind Möbel, Haushaltsgeräte, Geschirr, Wohnaccessoires – und alle elektronischen Geräte wie Laptop, Desktop-Computer, Handy, Fotoausrüstung.

Der Mietvertrag

  • Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, nachdem Sie ihn in aller Ruhe von der ersten bis zur letzten Seite durchgelesen und alles verstanden haben.
  • Falls Sie noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen Sie für den Abschluss des Mietvertrags die Unterschrift Ihrer Eltern.
  • Manche Vermieter verlangen von der Mieterin oder dem Mieter ein Mietzinsdepot. Es wird entweder vom Vermieter oder vom Mieter auf einem Sperrkonto angelegt, das auf den Namen des Mieters lautet. Es darf höchstens so hoch sein wie drei Monatsmietzinse. Das Mietzinsdepot dient dem Vermieter als Sicherheit für sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis. Der Vermieter darf es aber nur mit Zustimmung der Mieterin bzw. des Mieters oder gestützt auf ein Urteil herausverlangen.  
  • Falls Sie nicht genügend Geld fürs Mietzinsdepot haben, so versuchen Sie, sich den Betrag von Ihren Eltern zu leihen. Dies ist besser, als eine Mietzinskautionsversicherung abzuschliessen. Denn dafür zahlen Sie Prämien, die Sie nie wiedersehen – beim Auszug erhalten Sie nämlich kein Geld zurück.

Wie funktioniert eine WG?

Falls Sie in eine Wohngemeinschaft bzw. WG ziehen, gibt es zwei Möglichkeiten für den Mietvertrag.

  1. Die erste Möglichkeit ist die Solidarmiete. In diesem Fall unterzeichnen alle an der WG beteiligten Personen den Mietvertrag gemeinsam. Allerdings haften sie auch gemeinsam für den Mietzins. Das heisst, falls einer Person der WG das Geld ausgeht, müssen die anderen deren Teil des Mietzinses übernehmen. Auch bei Mängeln, Anfechtungen einer Mietzinserhöhung oder bei einer Kündigung müssen alle gemeinsam unterschreiben.
  2. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass ein Mitglied der WG den Mietvertrag allein unterschreibt und alle anderen Mitglieder der WG bei ihr zur Untermiete wohnen. Diese Form ist praktischer, wenn es in der WG zu vielen Wechseln kommen dürfte. Allerdings haftet die unterzeichnende Person gegenüber dem Vermieter für den gesamten Mietzins. Empfehlenswert ist, dass sie mit allen Untermieterinnen und Untermietern einen Untermietvertrag abschliesst. Dort festgehalten sind u.a. die Kündigungsfristen, die Höhe des Mietzinses und welches Zimmer dem Untermieter zur Alleinbenutzung zur Verfügung steht. 

Meine Pflichten als Mieter

  • Als Mieterin oder Mieter dürfen Sie die Wohnung zwar nutzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie tun und lassen dürfen, wie Sie möchten. Für eine so genannte bauliche Veränderung benötigen Sie das vorgängige schriftliche Okay des Vermieters. Bauliche Veränderungen sind zum Beispiel der Einbau einer Katzenklappe, die Einzäunung einer Terrasse oder eines Balkons oder farbige Anstriche von Wänden. Die baulichen Veränderungen müssen beim Auszug auf eigene Kosten rückgängig gemacht werden, falls dies mit dem Vermieter schriftlich so vereinbart wurde. Eine Ausnahme sind die Wandfarben: Ihre Lebensdauer beträgt normalerweise acht Jahre. Ziehen Sie erst nach acht Jahren oder später wieder aus, muss der Vermieter die Wände ohnehin neu streichen. In diesem Fall entstehen Ihnen meist keine Kosten – es sei denn, wegen der Farbe ist ein Zweitanstrich nötig. Dieser kann Ihnen in Rechnung gestellt werden.
  • Mängel, die ohne Gegenmassnahmen weitere Schäden nach sich ziehen können, müssen Sie dem Vermieter umgehend melden. Dazu zählen Wasser, das aus dem Geschirrspüler oder der Waschmaschine läuft, und Schimmel.
  • Falls Sie sich einen Hund oder eine Katze anschaffen wollen, benötigen Sie dafür meist das schriftliche Einverständnis des Vermieters.
  • Als Mieterin oder Mieter sind Sie für den kleinen Unterhalt verantwortlich. Damit sind einfache Arbeiten gemeint, für man kein Fachwissen benötigt. Beispiele sind das Entstopfen des Lavabo-Syphons, der Ersatz eines Duschschlauchs oder des Dampfabzugsfilters. Die Kosten für den kleinen Unterhalt müssen Sie selbst tragen, sofern sie 150 Franken nicht übersteigen.

Die Stolpersteine

Beim Einzug

  • Prüfen Sie genau, ob die Mietwohnung Mängel aufweist. Verlangen Sie, dass die Mängel im Übernahmeprotokoll aufgeführt werden.
  • Falls Sie sie erst nach dem Einzug entdecken, so halten Sie sie in einer Mängelliste fest. Stellen Sie die Mängelliste dem Vermieter mittels Einschreiben zu. Viele Mietverträge halten fest, innert welcher Frist Sie dies tun müssen.

Während der Miete

  • In einem Haus mit Mietwohnungen treffen verschiedene Parteien auf kleinem Raum aufeinander. Damit das friedvoll geschieht, macht meist eine Hausordnung Vorgaben zum Zusammenleben. Es braucht aber auch etwas Toleranz auf allen Seiten. Seien Sie deshalb rücksichtsvoll andern gegenüber.
  • Insbesondere auf Lärm und Rauch reagieren Menschen sehr unterschiedlich, zudem haben Menschen unterschiedliche Schlafrhythmen. Beschallen Sie die Terrassen und Balkone der anderen Mieterinnen und Mieter nicht mit Musik.
  • Verlassen Sie Gemeinschaftsräume wie die Waschküche mindestens so sauber, wie Sie sie vorgefunden haben.
  • Wehren Sie sich aber auch gegen ständige Nörgler, die Ihnen das Rauchen auf Ihrem Balkon oder das Gehen auf knackendem Parkett in einer Altbauwohnung untersagen wollen. Je früher Sie hier eine klare Linie ziehen, desto weniger oft klingelt es an Ihrer Tür.

Beim Auszug

  • Bei der Übergabe muss die Wohnung sauber sein. Der Vermieter kann von Ihnen verlangen, dass Sie falls nötig nachreinigen.
  • Für Schäden kommt jetzt die Stunde der Wahrheit. Kritisch sind vor allem übermässig abgenutzte Teile, sofern sie noch nicht das Ende der normalen Lebensdauer erreicht haben.
  • Falls Sie einen schwierigen Vermieter haben, so ziehen Sie für die Wohnungsabgabe eine Expertin oder einen Experten des Mieterinnen- und Mieterverbands bei. Diese Dienstleistung ist auch für Mitglieder kostenpflichtig.

Zwei Tipps zum Schluss  

  1. Holen Sie sich Hilfe: Das Mietrecht ist eine komplexe Angelegenheit. Was Ihnen sonnenklar oder logisch erscheint, muss es nicht sein. Bevor Sie also von Annahmen ausgehen, erkundigen Sie sich lieber über die tatsächliche Rechtslage. Auf der Website des Mieterinnen- und Mieterverbands finden Sie zahlreiche Informationen für die verschiedensten Situationen. Finden Sie auf eine konkrete Frage keine Antwort, so helfen Ihnen die Fachleute des Mieterinnen- und Mieterverbands über die Hotline 0900 900 800 (CHF 4.40/Min.) weiter. Falls Sie Mitglied bei Ihrem kantonalen Mieterinnen- und Mieterverband sind, können Sie bei ihm kostenlos über E-Mail, per Telefon oder brieflich Expertenrat einholen. Einzig für den Rechtsschutz – die Beratung und Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt – besteht eine Karenzfrist von einem Monat ab Beitritt.
  2. Bewahren Sie Ihre Unterlagen rund um die Wohnung gut auf, am besten in einer Mappe. Dazu gehören der Mietvertrag, alle Vereinbarungen, die Sie mit dem Vermieter getroffen haben, sowie Kopien aller Briefe, die Sie dem Vermieter geschickt haben.

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit dem Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern und deren Rechtsberaterin Pascale Freudiger.  

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