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Fallen innerhalb kürzester Zeit grosse Niederschlagsmengen, kann das zu Schäden an Gebäuden führen. Mit den richtigen Schutzmassnahmen und einer geeigneten Versicherungsabdeckung kann die Sicherheit vor Überschwemmungen durch Starkregen im Haus aber deutlich erhöht werden.
(stö) Unter Starkregen oder Starkniederschlag versteht man Wassermengen von mehr als 5 Liter auf den Quadratmeter in 5 Minuten, mehr als 10 Liter in 10 Minuten oder mehr als 16 Liter pro Stunde. Allerdings können solche Ereignisse deutlich heftiger ausfallen. In Mitteleuropa sind kurz anhaltende, dafür heftige Niederschläge häufiger als lang anhaltende kräftige Regenfälle. Noch lässt sich ein Anstieg der Häufigkeit von Starkregen infolge des Klimawandels empirisch nicht nachweisen; Anlass zu dieser Vermutung besteht indes.
Wenn sehr schnell grosse Niederschlagsmengen anfallen, können sowohl Gebäude als auch das örtliche Abwassersystem in Mitleidenschaft gezogen werden. Folgende bauliche Massnahmen können Gefährdungen vorbeugen:
Bauliche Massnahmen bzw. Abwasseranlagen helfen aber nur, wenn sie regelmässig kontrolliert bzw. gewartet werden. Dazu gehörten
Diese Arbeiten sollten nur von Fachleuten wie Spengler, Kanalreinigungsfirma etc. ausgeführt werden.
Um Überschwemmungen durch akuten Starkregen oder lang anhaltenden Niederschlag vorzubeugen, rät der Wetter-Alarm® der Kantonalen Gebäudeversicherungen und Helvetia zu folgenden Massnahmen:
Das Naturgefahrenportal des Bundes rät überdies, Keller und Untergeschosse bei drohender Überschwemmungsgefahr zu meiden.
Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Haus, wenn Oberflächenwasser durch heftige Regenfälle durch Türen und Fenster ins Gebäudeinnere gedrungen ist. Versichert sind dabei grundsätzlich alle fest mit dem Gebäude verbundenen Einrichtungen. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch einen Kanalisationsrückstau, da dabei das Wasser nicht ebenerdig, oberflächlich und nicht durch Türen und Kellerfenster ins Haus eindringt. Solche Schäden gelten daher nicht als Elementarereignis.
Schäden am Mobiliar (Fahrhabe) sind bei Überschwemmungen durch die private Hausratversicherung gedeckt unter der Voraussetzung, dass geeignete Abwehrmassnahmen getroffen worden sind. Aber auch die Hausratversicherung deckt keine Rückstauschäden, weil sie hierfür den Eigentümer der Kanalisation in der Pflicht sieht.
Die Gebäudeversicherungen bieten freiwillige Zusatzversicherungen an wie beispielsweise «GVB Aqua». Diese kommt für Wasserschäden am Gebäude auf, die nicht durch die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt sind, z.B. bei eindringendem Wasser durch undichte Leitungen oder Hausdächer sowie Rückstau und Grundwasser inklusive Folgekosten unabhängig der Ursache.
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