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Wenn Menschen etwas teilen müssen, sollten alle auf alle Rücksicht nehmen. Das gilt auch für die Mietende in einem Mehrfamilienhaus, die sich eine Waschküche teilen. Trotzdem gibt es immer wieder Diskussionen um die Nutzung der Waschküche.
(rh) Es kommt immer wieder Streit um die Nutzung der Waschküche. Zum Beispiel, wenn Mietende in der Nacht waschen, die Wäsche tagelang an der Wäscheleine hängen lassen oder die Waschküche nicht putzen. Im Mietrecht ist die Nutzung der Waschküche nicht geregelt. Es ist Sache der Vermietenden, eine Haus- oder eine Waschküchenordnung zu erlassen.
Die Hausordnung regelt das nachbarschaftliche Zusammenleben im Haus. Sie ist oft ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mietenden müssen sich daranhalten. Was erlaubt und was verboten ist, steht in der Vorlage des Schweizerischen Mieterschutzes beispielsweise unter «Gemeinsame Räume» (Punkt 3) beziehungsweise «Zu unterlassen ist» (Punkt 4):
Wenn die Hausordnung ein integrierter Teil des Mietvertrages ist, können Verstösse im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Zusätzlich zur Hausordnung kann die Liegenschaftsverwaltung eine Waschordnung erlassen. Im Vergleich zur Hausordnung ist die Waschordnung viel detaillierter. Sie hält fest,
Die meisten Waschordnungen schliessen mit einem Appell an die Vernunft der Mietenden: «Übergeben Sie die Waschküche so, wie Sie sie am liebsten übernehmen: sauber gereinigt und aufgeräumt.»
Die meisten Vermietenden regeln die Benutzung mit einem Waschplan. Waschen ist in der Regel von Montag bis Samstag von 7 bis 21 Uhr erlaubt und am Sonntag sowie an Feiertagen verboten. Ausser, alle Mietenden und die Verwaltung vereinbaren etwas anderes. Entweder wird jedem sein fester Waschtag zugewiesen oder die Mietenden tragen sich selber nach dem Motto «Wer zuerst kommt, wäscht zuerst» ein. Wenn es Terminkollisionen gibt oder jemand zum Beispiel nach den Ferien mehr Wäsche hat als üblich, müssen die Mietparteien miteinander reden. In der Regel finden sie eine Lösung und müssen nicht die Liegenschaftsverwaltung damit behelligen.
Neben dem Waschplan führt die Sauberkeit regelmässig zu Diskussionen. Darum ist in vielen Haus- oder Waschordnungen aufgeführt, wie die Waschküche hinterlassen werden sollte:
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