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Wenn Sie Ihr Wohneigentum Ihren Nachkommen abtreten, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Die Entscheidung hat finanzielle, erbrechtliche und allenfalls steuerliche Konsequenzen. Ausserdem kann sie die Familie belasten.
Wenn die Eltern entschieden haben, wem sie das Haus oder die Wohnung abtreten wollen, sollten sie sich überlegen wie. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten:
Eine Abtretung zu Lebzeiten hat Konsequenzen. Darum lohnt es sich, sich professionell beraten zu lassen. Und darum müssen Erbvorbezüge und Schenkungen öffentlich beurkundet werden.
Die Eltern dürfen mit ihrem Eigentum tun, was sie wollen. Ihre Nachkommen können weder Erbvorbezug noch Schenkung verhindern. Sie können zu Lebzeiten ihrer Eltern auch nicht verlangen, gleich behandelt zu werden. Erst nach ihrem Tod können sie Gleichbehandlung fordern und, falls nötig, auf Ausgleich klagen. Ausser, wenn ihre Eltern schriftlich festgelegt haben, dass der Erbvorbezug oder die Schenkung nicht ausgleichungspflichtig ist. Dann können sie nur klagen, wenn ihr Pflichtteil verletzt worden ist.
Häufig wollen die Eltern noch nicht ausziehen und bedingen sich darum ein lebenslanges Wohnrecht oder Nutzniessungsrecht aus:
Eine Übersicht über alle wichtigen Punkte und Unterschiede finden Sie in unserem Artikel «Was ist sinnvoller: Nutzniessung oder Wohnrecht?».
Abtretungsverträge für ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung mit Anrechnung an künftige Erbschaften müssen öffentlich beurkundet werden, wenn es um Grundstücke (Häuser, Wohnungen, Bauland) geht. Im Vertrag werden die wichtigsten Eckpunkte der Abtretung festgehalten:
Eine Abtretung mit Anrechnung an eine künftige Erbschaft wird in den meisten Kantonen besteuert. Im Kanton Bern beispielsweise werden alle Zuwendungen unter Lebenden sofort mit der Schenkungssteuer belegt, wenn der Beschenkte steuerpflichtig ist. Die Ehepartner und Nachkommen sind steuerbefreit. Bei einer Abtretung fällt keine Grundstückgewinnsteuer an.
Mit dem Rückkaufsrecht, dem Gewinnbeteiligungsrecht und dem Vorkaufsrecht können Eltern dafür sorgen, dass ihr Haus in Familienbesitz bleibt. So schützen sie sich und die anderen Erben davor, dass die Erbin oder der Erbe nach dem Vorbezug oder der Schenkung das Haus zum Marktpreis verkauft und darum mehr profitiert als geplant.
Wenn Sie Ihr Wohneigentum zu Lebzeiten abtreten wollen, reden Sie mit einer Fachperson. Und mit Ihren Nachkommen. Ihre Entscheidung hat finanzielle, erbrechtliche und allenfalls steuerliche Konsequenzen. Je besser Sie die Abtretung planen, desto entspannter können Sie Ihren Lebensabend geniessen, weil sich Ihre Nachkommen nicht um die Erbschaft streiten werden.
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