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So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass zu Lebzeiten

Niemand setzt sich gerne mit dem Tod auseinander. Manchmal ist es aber sinnvoll. Zum Beispiel, wenn es um Ihren digitalen Nachlass geht. Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihr Facebook-Konto oder Ihr LinkedIn-Profil. Das entlastet Sie jetzt – und später Ihre Erbberechtigten.

So regeln Sie den digitalen Nachlass
Was passiert mit Ihrem Facebook-Konto oder LinkedIn-Profil, wenn Sie sterben?

(rh) Facebook beispielsweise erinnert Sie jedes Jahr an den Geburtstag aller befreundeten Personen, die ihr Geburtsdatum erfasst haben. So vergessen Sie keine Geburtstagswünsche. Manchmal erinnert Sie die zweitbeliebteste Social-Media-Plattform in der Schweiz allerdings an den Geburtstag einer Person, die verstorben ist. Das ist schmerzhaft, wenn Sie davon wussten, oder eine böse Überraschung, wenn Sie keine Ahnung hatten. Das passiert, wenn niemand Facebook informiert beziehungsweise das Profil der verstorbenen Person anpasst. Darum sollten Sie Ihren digitalen Nachlass regeln.

Die digitale Nachlassregelung in fünf Schritten

  1. Bestimmen Sie in Ihrem Testament, wer sich um das digitale Erbe kümmern soll. Sie können einen Willensvollstrecker für alle Aufgaben oder verschiedene Personen für einzelne Aufgaben einsetzen. Zum Beispiel eine befreundete Person für Ihr Facebook-Profil und den oder die Partner:in für das E-Banking.
  2. Führen Sie eine (passwortgeschützte) Liste aller Onlinedienste mit Login-Daten (Benutzername und Passwort), inklusive Zugangsdaten für Smartphone und Computer, und vermerken Sie, was mit den einzelnen Diensten passieren soll. Bewahren Sie diese Liste in einem Safe auf oder speichern Sie sie auf einen USB-Stick.
  3. Bequemer ist ein Online-Aufbewahrungsdienst, mit dem Sie Daten, Dokumente oder Passwörter nicht nur speichern, sondern «vererben» können. Zum Beispiel SecureSafe. Sobald Sie sterben oder handlungsunfähig werden und die Datenvererbung aktiviert ist, werden alle Daten in einem mehrstufigen Prozess weitergegeben.
  4. Informieren Sie Ihre Familie über die Liste und verraten Sie ihnen, wo sie die Liste finden. Oder erklären Sie allen Leuten, die nach Ihrem Tod kontaktiert werden, wie der Online-Aufbewahrungsdienst funktioniert.
  5. Denken Sie daran, Ihre Liste oder Ihren Online-Aufbewahrungsdienst laufend zu aktualisieren. Beispielsweise, wenn Sie neue Onlinedienste nutzen oder Ihre Passwörter geändert haben, was Sie regelmässig tun sollten.

Was, wenn Sie keine Liste hinterlassen?

Ohne Benutzername und Passwort können Ihre Hinterbliebenen nicht auf Ihre Social-Media-Profile zugreifen. Je nach Plattform kann es recht umständlich sein, Ihr Profil zu löschen oder zu deaktivieren.

  • Facebook: Sie können einen Nachlasskontakt bestimmen, der entscheidet, ob Ihr Profil dauerhaft gelöscht, deaktiviert oder in den Gedenkzustand versetzt wird. Falls Sie niemanden bestimmt haben, müssen die Familienangehörigen oder der:die Willensvollstrecker:in ein Antragsformular mit der Todesfallbescheinigung online einreichen.
  • Twitter: Die Familienangehörigen müssen einen Antrag stellen, das Konto einer verstorbenen oder handlungsunfähigen Person deaktivieren zu lassen. Wenn Sie eine Pass- oder ID-Kopie und die Todesfallbescheinigung online einreichen, wird das Konto deaktiviert.
  • LinkedIn: Die Familienangehörigen müssen ein Onlineformular ausfüllen, die Todesfallbescheinigung hochladen und einige Fragen beantworten. Danach werden sie von LinkedIn kontaktiert.
  • Instagram: Die Familienangehörigen können das Profil löschen oder in den Gedenkzustand versetzen lassen. Dafür brauchen sie die Geburtsurkunde, die Todesfallbescheinigung und einen rechtlichen Nachweis, dass sie die rechtskräftige Vertretung der Erbberechtigen sind.
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  • hausinfo
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