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Jedes Jahr ziehen innerhalb der Schweiz etwa 400'000 Haushalte an einen neuen Wohnort. Die meisten Umzüge finden innerhalb des bisherigen Wohnkantons statt, viele Bewohner lassen sich aber auch in einem anderen Kanton nieder. Wir sagen Ihnen, wie der Umzug mit Kantonswechsel problemlos gelingt.
(pg) Die durchschnittliche Distanz zwischen dem alten und dem neuen Wohnort bei Umzügen in der Schweiz beträgt 30 Kilometer. Dies hat die Umzugs-Plattform movu.ch eruiert. In der kleinräumigen Schweiz reicht das oft auch schon für einen Kantonswechsel. Der Umzug in einen anderen Kanton unterscheidet sich nur wenig vom Zügeln innerhalb eines Kantones.
Es gibt jedoch drei Dinge, denen Sie bei einem Umzug in einen anderen Kanton besondere Beachtung schenken sollten.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegen, erhalten Sie auch ein neues Nummernschild für Ihr Auto oder Ihr Motorrad. Sie müssen sich deshalb innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug beim Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons melden. Dazu benötigen Sie
Das alte Nummernschild kann auf dem Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons ausgetauscht werden. Wenn Sie die Unterlagen dem Strassenverkehrsamt geschickt haben, erhalten Sie im Gegenzug die notwendigen Informationen, wie Sie die Nummernschilder bei der zuständigen Poststelle umtauschen können.
Vielleicht haben Sie Glück, und die Steuerbelastung in Ihrem neuen Wohnkanton liegt tiefer, vielleicht liegt sie aber auch höher. Unter Umständen lohnt es sich, den Zeitpunkt des Umzugs für das alte oder das neue Jahr zu planen, denn wer während des Jahres seinen Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegt und am 31. Dezember dort wohnhaft ist, muss in diesem Kanton für das ganze Jahr die Steuern bezahlen. Mit der Steuererklärung ist also das gesamte Einkommen zu deklarieren, das im Jahr des Umzugs erzielt wurde, unabhängig davon, in welchem Kanton dies der Fall war. Wenn Sie im alten Wohnkanton bereits Steuerraten entrichtet haben, wird dieser Ihnen das Geld zurückerstatten.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei einem Kantonswechsel sind die Krankenkassenprämien. Diese können sich bei einem Umzug in einen anderen Kanton verändern. Nun berechtigt ein Umzug nicht zu einem Wechsel der Krankenkasse, es lohnt sich aber, im Vorfeld des Umzugs die Krankenkassenprämien im neuen Wohnkanton zu vergleichen. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln wollen, muss die Kündigung fristgerecht bis am 30. November bei der Kasse eingehen, nur dann kann ein Wechsel zum Jahresende erfolgen.
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