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Feuer im Freien: Achten Sie auf die Umwelt

Ob Wanderer, Familien oder Jugendliche – viele Menschen zieht es «zum Brätle» in die Natur. Dagegen ist nichts einzuwenden, sofern man sich beim Feuern im Freien an gewisse Regeln hält. Wir sagen Ihnen, was Sie bezüglich Emissionen, Brandschutz und Abfallverbrennung beachten müssen – und was verboten ist.

Feuern in der freien Natur ist beliebt.
Feuern in der freien Natur ist beliebt.

(pg) Es gibt nicht viel Gemütlicheres, als an einem sonnigen Tag an einem lauschigen Plätzchen seine Grillwurst über dem offenen Feuer zu braten. Dass diese Feuer Rauch verursachen und leider auch zur Feinstaubbelastung in der Luft beisteuern, ist man sich in diesen Moment wohl gar nicht bewusst. Unter Einhaltung einiger einfacher Verhaltensregeln können Sie den Ausstoss von Schadstoffen beim Feuern im Freien aber begrenzen:

  • Verfeuern Sie nur unbehandeltes und trockenes Holz. Ist das Brenngut zu nass, «mottet» das Feuer und setzt grosse Mengen Schadstoffe frei. Je trockener das Holz, desto weniger Rauch entwickelt sich.
  • Schichten Sie keine zu grossen Holz- und Ast-Stapel auf. Nur bei kleineren Haufen kann sich das Feuer rasch entzünden. Legen Sie anschliessend immer wieder kleine Mengen an Holz nach.
  • Zünden Sie das Feuer so an, dass es von oben gegen unten brennt. So strömen die entstehenden Gase durch die heisse Flamme und verbrennen. Ausserdem schlagen die Flammen nicht am kalten Holz an und russen nicht.
  • Benutzen Sie keine Brandbeschleuniger.
  • Das Verbrennen von Abfall im Feuer ist verboten. Wie bei nassem Holz werden auch bei der ungefilterten Abfallverbrennung Schadstoffe und Russpartikel freigesetzt.

Neben dem Umweltschutz müssen Sie bei einem Feuer im Freien immer auch die Brandgefahr beachten:

  • Feuerstellen auf dem Boden sollten einen nicht brennbaren Untergrund haben.
  • Benutzen Sie wenn möglich bereits bestehende Feuerstellen mit einer festen Bodenplatte und einer kleinen Mauer um die Feuerstelle.
  • Ist dies nicht möglich, dann heben Sie eine kleine Mulde aus und fassen diese mit Steinen ein.
  • Achten Sie darauf, dass sich um das Feuer keine brennbaren Gegenstände, Büsche, Hecken oder Bäume befinden.
  • Sorgen Sie dafür, dass das Feuer nie unkontrolliert brennt.
  • Verlassen Sie die Feuerstelle erst, wenn die letzte Glut erloschen ist. Am einfachsten ist es, die Glut mit Sand zu überdecken.
  • Verzichten Sie bei Trockenheit, Waldbrandgefahr und bei starken Winden auf das Entfachen von Feuern im Freien.

Wichtig: Bei einem unkontrollierten Feuer im Feien muss unverzüglich die Feuerwehr alarmiert werden: Tel 118

Keine «Mottfeuer» bei Schlagabraum

Die Waldbewirtschaftung und mit ihr der Holzschlag sind wichtig für einen gesunden und widerstandsfähigen Wald. Doch nicht alle Teile von Bäumen sind verwertbar und so bleiben Wipfel, Äste oder faule Stammabschnitte – der sogenannte Schlagabraum – aus wirtschaftlichen Gründen oft im Wald zurück, wo sie am Boden liegen bleiben und mit der Zeit vermodern.

Waldbesitzern ist das Verbrennen dieses Schlagabraums im Wald und bis 30 Meter vor der Waldgrenze nur mit einer Ausnahmebewilligung erlaubt. Diese wird zum Beispiel erteilt, wenn das Holz von Schädlingen befallen ist.

Zentral bei der Verbrennung von Schlagabraum ist die Verhinderung von sogenannten Mottfeuern, bei denen grosse Mengen von Schadstoffen wie Russ oder Kohlenmonoxid freigesetzt werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Schlagabraum möglichst trocken ist. Und ähnlich wie bei der Feuerstelle für private Zwecke wird auch hier ein Feuer entzündet, dem anschliessend kleinere Mengen des Schlagabraums zugeführt werden.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto