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Massnahmen für den Gebäudeschutz bei Steinschlag

Steinschläge und Blockschläge verursachen Schäden von kleinen Dellen bis hin zur kompletten Verschüttung oder Zerstörung von Gebäuden. Wir sagen Ihnen, welche Schutzmassnahmen Sie für Ihre möglicherweise gefährdete Immobilie treffen können.

Steinschlag, Fels- oder Bergstürze nehmen zu
Steinschläge und Blockschläge verursachen Schäden von kleinen Dellen bis hin zur kompletten Verschüttung oder Zerstörung von Gebäuden.

Veränderungen durch den Klimawandel für Sturzprozesse sind vor allem im Bereich des Permafrosts und in von Gletscherrückzug betroffenen Gebieten zu erwarten. In Gebieten mit Gletscherrückzug und im warmen Permafrost ist tendenziell eher von einer Zunahme der Sturzaktivität auszugehen. In den anderen Gebieten ist langfristig tendenziell eher mit einer Abnahme der Sturzaktivität zu rechnen.

Sturzprozesse umfassen das Herabfallen von Steinen, Felsblöcken oder Eismassen an steilen Hängen. Diese können im freien Fall, springend, gleitend oder rollend nach unten stürzen. Wenn von Stein- und Blockschlag die Rede ist, sind damit Gesteinsbrocken gemeint, die zwischen einigen Zentimetern und wenigen Metern gross sind und mehr oder weniger einzeln ins Tal fallen. Diese herabstürzenden Steine und Blöcke können dabei Menschen oder Gebäude gefährden.

Das Risiko für Stein- und Blockschläge lässt sich besser einschätzen, wenn Informationen über die Grösse der fallenden Steine und die möglichen Fallbahnen vorliegen. Diese Informationen findet man in den Intensitätskarten und im technischen Bericht zur Gefahrenkarte.

Stark gefährdete und weniger gefährdete Bereiche liegen oft dicht beieinander. Daher ist es wichtig, gefährdete Gebiete möglichst zu meiden. Wälder bieten an vielen Orten den besten Schutz vor herabfallenden Steinen und Lawinen. Zusätzlich können bauliche Massnahmen wie Auffangdämme oder Schutznetze weite Flächen und Verkehrswege schützen. Für einzelne Gebäude kann das Risiko durch verstärkte Betonwände, Schutzvorrichtungen an Öffnungen und Eingängen sowie durch eine Anpassung der Nutzung reduziert werden.

Steinschlagschutz - die wichtigsten Massnahmen

  • Gefährdungsabklärung durch Geologe und Beizug einer Fachperson für den Schut vor Naturgefahren des Gebäudes
  • Definition der Schutzziele gemäss SIA 261/1
  • Gebäude optimal geschützt in das Gelände einpassen
  • Angepasste Innenraumplanung in möglichem Gefährdungsbereich
  • Ort von Öffnungen (Fenster/Türen) und Nutzungskonzept des Aussenraumes sorgfältig planen
  • Verschalungs- und Verstärkungsmassnahmen an Aussenwänden/Dach vorsehen
  • Damm-, Mauer-, Netzkonstruktionen in der Umgebung anbringen
  • Stabilisierungsmassnahmen an Abbruchstellen (Verkleidung/Begrünung)

Bestehende Gebäude nachträglich vor Steinschlag schützen

  • Verschalungs- und Verstärkungsmassnahmen an Fassaden, Türen und Fenstern sowie dem Dach
  • Innenraumnutzung im Gefährdungsbereich anpassen
  • Verlagerung intensiv genutzter Aussenräume
  • Damm-, Mauer-, Netzkonstruktionen zur Abschirmung bauen
  • Stabilisierungsmassnahmen an Abbruchstellen (Verkleidung/Begrünung)
  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto