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Stirbt ein Konkubinatspartner, hat der andere keinen gesetzlichen Erbanspruch. Selbst dann nicht, wenn das Paar lange zusammengelebt oder gemeinsame Kinder hat. Mit einem Testament oder Erbvertrag können sich die Partner finanziell absichern.
(rh) Wenn zwei Menschen sich entschliessen, ohne Trauschein zusammenzuleben, denken sie an vieles. Nur nicht an den Tod. Das ist verständlich. Und kurzsichtig. Denn das Gesetz regelt das Konkubinat nicht. Das gilt auch für das Erbrecht. Ein wichtiges Thema. Besonders, wenn einer der Konkubinatspartner sein Arbeitspensum reduziert oder aufgegeben hat, um den Haushalt zu führen oder die Kinder zu betreuen. Denn der überlebende Konkubinatspartner hat keinen gesetzlichen Erbanspruch. Unabhängig davon, wie lange das Konkubinatspaar zusammengelebt hat. Oder ob die Partner gemeinsame Kinder haben. Deshalb lohnt es sich, mit einem Testament oder Erbvertrag vorzusorgen.
Wenn Konkubinatspartner wollen, dass ihr Partner erbt, geht das nur mit einem Testament oder Erbvertrag. Allerdings können sie ihrem Partner nur die freie Quote zuweisen. Also das Erbe minus die gesetzlichen Pflichtteile der Kinder (75 %) oder Eltern (50 %). Im Prinzip können sie testamentarisch mehr vererben oder ihren Partner als Alleinerben begünstigen. Die Kinder könnten aber das Testament anfechten. Dafür haben sie ein Jahr lang Zeit von dem Moment an, an dem sie von der Pflichtteilsverletzung erfahren. Verzichten sie darauf, wird das Testament rechtsverbindlich.
Sicherer ist es einen Erbvertrag abzuschliessen. Darin können die Kinder zum Beispiel ganz auf ihren Erbanteil verzichten oder erklären, ihren Anteil erst erben zu wollen, wenn der überlebende Partner gestorben ist. Allerdings dürfen Kinder Erbverträge nur unterschreiben, wenn sie volljährig sind, sprich älter als 18 Jahre.
Wenn die Kinder noch minderjährig sind oder nicht auf ihr Erbe verzichten wollen, bleibt dem überlebenden Konkubinatspartner nur ein Viertel der Erbschaft. Wer seinen Partner besser absichern will, kann das – zumindest teilweise – mit der Altersvorsorge machen:
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