Wünschen Sie sich mehr Tipps rund um Rechtsfragen?
Bauvorhaben, Erbrecht und Nachbarrecht: Erhalten Sie mit unserem Newsletter Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen rund ums Haus.
Niemand denkt gerne an den Tod. Schon gar nicht an den eigenen. Wer aber einen Todesfall in der Familie erlebt hat weiss, wie wichtig eine Anordnung im Todesfall wäre. Mit dieser Anordnung legen Sie zu Lebzeiten unter anderem fest, wer benachrichtigt werden soll, wie Sie bestattet werden wollen und wie Sie sich die Trauerfeier vorstellen. Das entlastet Ihre Familie in der schwierigen Trauerphase enorm.
(rh) Sobald jemand stirbt, müssen die Hinterbliebenen viele administrative Aufgaben erledigen und wichtige Entscheidungen fällen. Zuerst muss der Tod mit einer Todesbescheinigung bestätigt werden. Bei einem Todesfall zu Hause muss der Haus- oder ein Notarzt informiert werden, bei einem Unfall oder ungeklärten Umständen die Polizei. Das Zivilstandsamt der Einwohnergemeinde der verstorbenen Person muss in der Regel innerhalb von zwei Tagen unterrichtet werden. Bei einem Todesfall im Spital oder Altersheim übernimmt das die Spital- oder Heimleitung. Der Tod einer ausländischen Person ohne Wohnsitz in der Schweiz muss dem Zivilstandesamt am Ort des Todes gemeldet werden. Dafür brauchen die Hinterbliebenen diese Unterlagen, falls sie vorliegen, damit das Zivilstandsamt die Todes- beziehungsweise Sterbeurkunde ausstellen kann:
Tipp: Nach einem Todesfall gibt es sehr viel zu tun. Damit nichts vergessen geht, stellen Zivilstandsämter, Organisationen wie pro infirmis und Notare (zum Beispiel in Bern oder Zürich) Checklisten zur Verfügung.
In der Anordnung für den Todesfall schreiben Sie zu Lebzeiten auf, was nach Ihrem Tod gelten soll. Zum Beispiel, wen die Hinterbliebenen informieren oder zur Trauerfeier einladen sollen, ob Sie erd- oder feuerbestattet werden wollen und wie Sie sich Ihre Trauerfeier vorstellen. Ausserdem können Sie festhalten, wo Sie wichtige Dokumente oder Unterlagen aufbewahren, und alle für Ihren Nachlass relevanten Kontakte notieren. Ihre Anordnungen sind im gesetzlichen und finanziellen Rahmen für alle verbindlich.
Mit einer Anordnung im Todesfall unterstützen Sie die Hinterbliebenen, die Ihre Beisetzung und Ihren Nachlass regeln, und entlasten Sie in einer sonst schon schwierigen Zeit. Es gibt keine formalen Vorschriften, Sie können die Anordnung von Hand oder am Computer schreiben. Sinnvollerweise datieren und unterzeichnen Sie das Dokument und geben Ihrer Vertrauensperson eine Kopie davon. Das Original sollten Sie mit Patientenverfügung, Testament und Vorsorgeauftrag in einer Vorsorgemappe aufbewahren.
Gut zu wissen: Sie können die Anordnung aktualisieren. Etwa, wenn sich Ihre Lebensumstände verändern oder Sie doch lieber feuer- als erdbestattet werden wollen. Ergänzen Sie die Anordnung (mit Datum und Unterschrift) oder vernichten Sie die alte Version und setzen eine neue Anordnung im Todesfall auf.
Sie sind frei, was Sie anordnen. Sie müssen nur eine Vertrauensperson benennen und bevollmächtigen, die Ihre Anordnungen möglichst nahe an Ihren Vorstellungen auszuführt. Sie sollten ihr aber ausdrücklich einen Entscheidungsspielraum einräumen, weil sich die Umstände nachträglich ändern können. Das gehört mindestens in eine Anordnung für den Todesfall:
Diese Themen können Sie beispielsweise regeln, die Aufzählung ist nicht abschliessend:
Stecken Sie die Anordnung in einen Umschlag, verschliessen Sie ihn, beschriften Sie ihn («Ich, Fritz Muster, hinterlege in diesem Umschlag Anweisungen, die für den Fall meines Todes, eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit wichtig sind. Dieser Umschlag soll in den aufgeführten Fällen an Peter Beispiel, Mustergasse 99, 9999 Musterhausen, +41 12 345 67 89, peter@beispiel.ch, verschlossen übergeben werden.») und bewahren Sie ihn zu Hause auf.
Die Anordnung im Todesfall ist kein Erbvertrag, keine Patientenverfügung, kein Testament und kein Vorsorgeauftrag. Mit dem Erbvertrag oder Testament gestalten Sie Ihren Nachlass abweichend von der gesetzlichen Erbreihenfolge. Mit der Patientenverfügung erlauben oder schliessen Sie bestimmte medizinische Massnahmen aus, wenn Sie sich krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr mitteilen können. Mit dem Vorsorgeauftrag beauftragen Sie jemanden, Ihre Personen- oder Vermögenssorge zu übernehmen und Sie in Rechtsfragen zu vertreten, falls Sie Ihre Urteilsfähigkeit verlieren. Diese Dokumente müssen, im Gegensatz zur Anordnung im Todesfall, besondere Formvorschriften erfüllen.
Gut zu wissen: Zwischen der Anordnung im Todesfall und Patientenverfügung kann es zu Überschneidungen kommen, weil die Verfügung beispielsweise auch Wünsche zum Begräbnis enthalten kann.
Bauvorhaben, Erbrecht und Nachbarrecht: Erhalten Sie mit unserem Newsletter Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen rund ums Haus.