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Planen Sie Ihren Nachlass lieber zu früh als zu spät. Das ist manchmal gar nicht so einfach. Besonders, wenn Sie Wohneigentum besitzen. Wir haben zusammengestellt, auf was Sie achten sollten, damit die Erbteilung nicht zur Belastungsprobe für die Familie wird.
Wenn Alleinstehende ohne Nachkommen sterben, kommt die Stammesordnung (siehe «Schritt 3: Erben bestimmen») zum Zug. So will es das Erbrecht.
Das sind unter Umständen Menschen, die der Erblasser nicht gekannt oder, schlimmer noch, nicht gemocht hat. Darum sollten auch Alleinstehende ohne Nachkommen einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzen und Menschen oder Organisationen berücksichtigen, die Ihnen mehr am Herzen liegen.
Wenn keine Erben auffindbar sind, erlassen die Behörden einen Erbenaufruf, beispielsweise im Amtsblatt oder in Zeitungen. Falls sich niemand innerhalb eines Jahres meldet, geht der Nachlass in der Regel an den Kanton oder die Gemeinde, wo der Erblasser zuletzt gewohnt hat. Falls sich innerhalb von zehn Jahren doch noch ein Erbe meldet, hat dieser einen Rückforderungsanspruch.
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