Brandschutz rund ums Haus
Eine Kooperation mit den Fachpersonen der GVB

Brandschutz am 1. August

Am 1. August begeht die Schweiz ihren Nationalfeiertag. Die Bevölkerung feiert diesen Tag landauf und landab mit grossen Feuern und viel Feuerwerk. Hier erfahren Sie, welche Brandschutz-Regeln rund ums Abfeuern befolgt werden sollten.

Brandschutz am 1. August
Am 1. August begeht die Schweiz ihren Nationalfeiertag.
(pg) 889 hat der Bundesrat den 1. August zum Schweizer Nationalfeiertag erklärt. Seit 1994 auch ein offizieller Feiertag, geniesst die Bevölkerung diesen Tag meistens traditionell mit Ansprachen, Fahnen oder Lampions, bei Grillfesten oder beim «Buure-Zmorge». 1. August-Feuer und Feuerwerke gehören natürlich auch dazu. Die grossen Feuer und Feuerwerke, die von Städten und Gemeinden organisiert werden, sind bezüglich Sicherheit in den allermeisten Fällen kein Problem. Absperrungen und genügend Feuerwehr vor Ort können im Notfall Schlimmeres verhindern.

Feuerwerk verursacht viele Sach- und Personenschäden

Anders sieht es bei 1. August-Feiern im privaten Rahmen aus. Jedes Jahr führen das unsachgemässe oder unvorsichtige Abfeuern von Feuerwerk oder ausser Kontrolle geratene Feuer zu Schäden in Millionenhöhe. Und auch Personen kommen leider oft zu Schaden. Wer sein eigenes 1. August-Feuer entfachen will, sollte sich vor allem bewusst sein, dass er/sie die Verantwortung dafür trägt.

Sicherheitstipps zur Vermeidung von Bränden durch 1. August-Feuer:

  • Möglichst kurzfristiges Aufschichten des 1. August-Feuers, damit das Feuer nicht von Dritten für die Müllentsorgung missbraucht wird.
  • Als Brennstoff erlaubt ist trockenes, naturbelassenes Holz, getrocknetes Schwemmholz aus Gewässern, naturbelassene Holzabschnitte aus Sägereien sowie trockenes Holz aus dem Wald.
  • Feuerverbote unbedingt einhalten.
  • Das Feuer immer im Auge behalten.
  • Kein Entzünden des Feuers bei starken oder böigen Winden.
  • Wer nicht garantieren kann, das Feuer danach vollständig löschen zu können, sollte darauf verzichten.
  • Feuerstelle erst verlassen, wenn das Feuer vollständig gelöscht ist.

Auch im Umgang mit Feuerwerk ist Vorsicht das oberste Gebot. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu und die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB haben zahlreiche Tipps zusammengestellt, wie Unfälle vermieden werden können.

Sicherheitstipps im Umgang mit Feuerwerk

  • Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerkskörpern vom Verkaufspersonal instruieren
  • Gebrauchsanweisung genau befolgen
  • Feuerwerk immer kühl und trocken lagern
  • Feuerwerk nie inmitten von Menschenansammlungen abfeuern
  • Feuerwerkskörper von Kindern fernhalten und Jugendliche gut instruieren
  • Je nach Grösse der Raketen Sicherheitsabstände von 40-200 Meter zu Gebäuden
  • Raketen nur aus gut fixierten Flaschen und Rohren abfeuern
  • In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot
  • Kein zweiter Zündversuch, wenn das Feuerwerk nicht abbrennt
  • Sich Blindgängern erst nach 15 Minuten nähern
  • Abgebrannte Feuerwerkskörper mit Wasser übergiessen oder mindestens zwei Stunden abkühlen lassen
  • Zum Schutz vor fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern in Wohnungen Türen, Fenster und Dachluken schliessen
  • Löschmittel bereithalten, z.B. Feuerlöscher, Löschdecke oder ein Eimer Wasser

Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand, dann gilt: Alarmieren (Feuerwehr 118), Retten, Löschen.

Verbotene Feuerwerkskörper

Das Entfachen von Feuern und Feuerwerk am 1. August ist von Gesetzes wegen nicht verboten. Es gibt aber Ausnahmen: So sind nicht handhabungssichere Gegenstände wegen ihrer Gefährlichkeit in der Schweiz verboten und dürfen deshalb auch nicht eingeführt werden. Dazu gehören am Boden knallendes Feuerwerk, sogenannte «Lady-Crackers», die länger als 22 mm sind und/oder einen Durchmesser von mehr als 3 mm aufweisen sowie «Knallteufel» mit einem Gewicht von über 2,5 mg.

Abfeuern nur am 1. August  

Bei grosser Trockenheit können Kantone und Gemeinden ausserdem Feuerwerke wie auch das Entzünden von Feuerwerkskörpern einschränken. Viele Gemeinden rufen auch immer wieder dazu auf, Feuerwerk aus Lärmschutzgründen erst am Nationalfeiertag zu entzünden, allerdings sind die Reglemente unterschiedlich. Zwar störend, unangebracht und schlicht ein Ärgernis beginnt die Knallerei und Heulerei in der Regel aber immer früher und dauert an, bis der letzte «Pfupf» verschossen ist.

Feuersicher durchs Leben

Mit der aktuellen Präventionskampagne informiert die Gebäudeversicherung Bern (GVB) über den richtigen Umgang mit Feuer.

GVB Brandcheck

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