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Hunderttausende Blitze werden in der Schweiz jedes Jahr registriert. Nicht wenige verursachen direkte oder indirekte Gebäudeschäden. Fachgerecht erstellte und regelmässig kontrollierte Blitzschutzsysteme, die den Blitzstrom in den Boden ableiten, reduzieren oder verhindern diese Schäden. Wichtig: Auch wer ein Blitzschutzsystem freiwillig installiert hat, muss dieses periodisch kontrollieren lassen.
(pg) In der Schweiz ist die Installation eines Blitzschutzsystems bei privaten Wohnbauten freiwillig. Von Gesetzes wegen verpflichtend sind Blitzschutzsysteme hingegen u.a. bei Räumen, die von mehr als 300 Personen belegt werden, bei Spitälern, Heimen oder Hotels, aber auch bei Hochhäusern oder Industrie- und Gewerbebauten, in denen explosive Stoffe verarbeitet werden. In Zweifelsfällen entscheidet die Brandschutzbehörde, ob Bauten und Anlagen aufgrund dieser Brandschutzrichtlinie gegen Blitzschlag zu schützen sind.
Ein Blitzschutzsystem wird nach der Installation durch die Gebäudeversicherung des Wohnkantons abgenommen. Für die Instandhaltung und Betriebsbereitschaft des Systems sind anschliessend die Gebäude- oder Anlageeigentümer verantwortlich, wobei festzuhalten ist, dass Blitzschutzanlagen kaum Unterhalt benötigen. Die Funktionalität der Anlage ist periodisch gemäss Stand der Technik-Papieren, in der Regel alle 10 Jahre, zu prüfen.. Für Pflichtanlagen ist diese Prüfung durch eine akkreditierte Inspektionsstelle, für freiwillige Anlagen durch eine VKF - zertifizierte Fachperson für äussere Blitzschutzsysteme durchzuführen.
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