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Mutwillig begangene Beschädigungen öffentlichen und privaten Eigentums kosten die Allgemeinheit jährlich Beträge in Millionenhöhe. Schutz vor den Folgen bieten Versicherungslösungen oder auch private Initiativen sowie – bedingt – bauliche Vorkehrungen.
(stö) Als Vandalismus wird das rechtswidrige, vorsätzliche und blindwütige Beschädigen, Verunstalten oder Zerstören von Gegenständen öffentlichen oder privaten Eigentums bezeichnet. Vandalismus als zerstörerischer Zeitvertrieb, aggressives Abreagieren oder zum Angeben sind dabei die häufigsten Formen. Auch wenn das Strafrecht für Vandalismus keinen eigenen Strafbestand kennt, können Vandalenakte zahlreiche Strafbestände des Strafgesetzbuchs erfüllen. All diesen Akten gleich ist die Tatsache, dass immer jemand für den Schaden aufkommen muss – seien es die öffentliche Hand oder private Eigentümer.
Während glatte Fassadenoberflächen für die Reinigung kein Hindernis darstellen, können kaltes Wetter oder poröse Oberflächen dafür sorgen, dass die Sprayereien nur mit grösserem Aufwand entfernt werden können oder mitunter überstrichen werden müssen.
Um Sprayereien an Häuserfassaden und Brücken in Berns Innenstadt wirkungsvoll entgegen zu treten, haben die Behörden der Stadt Bern gemeinsam mit der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB), dem Hauseigentümerverband Bern und Umgebung und dem Verband BERNcity den Verein «CasaBlanca» Bern gegründet. Er sorgt dafür, dass die Graffiti und Tags dort innert 48 Stunden entfernt werden.
Die Teilnahme am Verein Casa Blanca Bern ist für Hauseigentümer kostenlos. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eigentümer ihre Liegenschaft bei der GVB oder einer anderen Versicherungsgesellschaft mit der Ergänzungsversicherung «GVB Top» abdecken. Diese Zusatzversicherung deckt Vandalismusschäden wie Sprayereien bis zu einem bestimmten Betrag ab.
Teilnehmer der Aktion Casa Blanca erhalten ihr Gebäude jedoch auch dann kostenlos gereinigt, wenn der von der GVB geleistete Maximalbetrag überschritten ist. In diesem Fall übernimmt Casa Blanca Bern die Zusatzkosten für die Entfernung von Graffiti, Tags und Beklebungen. Für andere Vandalismusschäden wie zerkratzte Scheiben kommt der Verein jedoch nicht auf.
Zugegebenermassen gibt es Graffitis, welche fraglos als Kunst bezeichnet werden dürfen. Wer es aber als Spraykünstler wirklich drauf hat, der ist auch nicht darauf angewiesen, öffentlichen oder privaten Raum illegalerweise zu «verzieren», sondern es bieten sich genügend Gelegenheiten, dies in einem rechtlich erlaubten und sogar geförderten Rahmen zu tun.
Wer immer wieder von Vandalenschäden betroffen ist, muss den Schutz der Fassadenoberfläche seines Gebäudes früher oder später selbst übernehmen. Dazu stehen verschiedene Möglichkeiten offen. Am einfachsten – und am teuersten – ist ein Schutzanstrich, der insofern vor Graffiti schützt, als dass er sich relativ einfach wieder abwaschen bzw. zusammen mit dem Graffiti entfernen lässt. Eine weitere Massnahme besteht in der Begrünung der Fassade mit Ranken oder Efeu. Aber diese Variante weist einen erheblichen Nachteil auf, zumal eine solche Bepflanzung die Oberfläche beschädigen kann.
Werden bestimmte Orte immer wieder von Vandalen aufgesucht, kann allenfalls ein Bewegungsmelder bei Gebäuden Vandalen davon abhalten, Zerstörungen vorzunehmen, wenn sie sich urplötzlich in gleissendem Licht wiederfinden. Zudem ist es wichtig, Vandalenschäden bei der Polizei anzuzeigen.
Bei den nachfolgenden Tipps handelt es sich um eine Übersicht der Möglichkeiten im Umgang mit Sprayereien. Welche Massnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, ist abzuklären.
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