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Sobald Sie Wohneigentum kaufen oder bauen, wird Ihre Steuererklärung ein wenig aufwändiger, weil Sie über zusätzliche Vermögenswerte und Einkommensbestandteile verfügen. Dafür haben Sie Abzugsmöglichkeiten, die Sie vorher nicht hatten.
(rh) Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen beziehungsweise bauen, verfügen Sie über unbewegliches Vermögen sowie Erträge daraus. Wohneigentum ist in der Schweiz sowohl einkommenssteuerpflichtig als auch vermögenssteuerpflichtig:
Sie können Ihre Hypothek(en) als Schulden vom Vermögen und die Hypothekarzinsen als Schuldzinsen sowie die Unterhaltskosten vom Einkommen abziehen. Die Unterhaltskosten können Sie pauschal oder effektiv abziehen. Die Pauschalen variieren von Kanton zu Kanton. Fast alle Kantone gestatten 10 Prozent des Eigenmietwerts für Häuser oder Wohnungen, die jünger als 10 Jahre sind, und 20 Prozent des Eigenmietwerts für ältere Objekte. Wenn Sie die effektiven Unterhaltskosten geltend machen wollen, sind nur werterhaltende, aber nicht wertvermehrende Aufwendungen abzugsberechtigt. Zum Beispiel
Die Frage, ob eine Investition werterhaltend oder -vermehrend ist, kann zu Diskussionen führen. Fragen Sie das Steueramt, wenn Sie unsicher sind, bevor Sie mit der Renovation beginnen. Gut zu wissen: Der Bund und fast alle Kantone akzeptieren Investitionen in energiesparende Massnahmen als abzugsberechtigten Unterhalt, obwohl sie wertvermehrend sind.
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