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Wohin mit dem verstorbenen Haustier?

Ein totes Haustier muss ordnungsgemäss entsorgt werden. Für manche Tierhalter und Tierhalterinnen kommt eine Abgabe an der Tierkadaversammelstelle jedoch nicht in Frage. Lesen Sie jetzt, welche Alternativen es gibt.

Je nach Grösse und Gewicht darf das verstorbene Haustier nicht im eigenen Garten vergraben werden
Ein totes Tier muss ordnungsgemäss beseitigt werden. Was das im Einzelfall bedeutet, hängt vom Gewicht des Haustieres ab.

(mei) So unschön es ist: Wer ein Haustier besitzt und sich viele Jahre mit ihm verbunden gefühlt hat, muss sich auch mit der Situation auseinandersetzen, dass das Haustier stirbt. Den letzten Entscheid gilt es nach dessen Tod zu fällen: Was tun mit dem kleinen Gefährten, der oft nur äusserlich klein war?

Die einfachste Möglichkeit: die Tierkadaversammelstelle

  • Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Tierkörper korrekt entsorgt werden muss. Am einfachsten ist es, ein Haustier bei der Tierkadaversammelstelle abzugeben. Hierher gelangen auch jene Haustiere, die beim Tierarzt sterben und für die der Tierhalter keine besonderen Entsorgungswünsche angegeben hat.
  • Wem die Tierkadaversammelstelle zu lieblos erscheint, der kann sein Tier in einem Tierkrematorium einäschern lassen. Je nach Tierkrematorium besteht die Möglichkeit, die Asche des Haustiers in einem Gemeinschaftsgrab beizusetzen, das Tier in einem Einzelgrab zu bestatten oder sich die Urne zusenden zu lassen. Der Besitzer oder die Besitzerin kann die Urne in einem Urnengrab auf einem Tierfriedhof beisetzen oder zu Hause aufbewahren, um sich später zusammen mit seinen Lieblingen bestatten zu lassen. Alternativ kann man die Asche eines Haustieres auch im Freien verstreuen. Aus Gründen des Gewässerschutzes ist es allerdings nicht erlaubt, dies in einem Fluss, See oder anderen Gewässer zu tun.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sein Tier auf einem Tierfriedhof bestatten zu lassen. Je nach Tierfriedhof kann man sich sogar einen Platz sichern, um einst gemeinsam mit seinen vierbeinigen Lieblingen die letzte Ruhe zu finden. 

Vergraben höchstens bedingt erlaubt

  • Besitzerinnen und Besitzer von Tieren wie Meerschweinchen, Hamstern, Vögeln, Katzen oder kleinen Hunden, die höchstens zehn Kilogramm wiegen, dürfen ihr Tier auch im eigenen Garten begraben.
  • Das Tier sollte in eine Kiste gelegt und in mindestens einem Meter Tiefe vergraben werden. So lässt sich verhindern, dass andere Tiere vom Geruch des verwesenden Haustiers angezogen werden und es auszugraben versuchen.
  • Wer zur Miete wohnt, sollte seine Verwaltung vorgängig um Erlaubnis fragen, bevor er mit dem Graben anfängt.
  • Für Mietwohnung und Wohneigentum gleichermassen gilt jedoch, dass Tiere, die mehr als 10 Kilogramm wiegen, nicht im Garten vergraben werden dürfen.
  • Nicht erlaubt ist das Vergraben eines Tieres im Wald oder auf öffentlichem Grund, und zwar unabhängig von dessen Gewicht.
  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto