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In der Schweiz ist das Rauchen in der eigenen Mietwohnung erlaubt. Raucher dürfen aber ihre Nachbarn nicht belästigen und haften für vergilbte Wände und Decken, wenn sie ausziehen.
(rh) Die eigene Wohnung ist wohl bald der letzte Ort, wo rauchen nicht verboten oder zumindest eingeschränkt ist. Selbst, wenn im Mietvertrag steht, dass in der Mietwohnung nicht geraucht werden darf. Die persönliche Freiheit ist höher zu gewichten, der Vermieter kann das Rauchverbot nicht geltend machen und durchsetzen.
Allerdings ist das kein Freipass für Raucherinnen und Raucher, sie müssen Rücksicht nehmen auf ihre Nachbarn. Das heisst, der Rauch darf niemanden übermässig belästigen. Dringt Rauch durch Abluftanlagen in andere Wohnungen oder durch offene Türen in Allgemeinräume wie Treppenhäuser, können die Mieter verlangen, dass die Belastung eingeschränkt wird. In gemeinsam genutzten Räumen sollte ein Rauchverzicht ohnehin selbstverständlich sein.
Gleiches gilt auf dem Balkon: An und für sich zählt der Balkon, auf den sich viele Raucherinnen und Raucher zurückziehen, zu den eigenen vier Wänden. Dennoch sollten sie Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Es kann und darf zum Beispiel nicht sein, dass andere Mieter im Sommer nachts die Fenster schliessen müssen, weil ein Nachbar auf dem Balkon raucht. Ist die nächtliche Belästigung der Nachbarn erheblich, lässt sich ein Rauchverbot auf dem Balkon vertreten und durchsetzen, zum Beispiel von 23 bis 7 Uhr.
Raucherinnen und Raucher, die in den eigenen vier Wänden rauchen, müssen für Nikotinschäden an Wänden und Decken aufkommen. Die Verfärbungen gelten mietrechtlich als übermässige Beanspruchung und dürfen darum dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Obwohl Nikotin chemisch wasserlöslich ist, ist die Entfernung von Nikotinrückständen und der Neuanstrich von Wänden und Decken aufwendiger und damit teurer als ein normaler Neuanstrich.
Der Vermieter kann einem Raucher oder einer Raucherin nicht verbieten, in den eigenen vier Wänden zu rauchen. Als gute Nachbarn sollten sie aber Rücksicht auf die anderen Mieter nehmen und eine einvernehmliche Lösung finden.
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