Mietrecht

Hausschädlinge in Mietwohnungen

Kakerlaken in der Küche? Als Mieter sollten Sie einen Schädlingsbefall sofort melden, sonst kann der Vermieter Sie für Folgeschäden zur Verantwortung ziehen. Lässt sich die Ursache nicht genau herausfinden, kommt in der Regel der Vermieter für die Kosten der Schädlingsbekämpfung auf.

 Wenn Sie Hausschädlinge wie z.B. Amiesen entdecken sollten Sie dies sofort dem Vermieter melden
Wenn Schädlingsbekämpfer beigezogen werden müssen, geht es meistens um Ameisen, Mäuse oder Schaben.

(rh) Eine Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragen ist teuer: 500 bis 5000 Franken kostet eine Behandlung, abhängig davon, ob eine kleine Wohnung oder ein Einfamilienhaus befallen ist. Die Wohnfläche spielt keine grosse Rolle, aber wie die Nester der Schädlinge verteilt sind. Die Kosten können deshalb von Fall zu Fall stark schwanken.

Meistens ist kein Kammerjäger nötig. Die häufigsten Hausschädlinge sind harmlose Vorratsschädlinge wie Dörrobstmotten oder Brotkäfer. Da sie an Vorräte gebunden sind, genügt es, die befallenen Lebensmittel zu entsorgen und die anderen in gut verschliessbare Behälter umzufüllen. Wenn Schädlingsbekämpfer beigezogen werden müssen, geht es meistens um Ameisen, Mäuse oder Schaben.

Wer bezahlt die Rechnung für die Schädlingsbekämpfung?

Solange die Kosten für die Behandlung 200 Franken nicht übersteigen, muss der Mieter die Rechnung bezahlen (kleiner Unterhalt). Für höhere Beträge sind die Mieter gemäss Mietrecht haftbar, wenn sie am Befall schuld sind, unabhängig von der Schadenhöhe. Beispielsweise, wenn sie die Schädlinge eingeschleppt oder durch ihre mangelnde Hygiene angelockt haben. Schwieriger wird es, wenn mehrere nebeneinander liegende Wohnungen befallen sind. Selbst Schädlingsexperten können nicht immer feststellen, wo alles angefangen hat. In solchen Fällen haftet deshalb meistens der Vermieter.

Schädlinge sofort dem Verwalter melden

Die Pflicht zum sorgfältigen Gebrauch der Mietsache gilt nicht nur für die Hygiene. Mieter müssen einen Schädlingsbefall sofort der Hausverwaltung melden. Wenn sie das unterlassen, können sie für die Folgekosten haftbar gemacht werden, wenn die Schädlinge andere Wohnung befallen. Kakerlaken beispielsweise wandern Leitungen entlang, bis das ganze Haus befallen ist. Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Mieter verantwortlich sind oder nichts dafür können. Mieter können allfällige Mängelrechte verlieren, wenn sie die Verwaltung nicht umgehend benachrichtigen. Dafür haben sie das Recht, dass die Vermieter das Wohnobjekt in einem annehmbaren Zustand halten.

Kammerjäger nicht selber beauftragen

Auf keinen Fall sollten Mieter einen Kammerjäger bestellen, ohne vorher mit dem Vermieter zu reden. Sonst riskieren sie, die Kosten tragen zu müssen, auch wenn sie keine Schuld trifft. Ausser in Notfällen. Zum Beispiel am Wochenende, wenn ein Mieter ein Wespennest auf dem Balkon entdeckt und die Verwaltung nicht erreichbar ist.

Meistens ist eine Einigung möglich

Rechtsstreitigkeiten wegen Hausschädlingen sind selten. Wenn die Zahlungspflicht nicht klar ist, einigen sich die Parteien meistens auf eine Lösung, die für alle akzeptabel ist. Wenn eine Partei sich weigert, die Kosten zu übernehmen, kann die andere Partei an die örtliche Schlichtungsbehörde gelangen. Das Gremium, das aus je einem Hauseigentümer- und einem Mieter-Vertreter sowie einem juristisch geschulten Obmann besteht, hört sich den Fall an und schlägt eine Lösung vor.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto