Ausbau und Umbau

Was kostet ein Wintergarten?

Als lichtdurchflutete Wohnraumerweiterungen erfreuen sich Wintergärten grosser Beliebtheit. Faktoren wie Wärme, Sonnenschutz, Luftzirkulation oder Feuchtigkeit müssen dabei aber optimal zusammenspielen. Entsprechend ist das alles nicht ganz billig zu haben.

 Ein gut konstruierter Wintergarten hat seinen Preis
Wintergärten für 150'000 Franken oder mehr sind keine Seltenheit.

(stö) Bevor Sie sich an die Planung machen, sollten Sie vorgängig klären, welchen Funktionen der künftige Wintergarten dienen soll. Wintergärten lassen sich grundsätzlich in drei Typen einteilen:

  • Unbeheizter Wintergarten: Ein Wintergarten ohne Heizung kann in der kühleren Jahreszeit nur bei Sonnenschein genutzt werden.
  • Temperierter Wintergarten: Temperiert bedeutet, dass der Wintergarten bedingt während des ganzen Jahres genutzt werden kann, wobei die Heizung höchstens auf 10 Grad eingestellt werden kann.
  • Beheizter Wintergarten: Möchte man den Wintergarten ganzjährig als zusätzlichen Wohnraum nutzen, muss er auf 15 bis 20 Grad beheizt werden können. Damit unterliegt der Wintergarten aber auch den Wärmedämmvorschriften.

Kosten: Von rund 20'000 Franken an aufwärts

Wintergärten werden meistens als Kunststoff-, Aluminium- oder Holz-Konstruktionen angefertigt. Ganz grob lassen sich die minimalen Kosten dafür wie folgt berechnen:

  • Pro Quadratmeter Glasfläche inkl. Montage müssen mindestens 1'100 bis 1'200 Franken eingeplant werden.
  • Hinzu kommen in den meisten Fällen Kosten für das Fundament – hier müssen für beispielsweise 15 Quadratmeter mindestens 6'000 Franken veranschlagt werden.

Somit dürfte ein kleinerer Wintergarten – sozusagen ab der Stange – auf mindestens 20'000 Franken zu stehen kommen. Die Skala ist aber nach oben weit offen, zumal Ausstattungen wie Automatik, elektrische Installationen, Beheizung etc. die Grundkosten bei weitem übersteigen können. So sind Wintergärten für 150'000 Franken oder mehr keine Seltenheit. 

Sonnenschutz kaum verzichtbar

Je nach Lage ist ein Sonnenschutz unabdingbar, denn was in den kühleren Monaten bei Sonnenschein Wärme spendet, kann im Sommer zum Tropenhaus werden. Wenn immer möglich sollte der Sonnenschutz aus Effizienzgründen aussen angebracht werden. Nebst dem Sonnenschutz gehört auch eine geeignete Belüftung zum Konzept. Bei Dächern sollte zusätzlich Sonnenschutzglas verwendet werden. Auch empfiehlt es sich, für einen Teil des Daches auf unverglaste, gut gedämmte Baustoffe zurückzugreifen.

Das BFE rät von Heizungen ab

Grundsätzlich empfiehlt das Bundesamt für Energie (BFE), Wintergärten nicht zu beheizen. Nur so lasse sich mit passiv erzeugter Sonnenenergie der Energieverbrauch eines Hauses stabilisieren oder sogar senken. Das BFE hält dazu fest: «Eine gute Konstruktion mit Wärmeschutzverglasung und genügend grosser Speichermasse ist gut genug und lässt die Temperatur im Wintergarten nur wenig schwanken. So können Sie den Wintergarten vom Frühling bis in den Herbst als zusätzlichen Wohnraum nutzen.»

Baubewilligung und Ausnützungsberechnung

Für alle Wintergärten gilt: Sie sind bewilligungspflichtig und unterliegen bei der Ausnützungsberechnung im Normalfall der anrechenbaren Bruttogeschossfläche, wobei einzelne Kantone oder Gemeinden unbeheizte Wintergärten von dieser Regelung ausnehmen.

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