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Mietrecht: Was tun, wenn es in der Mietwohnung zu heiss wird?

Die Zahl der Tropennächte mit Temperaturen nicht unter 20 Grad nimmt in der Schweiz zu. Damit verändert sich auch das Raum- und Wohnklima in vielen Wohnungen. Was können Mietende und was müssen Vermietende tun, um die Temperaturen auf ein erträgliches Mass zu senken?

Mietrecht: Was tun, wenn es in der Mietwohnung zu heiss wird?
Im Sommer werden die Temperaturen in vielen Wohnungen auf 25 Grad oder höher steigen.

(rh) Endlich Sommer! Viele Menschen freuen sich über mehr Sonne und höhere Temperaturen. Aber nicht alle. Wir werden uns wohl oder übel an die Hitze gewöhnen müssen, denn durch den Klimawandel werden die Sommerperioden länger und heisser. Vor allem in dicht besiedelten Gebieten mit viel Asphalt oder Beton und wenig Bäumen und Sträuchern. Hier staut sich die aufgeheizte Luft tagsüber und kühlt nachts kaum ab. Darunter leiden vor allem Menschen, die in einem Altbau oder in einer Dachwohnung leben. Die Hitze belastet sie körperlich, und nachts bekommen sie kaum ein Auge zu. Wenn ihre Wohnung im Winter zu kalt ist, können Mietende eine Mietminderung verlangen. Aber was können sie im Sommer tun, wenn es in den eigenen vier Wänden unerträglich heiss wird?

Was sagt das Mietrecht?

Nichts. Es gibt aber einige Bundesgerichtsentscheide. Zu hohe oder zu tiefe Temperaturen können im Sinne des Mietrechts einen Mangel darstellen. Das hängt vor allem vom Gebäude ab:

  • Wer in einem Neubau wohnt, kann eine Mietzinssenkung verlangen, wenn die Temperatur während längerer Zeit 3 bis 5 Grad über der Normaltemperatur liegt. Als Normaltemperatur gelten bei Neubauten 20 bis 21 Grad beziehungsweise 19 bis 20 Grad in Minergie-Bauten. Diese Werte basieren auf einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2016.
  • Wer in einem Altbau wohnt, bezahlt weniger Miete, weil das Gebäude weniger gut wärmegedämmt ist als ein Neubau - und muss sich deshalb mit der Hitze abfinden. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht in einem Fall aus dem Jahr 2005. Deshalb ist es für Mietende von Altbauwohnungen schwierig, eine Mietzinsminderung geltend zu machen.

Was gilt als Mangel?

Hitzegeplagte Mietende können von ihrer Liegenschaftenverwaltung verlangen, dass der Mangel behoben wird. Als Mangel gelten zum Beispiel Fenster ohne Storen, wenn es im Sommer in der Wohnung zu heiss wird. Rollläden oder Rollvorhänge an der Fensterinnenseite helfen nur bedingt, weil die Sonne direkt auf das Glas brennt und die Luft in der Wohnung aufheizt. Die Chancen stehen gut, dass die Liegenschaftenverwaltung in diesem Fall Jalousien oder Storen an der Aussenseite der Fenster montieren oder Hitzeschutzfolien anbringen lassen müsste, um diesen Mangel zu beheben.

Mietminderung ankündigen

Wer einen Mangel feststellt, darf nicht einfach die Miete mindern. Zuerst muss die Liegenschaftenverwaltung durch eine (schriftliche) Mängelanzeige informiert und aufgefordert werden, den Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Wer sein Recht auf rückwirkende Minderung nicht verlieren will, sollte ankündigen, dass die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt wird. Beseitigt die Verwaltung den Mangel nicht fristgerecht, kann die Miete gemindert werden. Die Höhe sollte mit Fachleuten geklärt werden. Es ist sinnvoll, die Liegenschaftenverwaltung vorher nochmals zu informieren. Sie kann die Mietminderung ablehnen, wenn die Mietenden:

  • Den Mangel selbst verschuldet haben.
  • Bei Abschluss des Mietvertrages von dem Mangel wussten.
  • Den Mangel nicht angezeigt haben.
  • Die Verwaltung nicht über die Mietminderung informiert haben.

Die meisten Liegenschaftenverwaltungen werden kulant sein und zum Beispiel Storen anbringen lassen. Grundsätzlich könnten sie sich darauf berufen, dass der Mangel bei Vertragsabschluss bekannt war. Die Verwaltung wird aber sicherlich darauf hinweisen, dass auch die Mietenden ihren Beitrag leisten müssen, um die Temperatur in der Wohnung möglichst niedrig zu halten.

7 Tipps gegen die Sommerhitze

Der beste Schutz vor Hitze ist, sie fernzuhalten. Rollläden, Fensterläden, Jalousien oder Markisen als Sonnenschutz von aussen reduzieren die Hitze um mehr als 90 Prozent. Mit unseren 7 Tipps halten Sie Ihre Wohnung im nächsten Sommer so kühl wie möglich:

  1. Lüften Sie früh morgens oder spät abends, wenn die Aussenluft kühler ist. Querlüften ist effizienter als stosslüften, stosslüften ist viel effizienter als kipplüften.
  2. Jalousien oder Rollos an der Fensterinnenseite schützen nicht ausreichend, da die Sonnenenergie bereits durch das Glas eingedrungen ist. Sie ergänzen aber den Sonnenschutz von aussen.
  3. Für richtig heisse Sommertage ist ein mobiles Klimagerät eine Überlegung wert. Allerdings verbrauchen auch kleine mobile Klimageräte relativ viel Energie.
  4. Mit einem Ventilator können Sie die warme Luft bewegen. Wenn Sie Eis, Kühlelemente aus der Kühltasche oder gekühlte Wasserflaschen vor den Ventilator stellen, verteilt sich die Kälte besser im Raum.
  5. Hängen Sie feuchte Handtücher oder Bettwäsche aus Baumwolle oder mit hohem Baumwollanteil auf. Beim Trocknen entziehen sie der Luft Energie, so dass die Raumtemperatur etwas sinkt.
  6. Alle strombetriebenen Geräte heizen sich auf, wenn sie eingeschaltet sind, auch im Stand-by-Modus, und erwärmen die Luft im Raum. Am besten ziehen Sie den Stecker aus der Steckdose.
  7. Entfernen Sie Teppiche und Läufer. Glatte Holz- oder noch besser Steinböden speichern im Sommer die Wärmeenergie der Luft und sorgen für kühlere Temperaturen.

Häufige Fragen

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