Einkaufswagen Suchen
Finanzieren & Kaufen
Recht
Bauen & Renovieren
Sichern & Versichern
Wohnen
Garten & Balkon
Eine Kooperation mit den Fachpersonen der GVB

Benzin richtig lagern

Ein Reservekanister Benzin im Haus für Motorgeräte oder Fahrzeuge kann nützlich sein. Auf was Sie bei der Lagerung von Benzin bei Ihnen achten müssen, erfahren Sie hier.

Roter Benzinkanister
Benzin darf in geprüften Kunststoff- oder Metallkanistern gelagert werden.

(stö) Benzin gehört zu den am leichtesten entzündbaren Stoffen überhaupt. Der sogenannte Flammpunkt beträgt weniger als 23 Grad Celsius und liegt damit deutlich tiefer als beispielsweise bei Leichtöl oder Diesel. Deren Flammpunkt beträgt 60 Grad oder höher. 

Benzin in der Garage oder im Keller lagern

Es mag erstaunen, aber Benzin in geprüften Kunststoff- oder Metallkanistern darf in jedem beliebigen Raum gelagert werden. Voraussetzung ist, dass die Füllmenge nicht mehr als 25 Liter beträgt und der Raum gut belüftet ist. Aber aufgepasst: Die maximalen 25 Liter sind gleichbedeutend wie maximal 25 Liter pro Raum. Wenn Sie in der Garage oder im Keller eines Mehrfamilienhauses Benzin lagern, müssen Sie sich vergewissern, dass es Ihre Nachbarn Ihnen nicht gleichtun. Auch dürfen sich keine anderen leicht entzündlichen Flüssigkeiten im selben Raum befinden. Ebenso müssen die Räume abflusslos und dicht sein, sodass auch kein Versickern möglich ist.

Was gilt bei der Lagerung von grösseren Benzin-Mengen?

Während die Vorschriften zur Lagerung von Benzin in einem 25-Liter-Kanister eher rudimentär sind, ist der gesetzliche Rahmen bei grösseren Mengen weit enger. Sobald die gelagerte Menge 26 bis 100 Liter beträgt, ist die Lagerung in einem nicht brennbaren Schrank zwingend erforderlich. Dieser muss eine Auffangschale enthalten, welche die gesamte gelagerte Menge aufnehmen kann. Bei doppelwandigen Gebinden oder Kleintanks entfällt hingegen die Auffangschalenpflicht. Der Aufstellraum muss zudem mit einer Lüftung oder durch Fenster belüftet werden können.

Bei noch höheren Mengen gelten für die Räumlichkeiten spezielle Brandschutzvorschriften wie Feuerwiderstand, Belüftung etc. Für alle Mengen von mehr als 25 Liter an gelagertem Benzin gilt überdies, dass in Grundwasserschutzzonen generell keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden dürfen.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • gettyimages