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Eigenheim: Wie geht energetisch sanieren?

Haben Teile des Wohnhauses ihre Lebensdauer erreicht? Können Baureserven zur Erweiterung genutzt werden? Die Erneuerung einer Liegenschaft kann funktional und energetisch vielfältig kombiniert werden. Mehrere Optionen und Förderbeiträge stehen dafür zur Auswahl.

Haus energetisch sanieren
Die Erneuerung einer Liegenschaft kann funktional und energetisch vielfältig kombiniert werden.

Das Gebäude ist ein Puzzle aus konstruktiven, technischen und architektonischen Elementen, denen jeweils eine unterschiedliche Lebensdauer eigen ist. Die tragende Struktur – aus Beton, Backstein oder Holz – ist am dauerhaftesten und erst nach 50 Jahren auf ihren Zustand zu überprüfen. Dach und Fassade sind der Witterung ausgesetzt. Dennoch sind auch diese Bauteile auf Robustheit ausgelegt; eine Erneuerung fällt nach 30 bis 40 Jahren in Betracht. Kurzlebiger sind hingegen die Innenausbauten und -oberflächen sowie technische Systeme: Die Lebensdauer der meisten gebäudetechnischen Anlagen läuft nach etwa 15 bis 20 Jahren ab. So sind die mechanischen Herzstücke von Lüftungs- und Heizungsanlagen nach Ablauf dieser Zeit häufig auszutauschen.

Wer eine bestehende Immobilie erneuern, umbauen oder erweitern will, soll deshalb die verschiedenen Zyklen in Betracht ziehen. Denn bei geschickter Planung lassen sich zwingende und freiwillige Massnahmen an den unterschiedlichen Bausystemen zu einem ökologischen und ökonomischen Optimum kombinieren.

Was bringt eine energetische Sanierung?

Eine energetische Verbesserung lässt sich erreichen, wenn

  • der Energieverbrauch des Gebäudes gesenkt werden kann, insbesondere durch das Dämmen von Fassade, Dach oder Kellerdecke, ergänzt mit einem Ersatz der Fenster. Das Sparpotenzial liegt abhängig vom sanierten Objekt bei etwa 50 %;
  • Heizung und Wassererwärmungssystem nurmehr erneuerbare Energieträger verbrauchen und damit die fossilen Brennstoffe (mit Heizöl oder Erdgas) ersetzt,
  • das Gebäude zur Stromerzeugung auf dem Dach oder an einer Fassade, mithilfe einer Photovoltaikanlage, genutzt wird.

Die Effekte einer energetischen Sanierung verringern die Umweltbelastung, verbessern den Klimaschutz und senken die individuellen Energiekosten. Zudem kann mit einer eigenen Stromproduktion bisweilen sogar Rendite erwirtschaftet werden.

Wie läuft eine energetische Sanierung ab?

Die Faustregel für eine energetische Gebäudesanierung heisst: Im ersten Schritt die Gebäudehülle verbessern und im zweiten das Energiesystem an den geringeren Leistungsbedarf anpassen respektive die bisherige Heizungsanlage ersetzen. Eine Etappierung der baulichen und technischen Eingriffe ist möglich, wobei die Sanierungsreihenfolge unverändert bleiben soll. Ein systematischer Weg für die Erneuerung zeigt der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK plus) auf, der durch unabhängige und akkreditierte Fachleute erstellt wird. Diese erstellen jeweils eine Zustandsanalyse und eine Energieetikette: Darauf werden die Effizienz der Gebäudehülle, die Gesamtenergieeffizienz und der CO2-Austoss auf einer Skala zwischen A und G eingestuft. Zudem werden drei Varianten zur Systemverbesserung aufgezeigt.

Noch weitgehender und effektiver sind die Standardoptionen von Minergie zur Gebäudeerneuerung. Bei der Wahl des Vorgehens ist zu beachten: Das Einsparpotenzial, der Investitionsaufwand und der Anspruch auf Förderbeiträge hängen jeweils von der Eingriffstiefe und den einzelnen Erneuerungsmassnahmen ab.

Massnahmen / Empfehlungen nach Sanierungstiefe

 Bauteile Sanierung gemäss kantonaler Bauvorschriften (MuKEn Stand 2014) Sanierungsempfehlung gemäss GEAK plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) Gemäss den Kriterien für «Das Gebäudeprogramm» Gemäss Minergie-Standardoption  
Gebäudehülle (Wand, Dach, Estrich, Keller) 12 bis 14 cm Wärmedämmung 12 bis 14 cm Wärmedämmung 16 bis 18 cm Wärmedämmung 20 bis 24 cm Wärmedämmung  
Fenster Fenster dreifach verglast kant. Bauvorschriften kant. Bauvorschriften Zusatzanforderung  
Energieträger (Heizung, Warmwasser) Mindestens 10 % erneuerbare Energien bzw. einzelne Kantone verbieten, fossile Heizung durch fossile Heizung zu ersetzen kant. Bauvorschriften kant. Bauvorschriften 100% erneuerbar  
Luftwechsel Fensterlüftung (manuell) kant. Bauvorschriften kant. Bauvorschriften Kontrollierte Lüftung mit WRG  
Einsparpotenzial* Ca. 150 kWh/m2 70 kWh/m2 (GEAK-Klasse D) 170 kWh/m(GEAK-Klasse B) Ca. 160 bis 180 kWh/m2 mind. 180 kWh/m2  
Förderbeitrag   kant. Förderprogramm
kant. Förderprogramm kant. Förderprogramm  
*Ausgangswert: EFH, Baujahr 1975, mit Energieverbrauch von 220 kWh/m2, GEAK-Klasse G
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