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Steuern und Kosten beim Hauskauf

Immobilienkauf oder -verkauf: Gebühren und Kosten

Ein Haus kaufen oder verkaufen kostet Geld. Für den Notar, die Handänderung, den Eintrag in das Grundbuch und, falls notwendig, für den neuen Schuldbrief. Bis auf die Kosten für den Schuldbrief teilen sich Käufer und Verkäufer in der Regel die Rechnung. Die Grundstückgewinnsteuer zahlt der Verkäufer.

Ein Haus kaufen oder verkaufen kostet Geld.
Ein Haus kaufen oder verkaufen kostet Geld. Für den Notar, die Handänderung, den Eintrag in das Grundbuch und, falls notwendig, für den neuen Schuldbrief.

(rh) Wenn ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung den Eigentümer wechselt, fallen Kosten an: Zum einen das Honorar für das Notariat, zum anderen Gebühren für die Handänderung, die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch und die Errichtung des Schuldbriefs.

Notariatskosten

Der Notar fertigt den Kaufvertrag aus, beurkundet ihn und veranlasst den Eintrag ins Grundbuch. Dafür wird er bezahlt. Die Höhe des Honorars variiert von Kanton, teilweise sogar von Notar zu Notar. Am höchsten ist das Honorar in den Kantonen Wallis, Genf, Bern und Tessin, am tiefsten in den Kantonen Schwyz, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen und Zug. In einzelnen Kantonen sind die Honorare nicht festgelegt, dort lohnt es sich, Offerten einzuholen. In unserem Beispiel rechnen wir mit 0,5 Prozent für Bern und 0,1 Prozent für Zürich. Die Kosten teilen sich in der Regel der Käufer und der Verkäufer, wenn Sie nichts anderes im Vertrag vereinbart haben. Das macht bei einem Immobilien- oder Grundstückgeschäft im Wert von 1 Million Franken

  • im Kanton Bern 5000 Franken
  • im Kanton Zürich 1000 Franken

Handänderungssteuer

Kantone wie Aargau, Zug oder Zürich kennen die Handänderungssteuer nicht, in Kantonen wie Bern oder Luzern wird sie (noch) erhoben. Hauseigentümerorganisationen setzen sich allerdings dafür ein, dass sie abgeschafft oder wenigstens gesenkt wird. Im Kanton Bern beispielsweise hat das Volk entschieden, dass die Handänderungssteuer von 1,8 Prozent seit dem 1. Januar 2015 nur noch auf dem Betrag berechnet wird, der 800'000 Franken übersteigt. In der Regel bezahlt der Käufer die Handänderungssteuer. Was heisst das in unserem Beispiel?

  • (1'000'000 Franken – 800'000 Franken) * 1,8 Prozent = 3600 Franken im Kanton Bern
  • 0 Franken im Kanton Zürich.

Grundbuchgebühren

Auch die Grundbuchgebühren variieren von Kanton zu Kanton. In einzelnen Kantonen wie Zug wird die Anmeldung im Grundbuch nach Aufwand (Zeit) berechnet, in den meisten Kantonen pauschal. In der Regel bezahlt der Käufer den Grundbucheintrag. In unserem Beispiel haben wir mit 0,2 Prozent für Bern und 0,15 Prozent für Zürich gerechnet:

  • 2000 Franken für den Käufer im Kanton Bern.
  • 1500 Franken für den Käufer im Kanton Zürich.

Gebühren für den Schuldbrief

Die Gebühren für die Errichtung neuer Schuldbriefe variieren von 0,1 bis 0,3 Prozent der Höhe des Schuldbriefes. In Bern und Zürich sind sie mit 0,25 Prozent gleich. In unserem Beispiel lässt der Käufer einen Schuldschein über 800'000 Franken errichten, weil seine Bank das Haus mit 80 Prozent (von 1 Million Franken) belehnt:

  • 2000 Franken für den Käufer im Kanton Bern und im Kanton Zürich.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängt davon ab, wie lange Sie die Immobilie oder das Grundstück besessen haben. Die Grundstückgewinnsteuer wird auf der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis berechnet. Sie können alle wertvermehrenden Investitionen und Kosten für den Verkauf – Makler, Inserate, Handänderungssteuer, Grundbuchgebühren usw. – abziehen.

  • Artikel von:
  • hausinfo
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