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Kantone, Gemeinden und lokale Energieversorgungsunternehmen unterstützen das energieeffiziente Bauen finanziell. Fördergelder fliessen auch bei der Installation von erneuerbaren Heizsystemen. Das müssen Hauseigentümerschaften wissen!
Die Politik fordert und die öffentliche Hand fördert: Um die Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes zu erreichen, passen die Kantone ihre gesetzlichen Grundlagen an und verschärfen in den kommenden Jahren ihre Bauvorschriften. Parallel dazu geben sie gemeinsam mit dem Bund finanzielle Anreize für das energieeffiziente Bauen und den Einsatz von erneuerbaren Energie. Die aktuelle Kampagne von EnergieSchweiz heisst: «erneuerbar heizen»; bei einem anstehenden Heizungsersatz können sich Hauseigentümer unabhängig und teilweise kostenlos beraten lassen.
Doch der öffentlichen Aufklärung und Unterstützung nicht genug: Hausbesitzer, die sich für den Verkauf oder Erwerb einer Liegenschaft über die energetische Qualität informieren wollen, können einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) anfordern. Dieser beinhaltet eine fachliches Gutachten, wobei der Expertenaufwand von den meisten Kantonen finanziell entschädigt wird. Und wer sich danach für eine umfassende Sanierung entscheidet, darf ein zusätzliches Fördergesuch an die Kantone stellen. Deren Energiefachstellen unterstützen eine energetische Erneuerung von Bestandsbauten finanziell, wenn die strengen Vorgaben des nationalen Gebäudeprogramms eingehalten sind. Bisweilen werden auch energetisch vorbildliche Ersatzneubauten gefördert.
Unabhängig davon können Förderbeiträge für die Installation von CO2-freien Heizsystemen oder für den Anschluss an klimaneutrale Wärmenetze beantragt werden. Deshalb nun der Reihe nach, welche Gesuche an welche öffentlichen Ämter zu stellen sind respektive welche Bedingungen zu erfüllen sind.
Kennen Hausbesitzer und Käufer den wahren Wert einer Liegenschaft? Die energetische Qualität einer Immobilie darf dabei nicht unterschätzt werden. Doch die periodischen Brennstoff- oder Stromrechnungen geben nur ein unzureichendes Bild über den jährlichen Energiekonsum. Eine systematische und einheitliche Bewertung ermöglicht dagegen der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Vergleichbar einer Energieetikette für Elektrogeräte klassiert der GEAK die Energieeffizienz eines Gebäudes von A (hocheffizient) bis G (mangelhaft).
Einige Kantone wie Bern verlangen diesen Ausweis, um Effizienzmassnahmen bei Neubauten oder Gebäudesanierungen zu fördern. Ebenso fordern einige Banken einen GEAK ein, als Grundlage für ein Hypothekargeschäft.
Dabei gilt: Die Gebäudeanalyse kann zur detaillierten Sanierungsempfehlung erweitert werden. Dieses Beratungspaket nennt sich GEAK plus; die meisten Kantone unterstützen die Begutachtung durch akkreditierte Fachpersonen mit einem Förderbeitrag. Bei Neubauten kann ein GEAK Neubau angefordert werden. Mit diesem Check lassen sich die Zielwerte aus der Planung im Betriebsalltag verifizieren.
«Das Gebäudeprogramm» ist eine nationale Energieförderinitiative mit dem Zweck, den Energiefussabdruck des Gebäudeparks zu verkleinern. Bund und Kantone teilen sich dabei die Arbeit: Der Bund stellt das Geld zur Verfügung, das aus der CO2-Abgabe für fossile Treib- und Brennstoffe stammt. Damit fördern die Kantone die energetische Erneuerung von Wohn- und Geschäftshäusern, wofür ein Gesuch gestellt werden kann. Hausbesitzer müssen sich unabhängig vom Gebäudestandort jedoch an gewisse Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle halten, wie die Dämmung von Dächern und Fassaden und/oder einen Fensterersatz. Fördergesuche sind vor Baueingabe bei der jeweiligen kantonalen Energiefachstelle einzureichen.
Schweizweit werden im Durchschnitt rund 250 Mio. Franken jährlich an Fördergeldern ausbezahlt. Die Unterstützung aus dem nationalen Gebäudeprogramm kann bei einzelnen Erneuerungsobjekten mehr als die Hälfte des Projektbudgets betragen. Auf der Webseite des Gebäudeprogramms sind realisierte Beispiele ausführlich dokumentiert.
Ergänzend dazu bieten die meisten Kantone eigene Energieförderprogramme an. Mit diesen Beiträgen sollen ein Teil des Mehraufwands für erneuerbare Energien und der Ersatz von fossilen durch ökologische Heizungssysteme entschädigt werden. Zusätzlich richten kantonale Energiefachstellen Bonusbeiträge für besonders vorbildliche Neubau- oder Sanierungskonzepte sowie für die Zertifizierung nach dem Minergie-Standard aus. Wichtig ist auf jeden Fall: Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn einzureichen.
Förderbeiträge für energetisch pionierhafte Bauten und erneuerbare Energien richten bisweilen auch Städte und Gemeinden sowie regionale und lokale Energieversorgungsunternehmen aus. Unabhängige Energieberatungsstellen können über die vielfältigen Fördermassnahmen und Beitragsoptionen orientieren. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich betreiben zudem ein nationales Infoportal , das standortspezifische Suchabfragen für die laufenden Förderprogramme in allen Gemeinden der Schweiz erlaubt.
Gut zu wissen ist auch: Investitionen für energetische Gebäudesanierungen erlauben oft einen Steuerabzug. Dasselbe gilt auch für Rückbaukosten bei einem Ersatzneubau. Die Abzugsmodalitäten sind kantonal geregelt, weshalb Wegleitungen oder Auskünfte bei den lokalen Steuerämtern einzuholen sind.
Die Energieförderprogramme der Kantone leiden unter einem gewissen Auf und Ab: Die meisten Budgets werden jährlich gesprochen und sind oft schon nach wenigen Monaten aufgebraucht. Deshalb lautet die wichtigste Empfehlung für Hausbesitzer: sich frühzeitig bei Gemeinde oder Kanton zu informieren. Auch der Kanton Bern hat seine Förderanreize per Juli 2021 aktualisiert. So wird zum Beispiel der Ersatz von Öl- oder Elektroheizungen durch eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder den Anschluss an ein Wärmenetz unterstützt. Die Förderbeiträge sind abhängig von der Leistung und der Variante des neuen Heizsystems; für kleine Wohnhäuser können zum Beispiel Beträge von mindestens 4'500 Franken beantragt werden.
Finanziell gefördert wird ebenfalls die Realisierung von Plusenergiebauten, Neubauten oder Ersatzneubauten mit Standard Minergie-A oder Minergie-P respektive eine Gebäudesanierung gemäss GEAK-Effizienzklasse A oder B. Wird nur die Gebäudetechnik verbessert, hält das kantonale Förderprogramm weitere Offerten bereit. Bei den erneuerbaren Energie werden folgende Massnahmen gefördert:
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Förderangeboten im Kanton Bern sind auf folgender Webseite erhältlich.
Die Förderbeiträge des Kantons Zürich sind nicht ganz so umfassend wie im Kanton Bern. Finanziell unterstützt werden zusätzlich zum «Gebäudeprogramm» auch Gebäudeerneuerungen und Ersatzneubauten, die die Vorgaben des Minergiestandards erfüllen. Ausserdem sind folgende Fördermassnahmen in Kraft:
Die Fördermassnahmen des Kantons Zürich sind auf folgender Webseite einsehbar.
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