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Solarstrom in Mietwohnungen nutzen

Die Nachfrage nach Solarstrom hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt - und sie wächst weiter. Auch wer zur Miete wohnt, kann Solarenergie beziehen, seinen ökologischen Fussabdruck reduzieren und die regelmässigen Energiekosten senken. Wir sagen Ihnen, wie das geht.

Solarstrom in Mietwohnungen nutzen
Mit mobilen Solarpanels kann auch in einer Mietwohnung Solarstrom erzeugt werden.

(pg) Der Photovoltaikmarkt in der Schweiz boomt. 2022 wurde fast 60 Prozent mehr Leistung neu installiert als 2021. Laut dem Branchenverband Swissolar war es das dritte Jahr in Folge mit einem Marktwachstum von über 40 Prozent. 2024 dürfte Solarstrom 10 Prozent des Schweizer Energieverbrauchs abdecken. Bis 2050 soll dieser Anteil auf über 40 Prozent steigen. An Potenzial mangelt es nicht: Die jährliche Sonneneinstrahlung auf die Fläche der Schweiz ist 200-mal höher als der jährliche Energieverbrauch.

Die Solarenergie ist also auf dem Vormarsch und bei immer mehr Eigenheimen wird die Energieinfrastruktur auf Solarstrom und Eigenverbrauch ausgerüstet. Um Solarenergie zu nutzen, braucht es jedoch kein eigenes Haus.

Eigenverbrauch − Die Solaranlage auf dem Balkon

Für den Eigenverbrauch von Strom erfreuen sich kleine Solaranlagen, auch Plug & Play-Photovoltaikanlagen genannt, bei Mietenden zunehmender Beliebtheit. Diese Solaranlagen bestehen aus einzelnen oder mehreren Modulen und ermöglichen eine gewisse Unabhängigkeit vom Stromnetz. Sie werden wie die Kaffeemaschine oder das Fernsehgerät ganz normal an die Steckdose angeschlossen. Die kleinen Solaranlagen sind bis zu einer Leistung von 600 Watt bewilligungsfrei und liefern je nach Stromverbrauch und Ausrichtung zur Sonne bis zu 20 Prozent der benötigten Strommenge. Je nach Leistung und Anschaffungspreis amortisiert sich die Anlage in wenigen Jahren. Es gilt aber verschiedene Vorschriften zu beachten:

  • Die Stromproduktionsleistung darf wie erwähnt 600 Watt nicht übersteigen. Diese Begrenzung verhindert eine Überlastung der festen elektrischen Installationen.
  • Die Solaranlage muss über eine Konformitätserklärung verfügen, d.h. die Normen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse erfüllen.
  • Die Plug & Play-Photovoltaikanlage muss dem Stromnetzbetreiber vor der Installation schriftlich gemeldet werden.
  • Die Anlage muss ohne grossen Aufwand und bauliche Massnahmen umgestellt werden können.

Mietrechtliche Aspekte bei Mini-Solaranlagen

Generell ist die Stromversorgung in Mietshäusern Sache der Vermietenden und nicht auf den Eigenverbrauch ausgerichtet. Die Mieterschaft darf ihrerseits nur den Strom nutzen, den sie über die Haushaltssteckdosen beziehen kann. Deshalb dürfen Sie eine Plug & Play-Photovoltaikanlage nur mit Zustimmung der Vermietenden anschliessen.

Mehr als den Strombezug durch eine alternative Energiequelle betrifft das Entscheidungsrecht des Vermieters aber mögliche bauliche Veränderungen durch die Installation der Solaranlage am Balkongeländer oder der Gebäudefassade. Denn der äussere Bereich des Gebäudes gehört nicht zum Mieteigentum. Vermietenden können geltend machen, dass sich durch die Solaranlage der Gesamteindruck der Liegenschaft verändert oder durch die Befestigung die Bausubstanz beschädigt wird. Ihr Veto einlegen können sie auch aus sicherheitstechnischen Bedenken, denn wenn die Anlage oder Teile davon herunterfällt, haften die Vermietenden.

Lassen Sie sich also vor der Installation einer Plug & Play-Photovoltaikanlage unbedingt die schriftliche Bewilligung Ihrer Verwaltung geben.

Weitere Möglichkeiten zum Ausbau der Solarenergie

Wer Strom in einer Mietwohnung nicht aus einer Mini-Solaranlage beziehen kann oder will, hat dennoch verschiedene Möglichkeiten, gezielt Solarstrom zu beziehen und auf erneuerbare Energie zu setzen. Sie produzieren Ihren Strom in diesem Fall nicht selbst, sondern kaufen ihn ein.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

So können Sie den Eigenverbrauch von Solarstrom steigern, wenn Sie sich mit anderen Verbrauchenden im Haus oder der Mieterschaft von umliegenden Immobilien zu einem «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)» vereinen. Das ist für alle Beteiligten interessant, aber derzeit ein noch recht komplexes Vorhaben. Grundsätzlich handelt sich beim ZEV um einen Zusammenschluss von Verbrauchenden, die ihren selbst produzierten Solarstrom über einen gemeinsamen Netzanschluss direkt nutzen wollen. Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist.

Solarstrom vom Stromanbieter

Die einfachste Möglichkeit, Solarstrom zu fördern, ist die Umstellung des Strombezugs beim Netzbetreiber. Fast alle Stromnetzbetreiber haben mittlerweile entsprechende Stromprodukte im Angebot. Sie erhalten dann zwar den gleichen Strom wie zuvor, der Netzbetreiber kauft dann aber Herkunftsnachweise im Umfang Ihres Stromverbrauchs und die entsprechende Menge wird als Solarstrom ins Stromnetz eingespeist.

Solarvignetten erwerben

Ähnlich funktioniert das System mit Solarvignetten. Sie zeichnen den Bezug von Solarstrom aus und fördern die Solarenergie. Pro Vignette erwerben Sie so viel Strom, wie ein Haushaltsgerät (z.B. Kühlschrank) verbraucht. Der Netzbetreiber liefert Ihnen zwar denselben Strom wie zuvor, der Bezug ist nun aber mit Solarstrom gedeckt.

Solargenossenschaften und Solarvereine  

Solargenossenschaften zielen darauf ab, Solarstrom-Anlagen zu finanzieren, zu bauen und zu betreiben. Sie sammeln also Geld bei ihren Mitgliedern und finanzieren so Solarstromanlagen. Der erzeugte Strom wird entweder direkt genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist, so wie es die Vereinbarungen der Genossenschaft vorsehen. Ähnlich sieht es bei Solarvereinen aus. Dort erwerben Sie aber keine Anteilsscheine, sondern bezahlen einen Mitgliederbeitrag.

So haben auch Mietende zahlreiche Möglichkeiten, Solarstrom in der Schweiz zu fördern. Für den persönlichen Bedarf ist die Installation einer Mini-Solaranlage auf dem Balkon oder der Terrasse – mit Bewilligung der Vermietenden – die direkteste Form des Erlebnisses Solarstrom. 

Häufige Fragen

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