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Im Architektenvertrag – oder Architekturvertrag – definieren die Bauherrschaft und das Architekturbüro unter anderem die Leistungen und das Honorar. Es geht um viel Geld, deshalb lohnt es sich, etwas Zeit in den Vertrag und etwas Geld für eine Rechtsvertretung zu investieren.
(rh) Zuerst eine Begriffserklärung und eine Abgrenzung:
Die Leistungen Architekturschaffender lassen sich in fünf Phasen unterteilen:
Der Architektenvertrag kann alle fünf oder nur einzelne Phasen regeln. In der Schweiz schliessen viele Bauherrschaften den «Vertrag für Architekturleistungen Nummer 1002» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins ab. Dieser baut auf der «Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten» (SIA-Ordnung 102) auf. Der 15 Seiten starke Vertrag regelt alle wichtigen Punkte:
Natürlich können Sie Ihren Architektenvertrag ohne die SIA-Ordnung 102 als Grundlage abschliessen. Dann gilt ausschliesslich das Obligationenrecht. Das Gesetz schreibt weder Inhalt noch Form vor. Es ist aber sinnvoll, den Vertrag schriftlich aufzusetzen.
Sowohl als auch: Der Architektenvertrag enthält Elemente aus dem Auftrags- und aus dem Werkvertragsrecht. Wenn die Ergebnisse der Arbeit messbar sind und als Werk verstanden werden können, unterliegen sie dem Auftragsrecht. Das gilt für Kostenvoranschlag, Planung und Projektleitung. Wenn das Architekturbüro Aufträge an handwerkliche Fachpersonen vergibt oder als Bauleitende den Baufortschritt überwacht, regelt das Werkvertragsrecht deren Rechte und Pflichten. Die Grenze zwischen dem Auftrags- und Werkvertragsrecht ist fliessend, absolute Rechtssicherheit gibt es keine. Tendenziell neigen die Gerichte dazu, alle Leistungen, die ein Ergebnis zum Ziel haben, dem Werkvertragsrecht zu unterstellen.
Es lohnt sich nicht, beim Architektenvertrag Geld sparen zu wollen. Lesen Sie den Vertrag gründlich durch und beauftragen Sie eine Rechtsvertretung mit der Vertragsprüfung. Ein Vertrag kann nicht jedes Detail regeln, aber wichtige Streitpunkte klären. Zum Beispiel, was bei Baukostenüberschreitungen zu tun ist, die am häufigsten zu Auseinandersetzungen zwischen Bauherrschaft und Architekturbüro führen. Falls solche Punkte nicht klar geregelt sind, kann es für die Bauherrschaft im schlimmsten Fall ziemlich teuer werden.
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