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Macht sich im eigenen Garten – statt Vogelgezwitscher oder Blätterrauschen – Lärm von der Strasse breit, ist es schnell vorbei mit der Oase der Ruhe. Zum Schutz vor störenden Geräuschen im Aussenbereich gibt es aber eine Vielzahl an Möglichkeiten.
Ein Geräuschpegel bis maximal 55 Dezibel (dB), das entspricht einem normalen Gespräch oder quakenden Fröschen, wird nicht als störend empfunden. Ab einem Pegel von ca. 65 dB, wie z.B. von einem Elektrorasenmäher in 10 m Entfernung, kann der Lärm schon recht auf die Nerven gehen. Und eine Dauerbeschallung von 70 dB und mehr, beispielsweise von einer stark befahrenen Strasse oder von einem Motorrasenmäher, wird nicht nur als störend, sondern bereits als gesundheitsschädigend eingestuft.
Bei den Lärmschutzmassnahmen stehen zwei Varianten im Vordergrund: entweder als Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände. Erstere benötigen mehr Raum und eignen sich infolgedessen eher für grössere Grundstücke, während letztere auch kleinere Gärten wirksam gegen Lärm abschirmen können.
Während der Erdwall einfach aufgehäuft wird, werden Stahl- und Betonwälle nach oben verjüngend errichtet und mit Erde oder Steinen gefüllt. Die dabei entstehenden kleinen «Terrassen» können bepflanzt werden.
Je poröser das Material, desto mehr kann der Lärm «geschluckt» d.h. absorbiert werden. Am wirksamsten gelten dabei mit Kokosfasern bekleidete Wände. Wenn es nur wenig Lärm zu verhindern gibt, können überdies auch grossblättrige, dichte Pflanzen bereits einen gewissen Schutz bieten. Glatte Materialien hingehen werfen den Schall zurück.
Immer häufiger sind auch sogenannte Gabionen anzutreffen. Entlang diesen mit Steinen gefüllten Metallkörben können sich Kletterpflanzen gut in die Höhe ranken. Zudem gewährleistet der unebene Aufbau ein hohes Schallschluckvermögen.
Unabhängig von der Form der Lärmschutzmassnahmen müssen diese möglichst dicht und genügend hoch sein. Offene Fugen sollten vermieden werden. Wo eine Wand unterbrochen werden muss (z.B. für eine Einfahrt), sollte die Lärmschutzwand um die Ecke erstellt werden.
Bei einem Neu- oder Umbau lässt sich der Lärmschutz im Garten bereits durch bauliche Massnahmen erreichen. So kann beispielsweise ein Wintergarten oder ein Gartenhäuschen so platziert werden, dass diese auch gleich Schall schützen. Ebenso schützt eine Terrasse, die sich etwas eingerückt in den Baukörper fügt, gegen Lärm.
Man könnte meinen, mit einer Wand liessen sich zwei Fliegen auf einen Streich schlagen, aber so einfach ist es nicht: Während Lärmschutzwände so nahe wie möglich an der Lärmquelle zu stehen kommen sollten, verhält es sich bei Sichtschutzwänden genau umgekehrt. Diese sollten so nahe wie möglich am Bereich stehen, der geschützt werden soll. Somit ist die Kombination Lärm- und Sichtschutz zumeist ein Kompromiss, der sich aber je nach Lage gleichwohl empfiehlt.
Lärmschutzmassnahmen sind in der Regel baubewilligungspflichtig, sofern sie eine Höhe von 1,20 m übersteigen.
Das Bepflanzen von Lärmschutzwänden schützt nebenbei auch vor Sprayereien.
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