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In der Schweiz werden Steuern vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhoben.
Das Steuerharmonisierungsgesetz erlässt Grundsätze u. a. über die Steuerpflicht, den Gegenstand und die zeitliche Bemessung der Steuer. Dennoch verfügt jeder Kanton über sein eigenes Steuergesetz. Der Steuerfuss wird gar von jeder Gemeinde festgesetzt.
Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen müssen neben den «normalen» Steuern weitere Steuern entrichten.
Wer erhebt Steuern? | Steuern auf dem Einkommen und auf dem Vermögen Rot: Auf Wohn- und Grundeigentum im Privateigentum erhobene Steuern | Verbrauchs-, Aufwand- und Besitzessteuern |
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Bund (Kann nur die Steuern erheben, zu deren Erhebung ihn die Bundesverfassung ausdrücklich ermächtigt.) | Einkommenssteuer (für natürliche Personen) Gewinnsteuer (für juristische Personen) Verrechnungsteuer/Stempelabgaben | Mehrwertsteuer Tabaksteuer Biersteuer Alkoholsteuer Mineralölsteuer Automobilsteuer Zölle |
Kantone (Können grundsätzlich alle Steuern erheben, es sei denn, die Bundesverfassung verbiete es ausdrücklich oder behalte die Erhebung dem Bund vor.) | Einkommens- und Vermögenssteuer Gewinn- und Kapitalsteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Grundstückgewinnsteuer Liegenschaftssteuer Handänderungssteuer Lotteriegewinnsteuer | Motorfahrzeugsteuer Hundesteuer Vergnügungssteuer Stempelsteuer, die nicht Urkunden i.S. des Stempelsteuergesetzes des Bundes betreffen Wasserwerksteuer diverse andere |
Gemeinden (und zum Teil Bezirke) (Können nur die Steuern erheben, die im Rahmen der ihnen vom Kanton erteilten Ermächtigung liegen.) | Einkommens- und Vermögenssteuer Gewinn- und Kapitalsteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Grundstückgewinnsteuer Liegenschaftssteuer Handänderungssteuer Lotteriegewinnsteuer | Hundesteuer Vergnügungssteuer diverse andere |
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