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Fallen innerhalb kürzester Zeit grosse Niederschlagsmengen, kann das zu Schäden an Gebäuden führen. Mit den richtigen Schutzmassnahmen kann die Sicherheit vor Überschwemmungen durch Starkregen im Haus aber deutlich erhöht werden.
(stö) Unter Starkregen oder Starkniederschlag versteht man Wassermengen von mehr als fünf Liter auf den Quadratmeter in fünf Minuten, mehr als sieben Liter in zehn Minuten oder mehr als 16 Liter pro Stunde. Niederschlagsereignisse können aber auch deutlich heftiger ausfallen. In Mitteleuropa sind kurz anhaltende, dafür heftige Niederschläge häufiger als langanhaltende Regenfälle. Mittlerweile lässt sich die zunehmende Häufigkeit von Starkregen infolge des Klimawandels auch wissenschaftlich nachweisen.
Wenn sehr schnell grosse Niederschlagsmengen anfallen, stossen die Entwässerungssysteme oft an ihre Grenzen, denn die Liegenschaftsentwässerungen und auch das kommunale Entwässerungssystem sind auf häufige, aber wenig intensive Regenereignisse dimensioniert (aus Kostengründen). In der Folge können Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden. Folgende bauliche Massnahmen helfen Gefährdungen vorzubeugen:
Bauliche Massnahmen bzw. Abwasseranlagen helfen nur, wenn sie regelmässig kontrolliert bzw. unterhalten werden. Dazu gehören:
Diese Arbeiten sollten nur von Fachleuten wie Spengler, Kanalreinigungsfirma etc. ausgeführt werden.
Um Überschwemmungen durch akuten Starkregen oder langanhaltenden Niederschlag vorzubeugen, rät der Wetter-Alarm® der Kantonalen Gebäudeversicherungen zu folgenden Massnahmen:
Das Naturgefahrenportal des Bundes rät überdies, Keller und Untergeschosse bei drohender Überschwemmungsgefahr zu meiden, weil Wasser sucht sich in einem Gebäude immer den tiefsten Punkt.
Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Haus, wenn Oberflächenwasser durch heftige Regenfälle durch Türen und Fenster ins Gebäudeinnere gedrungen ist. Versichert sind dabei grundsätzlich alle fest mit dem Gebäude verbundenen Einrichtungen. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch einen Kanalisationsrückstau, da dabei das Wasser nicht ebenerdig, oberflächlich und nicht durch Türen und Kellerfenster ins Haus eindringt. Solche Schäden gelten daher nicht als Elementarereignis.
Schäden am Mobiliar (Fahrhabe) sind bei Überschwemmungen durch die private Hausratversicherung gedeckt unter der Voraussetzung, dass geeignete Abwehrmassnahmen getroffen worden sind. Aber auch die Hausratversicherung deckt keine Rückstauschäden, weil sie hierfür den Eigentümer der Kanalisation in der Pflicht sieht.
Vorkehrungen sind stets objektbezogen, «goldene Tipps» gegen das nächste Hochwasser gibt es nicht. Wohneigentümer, die sich für Schutzmassnahmen an ihrem Gebäude interessieren, können sich an die neue Fachstelle Naturgefahren der Gebäudeversicherung Bern wenden. Hier erfahren Sie kostenlos, welche Vorkehrungen Sie zum Schutz Ihres Daheims treffen können. Und auch, wie Sie Unterstützungsbeiträge für die Planung und die Realisierung von freiwilligen Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren erhalten.
Die Gebäudeversicherungen bieten freiwillige Zusatzversicherungen an wie beispielsweise «GVB Aqua». Diese kommt für Wasserschäden am Gebäude auf, die nicht durch die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt sind, z.B. bei eindringendem Wasser durch undichte Leitungen oder Hausdächer sowie Rückstau und Grundwasser inklusive Folgekosten unabhängig der Ursache.
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