Mietrecht

Mietrecht: Regeln für gemeinsam genutzte Flächen

In einem Mehrfamilienhaus teilen sich die Mieter Gemeinschaftsflächen wie die Waschküche oder Garage. Die Meinungen, wie solche Flächen genutzt werden dürfen, gehen manchmal auseinander. Am häufigsten geht es um die Nutzung des Treppenhauses.

 Das Mietrecht regelt Meinungsverschiedenheiten über die Nutzung des Treppenhauses
Das Treppenhaus dürfen alle Mieter gemeinsam nutzen, darum müssen sie Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen.

(rh) In der Wohnung fehlt der Platz für das Schuhgestell – warum nicht einfach im Treppenhaus aufstellen? Der Abfallsack ist voll, die Abfuhr kommt erst übermorgen – warum den Sack nicht solange ins Treppenhaus stellen? Rechtlich gesehen ist der Fall klar. Das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses darf nur für seinen eigentlichen Zweck benutzt werden: Dass die Mieter oder Stockwerkeigentümer und Besucher zur Wohnung gelangen können. Darüber hinaus ist nur eine Fussmatte vor die Wohnungstür erlaubt.

Der Durchgang muss frei sein

Weiterreichende Nutzungen müssen vom Eigentümer des Hauses bewilligt werden. Dieser sollte unbedingt beachten, dass es auf keinen Fall zu Durchgangsbehinderungen im Treppenhaus kommt. Das ist lästig für die Nachbarn oder Besucher und kann im Notfall beispielsweise die Feuerwehrleute oder Notfallärzte behindern. Generell sind Eigentümer gut beraten, weiterreichende Nutzungen abzulehnen. Wenn ein Schuhgestell im Treppenhaus steht, kann derselbe Wunsch des Nachbarn nicht abgelehnt werden, selbst wenn sein Schuhgestell grösser ist als das bewilligte.

Eigentümer sollten auch darauf achten, dass es im Treppenhaus nicht zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen kommt. Müllsäcke können unangenehm riechen oder Pfützen hinterlassen. Und ein Rauchverbot im Treppenhaus sollte heutzutage selbstverständlich sein. Das Treppenhaus ist die Schnittstelle zum Nachbarn, darum sollte jeder auf den anderen Rücksicht nehmen.

Garten, Waschküche, Garage & Co.

Das Treppenhaus gehört zur sogenannten Gemeinschaftsfläche in einem Mehrfamilienhaus. Wie die Eingänge, die Waschküche, der Garten, die Garage und, falls vorhanden, der Dachboden. Diese Flächen werden von allen Mietern gemeinsam genutzt. Darum ist es sinnvoll, in einer Hausordnung zu regeln, wie die Flächen genutzt werden dürfen. Die Hausordnung sollte integrierender Bestandteil des Mietvertrages sein. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Mieter, sich an die Regeln zu halten. Verstösst ein Mieter gegen die Hausordnung, kann ihn der Vermieter schriftlich mahnen und an seine Pflicht zu Sorgfalt und Rücksichtnahme erinnern. Falls das nicht hilft, kann der Vermieter den Mietvertrag mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.

Miteinander reden löst viele Probleme

Soweit sollte es nicht kommen. Wenn sich ein Mieter am Schuhgestell des Nachbarn im Treppenhaus stört, soll er ihn darauf ansprechen. Vielleicht ist der Vermieter einverstanden, dann gibt es keinen Grund, sich aufzuregen. Und falls der Vermieter gar nichts davon weiss, finden zwei gute Nachbarn sicherlich eine einvernehmliche Lösung im Gespräch. Das ist einfacher und besser für das Klima im Haus, als den Vermieter mit jeder Kleinigkeit zu behelligen.

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