Mietrecht

So beantragen Sie eine Mietzinsreduktion

Wenn die Hypothekarzinsen und damit der Referenzzinssatz sinken, haben viele Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Als Mieterin oder Mieter müssen Sie aber selber aktiv werden, Ihre Verwaltung wird den Zins nicht von sich aus senken. Was müssen Sie tun?

Mietzinsreduktion beantragen
Als Mieterin oder Mieter müssen Sie für eine Mietzinsreduktion selber aktiv werden.

(rh) Die Schweizer sind ein Volk von Mietern. Mehr als die Hälfte lebt in einem Mietverhältnis. Änderungen in den Berechnungsgrundlagen der Mieten werden darum mit Argusaugen beobachtet. Aber nicht in jedem Fall haben Mieter Anrecht auf eine Mietzinssenkung, wenn die Hypothekarzinsen und damit der Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen BWO sinken. Die Hauseigentümer sind nicht verpflichtet, Senkungen des Referenzzinssatzes automatisch weiterzugeben, dürfen aber bei steigendem Referenzzinssatz die Mieten erhöhen.

Wenn die Zinsen sinken …

Wenn in Ihrem Mietvertrag ein höherer Referenzzinssatz als der aktuelle Satz eingetragen ist, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Reduktion. Prüfen Sie zuerst, ob Sie Anrecht auf eine Mietzinssenkung haben und wie gross Ihr Anspruch ist. Im Internet finden Sie verschiedene Mietzinsrechner , die Ihnen Auskunft über ein allfälliges Anrecht geben. Der Referenzzins ist am 2. März 2020 auf 1,25% gesunken, so tief wie noch nie. Den Antrag auf Mietzinssenkung stellen Sie schriftlich auf den nächsten im Vertrag vereinbarten oder ortsüblichen Kündigungstermin unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Falls Sie Anspruch haben, laden Sie unsere Vorlage für den Antrag herunter, ergänzen das Schreiben und schicken es Ihrem Vermieter, am besten eingeschrieben.

Der Mietzins wird um einen festen Prozentsatz gesenkt, falls Sie anspruchsberechtigt sind. Wenn der Referenzzinssatz um 0,25 Prozent sinkt, wird die Miete in der Regel um

  • 1,96 Prozent bei Hypothekarzinssätzen von mehr als 6 Prozent gesenkt.
  • 2,44 Prozent bei Hypothekarzinssätzen zwischen 5 und 6 Prozent gesenkt.
  • 2,91 Prozent bei Hypothekarzinssätzen von weniger als 5 Prozent gesenkt.

Senkungsgesuch stellen

Der Vermieter muss innerhalb von 30 Tagen antworten. Möglich, dass er die Zinssenkung nicht oder nur teilweise an Sie weitergibt, weil er die Mietzinsreduktion mit der Teuerung oder höheren Betriebs- und Unterhaltkosten verrechnet. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, haben Sie 30 Tage Zeit, bei der örtlichen Schlichtungsbehörde ein Senkungsgesuch einzureichen. Falls Ihr Vermieter nicht auf Ihr Gesuch reagiert, haben Sie 60 Tage Zeit, ein Senkungsgesuch einzureichen.

Mietverträge mit indexierten oder staatlich subventionierten Mieten, beispielsweise Baugenossenschaften, sind nicht an den Referenzzinssatz gekoppelt. Wenn Sie einen solchen Mietvertrag abgeschlossen haben, können Sie keine Mietzinsreduktion verlangen.

Wenn es gebrannt hat …

Sie können auch eine Mietzinsreduktion für Mängel verlangen. Massgeblich ist, ob der Ist-Zustand der Wohnung vom vertraglich geschuldeten Soll-Zustand abweicht. Falls ja, ist der Vermieter bei einem berechtigten Begehren verpflichtet, die Miete zu senken. Das Gesetz unterscheidet schwere, mittlere und leichte Mängel. Während dem Mieter bei einem schweren Mangel meistens nicht zugemutet werden kann, in der Wohnung zu bleiben, bleibt das Mietverhältnis bei einem mittleren oder leichten Mangel bestehen und die Mängel müssen in Ordnung gebracht werden oder der Mieter hat einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.

Die häufigsten Mängel

Für solche Mängel werden Mietern am häufigsten Mietzinsreduktionen eingeräumt:

  • Bauarbeiten in der Umgebung
  • Brand
  • Entzug von Einrichtungen
  • Quantitative Mängel
  • Renovation und Umbauten
  • Schönheitsmängel
  • Feuchtigkeit und Wasserschäden
  • Ungenügende Raumtemperatur

Ein Brand, den der Mieter nicht verursacht hat, gilt in der Regel als schwerer Mangel. In den meisten Fällen ist dem Mieter nicht zuzumuten, in der Wohnung zu bleiben. Schönheitsmängel wie fleckige Wände oder zerrissene Teppiche werden als leichte oder mittlere Mängel und zumutbar bewertet. Wenn der Mieter keine Schuld daran trägt, kann er eine Mietzinsreduktion beantragen. Die Reduktion beträgt einen Prozentsatz der Nettomiete und wird, je nach Art der Mängel, vorübergehend oder für unbestimmte Zeit vereinbart. Falls sich Mieter und Vermieter nicht einigen können, muss eine Schlichtungsstelle vermitteln. Wenn auch das scheitert, bleibt dem Mieter nur der Gang vor Gericht.

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