Hauskauf: Rechtliche Fallen und versteckte Mängel

Haben Sie Ihr Traumhaus gefunden? Gratuliere! Bewahren Sie dennoch kühlen Kopf und lassen Sie die Bausubstanz des Hauses gründlich prüfen, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Falls Sie versteckte Mängel übersehen und das Haus wie gesehen kaufen, könnte Sie das später viel Geld kosten.

Eine Frau und ein Mann begutachten ein Haus.
Bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie das Objekt mit einem unabhängigen Baugutachter oder Gutachterin besichtigen.
Wenn Sie ein Haus kaufen, gilt in der Schweiz in der Regel gekauft wie gesehen. Darum sollten Sie das Objekt mit einem unabhängigen Baugutachter besichtigen, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Ein Gutachter findet offensichtliche Mängel wie Risse in der Fassade, kennt die Schwachstellen vieler älterer Häuser und weiss, wo sich Mängel wie Kalkablagerungen in Wasserleitungen verstecken, die Laien übersehen würden. Gemäss verschiedenen Studien entdecken zwei Fünftel aller Hauskäuferinnen und -käufer gefährliche Altlasten und kostspielige versteckte Mängel erst nach dem Einzug. Mit einer gründlichen Besichtigung vor Vertragsunterschrift sparen Sie sich viel Ärger und auch Geld.

Lesen Sie den Kaufvertrag gründlich

Nehmen Sie sich genug Zeit, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Einerseits geht es um viel Geld und eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen in Ihrem Leben. Andererseits sind viele Kaufverträge eher im Sinne der Verkäufer aufgesetzt. Zwar müssen Kaufverträge von Notaren öffentlich beurkundet werden, die zur Neutralität verpflichtet sind und die Parteien auf heikle Punkte und mögliche Folgen hinweisen sollten, aber die Verkäufer sind meistens Profis wie Makler, die wissen, was sie tun. Und in Kantonen mit freien Notaren, die nicht vom Staat angestellt und selbstständig sind, könnte ein Notar wirtschaftlich vom Verkäufer abhängig sein, falls dieser regelmässig Kaufverträge aufsetzen und beurkunden lässt. Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie in Kantonen mit freier Notarwahl einen anderen Notar vorschlagen oder den Kaufvertrag von einem Notar oder Anwalt prüfen lassen. Achten Sie besonders darauf, wie die Gewährleistung geregelt ist. Das heisst, wer das Risiko für allfällige Sachmängel oder Mangelfolgeschäden trägt.

Gut zu wissen: Ein undichtes Dach oder eine graue statt blaue Küchenfront ist ein Sachmangel. Schimmel an der Schlafzimmerdecke als Folge einer defekten Wasserleitung ist ein Mangelfolgeschaden.

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Wer haftet für versteckte Mängel?

Wenn im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart worden ist, gilt das Obligationenrecht: der Verkäufer haftet zwei Jahre lang für Sachmängel und Mangelfolgeschäden am Haus. Sobald Sie einen Mangel entdecken, müssen Sie ihn wegen der Beweislast sofort eingeschrieben melden. Als Käuferin oder Käufer haben Sie die Wahl und können Ihre Mängelrechte einfordern:

  • Mit der Nachbesserung verlangen Sie vom Verkäufer, dass er den Mangel behebt und beispielsweise die Maler bezahlt, um das Schlafzimmer neu zu streichen. Das ist in der Regel die sinnvollste Lösung für Sie und für den Verkäufer.
  • Mit der Minderung verlangen Sie vom Verkäufer, dass er den Kaufpreis um einen Minderwert reduziert. Zum Beispiel, wenn es sich nicht lohnt, die Spülkombination wegen eines Kratzers im Chromstahl zu ersetzen. Die Minderung ist oft gering und nur selten befriedigend.
  • Mit der Wandlung verlangen Sie vom Verkäufer, dass er den Vertrag aufhebt und Ihnen den Kaufpreis inklusive Zinsen zurückerstattet. Dieses Mängelrecht haben Sie nur, wenn es unzumutbar ist, das Haus zu übernehmen oder zu behalten. Das kommt äusserst selten vor und das Gericht spricht dem Käufer nur eine Minderung zu.

Achtung Gewährleistungsausschluss!

Leider schliessen viele Kaufverträge für Immobilien die Gewährleistungsansprüche der Käuferin oder des Käufers aus. Dann haftet der Verkäufer nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Verjährungsfrist dauert zehn Jahre. Der Gewährleistungsanspruch lässt sich vor Gericht kaum durchsetzen: Einerseits müssten Sie den Mangel und andererseits die Arglist des Verkäufers beweisen. Darum lohnt sich die Investition von 1'000 bis 2'000 Franken für einen unabhängigen Baugutachter, der das Haus vor der Vertragsunterschrift prüft und versteckte Mängel wie Feuchtigkeitsschäden findet.

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