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Haben Teile des Wohnhauses ihre Lebensdauer erreicht? Können Baureserven zur Erweiterung genutzt werden? Die Erneuerung einer Liegenschaft kann funktional und energetisch vielfältig kombiniert werden. Mehrere Optionen und Förderbeiträge stehen dafür zur Auswahl.
Das Gebäude ist ein Puzzle aus konstruktiven, technischen und architektonischen Elementen, denen jeweils eine unterschiedliche Lebensdauer eigen ist. Die tragende Struktur – aus Beton, Backstein oder Holz – ist am dauerhaftesten und erst nach 50 Jahren auf ihren Zustand zu überprüfen. Dach und Fassade sind der Witterung ausgesetzt. Dennoch sind auch diese Bauteile auf Robustheit ausgelegt; eine Erneuerung fällt nach 30 bis 40 Jahren in Betracht. Kurzlebiger sind hingegen die Innenausbauten und -oberflächen sowie technische Systeme: Die Lebensdauer der meisten gebäudetechnischen Anlagen läuft nach etwa 15 bis 20 Jahren ab. So sind die mechanischen Herzstücke von Lüftungs- und Heizungsanlagen nach Ablauf dieser Zeit häufig auszutauschen.
Wer eine bestehende Immobilie erneuern, umbauen oder erweitern will, soll deshalb die verschiedenen Zyklen in Betracht ziehen. Denn bei geschickter Planung lassen sich zwingende und freiwillige Massnahmen an den unterschiedlichen Bausystemen zu einem ökologischen und ökonomischen Optimum kombinieren.
Eine energetische Verbesserung lässt sich erreichen, wenn
Die Effekte einer energetischen Sanierung verringern die Umweltbelastung, verbessern den Klimaschutz und senken die individuellen Energiekosten. Zudem kann mit einer eigenen Stromproduktion bisweilen sogar Rendite erwirtschaftet werden.
Die Faustregel für eine energetische Gebäudesanierung heisst: Im ersten Schritt die Gebäudehülle verbessern und im zweiten das Energiesystem an den geringeren Leistungsbedarf anpassen respektive die bisherige Heizungsanlage ersetzen. Eine Etappierung der baulichen und technischen Eingriffe ist möglich, wobei die Sanierungsreihenfolge unverändert bleiben soll. Ein systematischer Weg für die Erneuerung zeigt der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK plus) auf, der durch unabhängige und akkreditierte Fachleute erstellt wird. Diese erstellen jeweils eine Zustandsanalyse und eine Energieetikette: Darauf werden die Effizienz der Gebäudehülle, die Gesamtenergieeffizienz und der CO2-Austoss auf einer Skala zwischen A und G eingestuft. Zudem werden drei Varianten zur Systemverbesserung aufgezeigt.
Noch weitgehender und effektiver sind die Standardoptionen von Minergie zur Gebäudeerneuerung. Bei der Wahl des Vorgehens ist zu beachten: Das Einsparpotenzial, der Investitionsaufwand und der Anspruch auf Förderbeiträge hängen jeweils von der Eingriffstiefe und den einzelnen Erneuerungsmassnahmen ab.
Bauteile | Sanierung gemäss kantonaler Bauvorschriften (MuKEn Stand 2014) | Sanierungsempfehlung gemäss GEAK plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) | Gemäss den Kriterien für «Das Gebäudeprogramm» | Gemäss Minergie-Standardoption | |
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Gebäudehülle (Wand, Dach, Estrich, Keller) | 12 bis 14 cm Wärmedämmung | 12 bis 14 cm Wärmedämmung | 16 bis 18 cm Wärmedämmung | 20 bis 24 cm Wärmedämmung | |
Fenster | Fenster dreifach verglast | kant. Bauvorschriften | kant. Bauvorschriften | Zusatzanforderung | |
Energieträger (Heizung, Warmwasser) | Mindestens 10 % erneuerbare Energien bzw. einzelne Kantone verbieten, fossile Heizung durch fossile Heizung zu ersetzen | kant. Bauvorschriften | kant. Bauvorschriften | 100% erneuerbar | |
Luftwechsel | Fensterlüftung (manuell) | kant. Bauvorschriften | kant. Bauvorschriften | Kontrollierte Lüftung mit WRG | |
Einsparpotenzial* | Ca. 150 kWh/m2 | 70 kWh/m2 (GEAK-Klasse D) 170 kWh/m2 (GEAK-Klasse B) | Ca. 160 bis 180 kWh/m2 | mind. 180 kWh/m2 | |
Förderbeitrag | kant. Förderprogramm |
kant. Förderprogramm | kant. Förderprogramm |
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