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Solarstrom verkaufen in der Schweiz

Heute kann mittels einer Photovoltaik-Anlage am eigenen Haus Strom erzeugt werden. Was mit ihm geschehen soll, dazu bestehen zwei Möglichkeiten: eine Nutzung und Speicherung für den Eigenverbrauch. Oder ein Verkauf der Überschüsse an interessierte Energieversorgungsunternehmen. Letztere aber bezahlen nicht immer die besten Preise.

Photovoltaikanlage: Strom aus Eigenproduktion verkaufen
Mit einer Photovoltaikanlage produzierter Strom kann verkauft werden, etwa an Netzbetreiber oder Energieversorger.

Weshalb soll man den selbst erzeugten Strom weitergeben?

(MP) Elektrischer Strom ist eine Energieform, die an einem bestimmten Ort aktiv erzeugt und zwingend sofort genutzt oder abgeleitet werden muss. Eine Speicherung und «Lagerung» in Batterien ist möglich, aber zumindest über längere Zeiträume nicht sinnvoll. Dies ist bei der Planung von grossen wie kleinen Kraftwerken zu berücksichtigen, auch bei einer dezentralen Stromproduktion am eigenen Haus. Die sinnvolle Ab- und Weitergabe des Stroms muss bei jedem Vorhaben gut durchdacht werden. Das gilt insbesondere für die Installation einer Photovoltaikanlage. Je mehr Strom vor Ort benötigt wird, umso günstiger sind die Bedingungen für eine Selbstversorgung mit Solarenergie.

Wer ist der Abnehmer meines Stroms?

Den grössten Nutzen erbringt eine Photovoltaik-Anlage in der Regel dann, wenn der elektrische Strom eine Wärmepumpe zum Heizen oder einen Wärmepumpenboiler für das Warmwassersystem versorgen kann. Der Energiebedarf der übrigen Elektrogeräte im Haushalt, zum Kochen und zum Waschen, ist im Vergleich dazu eher gering. Und leider wird Solarstrom vor allem in der Mittagszeit erzeugt, wenn die wenigsten Menschen zuhause sind. Deshalb werden Haustechniksysteme immer häufiger mit einer Batterie ausgerüstet, um Solarstrom auch am Abend und bis in die Nacht konsumieren zu können. Eine gute Variante, den Bedarf an Eigenstrom zu erhöhen, ist die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs, das mit eigenem Solarstrom geladen werden kann – direkt ab der PV-Anlage oder zeitversetzt über eine hausinterne Zusatzbatterie.

Mit einem geschickten Management im eigenen Haus lassen sich die Produktion und der Bedarf von Strom koordinieren. Wenn eine Einspeisemöglichkeit besteht, werden die Betreiber von Stromnetzen zu Vermittlern, die Angebot und Nachfrage in einem grösseren Rahmen möglichst effizient regeln. Eigentümerinnen und Eigentümer von PV-Anlagen können auf diesem Weg ihren selbst produzierten Strom zu Geld machen und überschüssige Erträge extern verkaufen.

Gibt es für Photovoltaik-Strom Geld vom Bund?

Die Investition für eine kleine PV-Anlage, mit einer Leistung unter 100 kW, wird über eine Einmalvergütung finanziell gefördert. In der Regel belaufen sich die Förderbeiträge auf 30 Prozent der Initialausgaben. Der Bund hat eine Dienstleistungsfirma mit der Bearbeitung der Fördergesuche beauftragt. Informationen über die Vollzugsstelle und die Förderbedingungen sind unter pronovo.ch erhältlich.

Sind Netzbetreiber an meinem Photovoltaik-Strom interessiert?

Es besteht die Zusatzmöglichkeit, mit einem lokalen Netzbetreiber oder überregionalen Energieversorgungsunternehmen ein Vertragsverhältnis mit dem Zweck des Stromhandels einzugehen. An dezentralem Strom sind diese vor allem interessiert, wenn sie selbst eine Solarstrombörse betreiben und die Ökoenergie an ihre Bezüger weiterverkaufen. Das Vertragsverhältnis mit einem privaten Stromproduzenten wird in der Regel mit einem Anschlussgesuch in der frühen Planungsphase eingeleitet. Wird man sich einig, folgt die Installation einer Messeinrichtung bei der PV-Anlage. Die Hausbesitzerin und der Hausbesitzer ist als Stromproduzent weiterhin verantwortlich für:

  • die Bau- und Bewilligungskosten der Energieerzeugungsanlage
  • die Anpassungen der Hausinstallation, die Kosten für den Anschluss und die Zuleitung zum Anschlusspunkt
  • die Kosten für die Abnahme und allfällige Beglaubigungen.

Auf der Einkommensseite kann er nun jedoch eine Einspeisevergütung für seinen Überschuss erwarten. Die Höhe dieser Vergütung variiert allerdings enorm. Diese Schwankungen beruhen auf einem national berechneten Referenzwert (Referenz-Marktpreis für die Photovoltaik), der zudem quartalsweise ändern kann. So haben einzelne Stromversorger ihren Produzenten in den letzten zwölf Monaten einen Vergütungstarif zwischen 10 und 30 Rappen pro kWh ausbezahlt. Auch unter den verschiedenen Versorgungsunternehmen schwanken die offerierten Vergütungstarife erheblich.

In der Fachwelt geht man davon aus, dass sich diese Tarife dem Preisniveau annähern wird, wie es an der europäischen Strombörse gehandelt wird.

Wie lässt sich Strom an eigene Mieterinnen und Mieter verkaufen?

Eine besser planbare Möglichkeit, eigenen Strom zu verkaufen, bietet der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Die nationale Energieverordnung (EnV) erlaubt es einem ZEV, den selbst produzierten Strom einer bestimmten, überschaubaren Gruppe von Abnehmern zu verkaufen. Diese Verkaufslösung bietet sich beispielsweise in Mietliegenschaften an, die mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ausgestattet sind. Man kann aber auch mit Nachbarliegenschaften ZEV bilden und unter den Beteiligten ein eigenes Verteilnetz und ein effizientes Energiemanagement realisieren.

Gemäss einem offiziellen Leitfaden darf den ZEV-Abnehmern der selbst erzeugte elektrische Strom nicht teurer verkauft werden als das externe Stromprodukt aus dem öffentlichen Netz. Dies eröffnet die Möglichkeit, bei günstiger Eigenproduktion die Differenz als Gewinn zu verbuchen oder die Abnehmer von günstigeren Stromkosten direkt profitieren zu lassen. Dies wiederum kann die Attraktivität einer Mietliegenschaft steigern.

Häufige Fragen

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