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Katze zugelaufen: Was muss ich tun?

Fast 1,9 Millionen Katzen und Kater leben in der Schweiz. Zum Zeitpunkt dieses Artikels sind über 5000 von ihnen bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ als vermisst gemeldet. Läuft Ihnen ein «Stubentiger» zu, müssen dies melden.

Katze zugelaufen: Was muss ich tun?
Wenn Ihnen eine Katze zuläuft, müssen sie dies melden.

(pg) Die Schweiz ist ein Land von Katzenfreunden. Katzen sind mit Abstand die beliebtesten Haustiere und Statistiken zeigen, dass in fast 30 Prozent aller Haushalte hierzulande eine «Samtpfote» lebt. Neben diesen rund 1,9 Millionen Katzen kommen nach Schätzungen von Tierschutzverbänden noch 300'000 heimatlose Tiere.

Generell sind Katzen freiheitsliebende Tiere. Sie entfernen sich zwar in der Regel nicht sehr weit von ihrem Zuhause, erkunden aber die Gegend, und gerade bei jüngeren Tieren kann es sein, dass sie den Weg nach Hause nicht mehr finden. Andere Exemplare gehen Revierkämpfen aus dem Weg und getrauen sich nicht mehr nach Hause, langweilen sich in diesem oder aber es handelt sich um Wohnungskatzen, die irgendwie ins Freie gelangen und die Orientierung verlieren. So kommt es also nicht überraschend, dass bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ jährlich über 20'000 Katzen als vermisst gemeldet werden.

Zugelaufene Katzen nicht einfach adoptieren

Wenn Ihnen eine dieser Katzen zuläuft und ihre Zuneigung zeigt, könnte das natürlich Ihren Beschützerinstinkt wecken. Doch so gross die Versuchung auch ist, Sie dürfen die Katze nicht einfach behalten. Im Gegenteil: Ist Ihnen eine Katze zugelaufen, so sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Fund zu melden. Das betrifft nicht nur Katzen, sondern auch andere Tiere. Ausserdem sollten Sie bedenken, dass die Katze möglichweise an einem anderen Ort schmerzlich vermisst wird.

Katze zugelaufen? Fundmeldung an die STMZ

Die gesetzliche Meldepflicht erfüllen Sie, wenn Sie die gefundene Katze bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ melden. Diese arbeitet eng mit allen Betroffenen und den Behörden zusammen und wickelt die gesetzliche Meldepflicht von Tierfunden (ZGB 720a) ab. Fund- und Vermisstmeldungen werden über die STMZ im Internet erfasst, verwaltet und mit den bestehenden Vermisstmeldungen abgeglichen.

Eine andere Möglichkeit ist es, die Katze in eine Tierarztpraxis zu bringen. Die Tierärztin oder der Tierarzt prüft dann, ob die Katze einen Chip implantiert hat, der Aufschluss über ihre Herkunft gibt.

Katzenbesitzer muss sich innert zwei Monaten melden

Die Versorgung und Pflege der gefundenen Samtpfote ist aber nicht Sache des Tierarztes. Sofern es Ihnen möglich ist, das Tier artgerecht zu versorgen, können sie es vorübergehend behalten. Meldet sich die Besitzerin oder Besitzer innerhalb von zwei Monaten, müssen Sie die Katze zurückgeben. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie die Katze behalten. Wenn Ihnen dies nicht möglich ist, oder Sie dies trotz dem grossen «Jöööh-Faktor» Ihres neuen Mitbewohners nicht möchten, versuchen Sie einen guten Platz für die Katze zu finden oder bringen Sie sie in ein Tierheim.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • Getty Images