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Richtig versichert beim Umzug

Bei einem Umzug ist das Mobiliar der steten Gefahr ausgesetzt, Schaden zu nehmen. Klären Sie deshalb rechtzeitig den Versicherungsschutz ab. Wir sagen Ihnen, auf was Sie achten müssen.

 Versichern Sie Ihren Umzug, denn Sachen werden fallen gelassen
Beim selbstorganisierten Umzug ist die Versicherungsdeckung davon abhängig, ob Sie selber oder ein Helfer den Schaden verursacht.

(pg) Wer ein neues Domizil gefunden hat, möchte in der Regel gleich loslegen. Einpacken, umziehen, einziehen, auspacken und sich am neuen Ort wohl fühlen. Doch leider geht das nicht so schnell und auf dem Weg von A nach B sind Möbel, Elektrogeräte und Geschirr vielen Gefahren ausgesetzt. Und trübt ein Schaden die Freude, ist es wichtig, dass die finanziellen Folgen die Laune nicht zusätzlich trüben.

Die mögliche Versicherungsabdeckung unterscheidet sich je nach Art, wie Sie den Umzug organisieren:

Umzugsunternehmen decken allfällige Schäden

Die teurere Variante des Umzugs ist diejenige mit einem dafür spezialisierten Unternehmen. Sie belastet zwar das Portemonnaie, schont dafür die Gelenke und die Nerven. Denn in aller Regel deckt die Versicherung des Umzugsunternehmens allfällige Schäden an Ihrem Umzugsgut. Prüfen Sie jedoch den Vertrag genau, achten Sie auf allfällige Haftungsausschlüsse sowie die maximale Versicherungssumme. Wenn Sie sehr wertvolle Gegenstände transportieren lassen, müssen Sie möglicherweise eine zusätzliche Versicherung abschliessen. 

Der Umzug - selber organisiert, selber versichert

Ein selbstorganisierter Umzug ist kostengünstiger, kann im Schadenfall und bei nicht ausreichender Versicherungsdeckung aber dennoch teurer werden, als wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen. Verursachen Sie persönlich oder jemand aus Ihrem Haushalt während des Umzugs einen Schaden am Mobiliar, ist dies ein Fall für Ihre Hausrat- oder Ihre Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie auf jeden Fall vor dem Umzug die Versicherungsfrage. Eine Hausratversicherung deckt in der Regel für eine gewisse Zeit Schäden sowohl am alten wie auch am neuen Wohnort.

Komplizierter ist die Versicherungsfrage, wenn der Schaden am Mobiliar von einem Freund oder Bekannten verursacht wird. Diese sind nicht haftbar zu machen, sie können aber den Schaden möglicherweise ihrer eigenen Haftpflichtversicherung angeben. Diese wird aber nicht die ganzen Kosten übernehmen, weil der Schaden im Rahmen einer «Gefälligkeit» Ihnen gegenüber entstanden ist. 

Die zusätzliche Umzugsversicherung

Der Abschluss einer speziellen Umzugsversicherung deckt mögliche Schäden ab, ist aber eigentlich nicht nötig, wenn Sie eine Hausratversicherung haben. Da diese aber oft nur für den Gebrauchswert haften, könnte sich der Abschluss einer Umzugsversicherung, bei der der Neuwert des Mobiliars versichert ist, dennoch lohnen. 

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto