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Wenn Menschen etwas teilen müssen, sollten alle auf alle Rücksicht nehmen. Das gilt auch für die Mieter in einem Mehrfamilienhaus, die sich eine Waschküche teilen. Trotzdem gibt es immer wieder Diskussionen um die Nutzung der Waschküche.
(rh) Es kommt immer wieder Diskussionen um die Nutzung der Waschküche. Zum Beispiel, wenn ein Mieter in der Nacht wäscht, seine Wäsche tagelang an der Wäscheleine hängen lässt oder die Waschküche nicht putzt. Im Mietrecht ist die Nutzung der Waschküche nicht geregelt. Es ist Sache des Vermieters oder des Verwalters, eine Haus- oder eine Waschküchenordnung zu erlassen.
Die Hausordnung regelt das nachbarschaftliche Zusammenleben im Haus. Sie ist oft ein integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mieter müssen sich daranhalten. Was erlaubt und was verboten ist, steht in der Vorlage des Schweizerischen Mieterschutzes beispielsweise unter «Gemeinsame Räume» beziehungsweise «Zu unterlassen ist»:
Zusätzlich zur Hausordnung kann die Verwaltung eine Waschordnung erlassen. Im Vergleich zur Hausordnung ist die Waschordnung viel detaillierter. Sie hält fest,
Die meisten Waschordnungen schliessen mit einem Appell an die Vernunft der Mieter: «Übergeben Sie die Waschküche so, wie Sie sie am liebsten übernehmen: sauber gereinigt und aufgeräumt.»
Die meisten Verwaltungen regeln die Benutzung mit einem Waschplan. Waschen ist in der Regel von Montag bis Samstag von 7 bis 21 Uhr erlaubt und am Sonntag sowie an Feiertagen verboten. Ausser, alle Mieterinnen und Mieter und die Verwaltung vereinbaren etwas anderes. Entweder wird jedem Mieter sein fester Waschtag zugewiesen oder die Mieter tragen sich selber nach dem Motto «Wer zuerst kommt, wäscht zuerst» ein. Wenn es Terminkollisionen gibt oder jemand zum Beispiel nach den Ferien mehr Wäsche hat als üblich, müssen die Nachbarn miteinander reden. In der Regel finden sie eine Lösung und müssen nicht den Hauswart oder die Verwaltung damit behelligen.
Neben dem Waschplan führt die Sauberkeit regelmässig zu Diskussionen. Darum ist in vielen Haus- oder Waschordnungen aufgeführt, wie die Waschküche hinterlassen werden sollte:
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