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Ein Haus kaufen die meisten von uns nur einmal im Leben. Erfahren Sie hier alles, was Sie als Hauskäufer wissen müssen: Von Verhandlungstipps, damit Sie nicht zu viel bezahlen, bis zur Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer.
(rh) Wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, müssen Sie mit dem Verkäufer verhandeln. Je besser Sie sich darauf vorbereiten, desto besser werden Sie argumentieren:
Der Kaufvertrag regelt Punkt für Punkt die Bedingungen für den Handel. Weil das, je nach Objekt, recht komplex sein kann, setzt der Notar einen Vertragsentwurf auf. Der Verkäufer und Sie als Käufer prüfen und ergänzen diesen Entwurf so lange, bis der Vertrag für beide stimmt. Diese Punkte sollten Sie im Kaufvertrag regeln:
Tauschen Sie sich so lange mit dem Verkäufer aus, bis der Entwurf für Sie und ihn stimmt. Achten Sie darauf, dass der Text rechtlich korrekt formuliert ist und nichts fehlt. Gehen Sie erst wieder zum Notar, wenn der Verkäufer und Sie einer Meinung sind – jede Änderung kostet Zeit und Geld. Um sich Ärger zu sparen, achten Sie auf diese Punkte, die zu Missverständnissen führen können:
Die Zahlungsbedingungen sind im Kaufvertrag festgehalten. In der Regel einigen sich Käufer und Verkäufer darauf, dass der Käufer den Kaufpreis erst überweist, wenn der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben, notariell beglaubigt und in das Grundbuch eingetragen worden ist. Damit der Verkäufer während der Vertragsverhandlungen sicher sein kann, dass Sie als Käufer auch wirklich bezahlen werden, müssen Sie Ihre Zahlungsbereitschaft beweisen. Zum Beispiel mit der unwiderruflichen Garantie Ihrer Bank, dass sie die Zahlung auslösen wird, sobald der Handwechsel in das Grundbuch eingetragen ist.
Beim Handwechsel fallen Gebühren und Steuern an. Der Verkäufer bezahlt die Grundstückgewinnsteuer, in den meisten Kantonen teilen sich Käufer und Verkäufer das Honorar des Notars, die Gebühren des Grundbuchamts und die Handänderungssteuer (falls sie erhoben wird). Sie können im Kaufvertrag aber auch eine andere Aufteilung definieren.
Sobald der Handwechsel eingetragen ist, ist der Handel rechtskräftig und Sie sind rechtmässiger Besitzer, rechtmässige Besitzerin des Hauses. Der Eintrag im Grundbuch ist zweiteilig: Im Grundbuchblatt sind alle wichtigen Daten eingetragen, darunter auch die Grundpfandrechte und die Dienstbarkeiten, im Grundbuchplan sind alle Grundstücksgrenzen, Gebäude und Strassen eingezeichnet.
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