Immobilien vermieten und verwalten

Wie finde ich die geeigneten Mieter?

Künftige Mieter sollten nicht nur solvent sein, sondern auch ins Haus passen. Wie Sie die am besten geeigneten Mieter finden, erfahren Sie in unserem Leitfaden.

Die künftige Mieterschaft muss solvent sein und in die soziale Umgebung passen.
Die künftige Mieterschaft muss solvent sein und in die soziale Umgebung passen.

(stö) Im Grunde genommen ist die Frage, wie sich die richtigen Mieter finden lassen, einfach zu beantworten: Die künftige Mieterschaft muss solvent sein und in die soziale Umgebung passen. Aber ganz so simpel ist es nun auch wieder nicht. Wie lassen sich also passende Bewohnerinnen und Bewohner für ihre Immobilie finden?

Wohnungen richtig ausschreiben

Der Weg zu geeigneten Mietern beginnt bereits bei der gezielt richtigen Ausschreibung der Wohnung auf dem Internet oder in einem Inserat. Wer eine Wohnung «an bester Lage für gehobene Ansprüche» ausschreibt, erwartet nicht, dass sich Interessenten für eine Studenten-WG melden. Heisst es im Ausschrieb «kinderfreundliche Umgebung», so werden bestimmt keine Mieter gesucht, die vor allem ihre Ruhe schätzen.

Mietinteressenten persönlich kennenlernen

Vermieter tun gut daran, die Mietinteressenten persönlich zu treffen. Ein solches Kennenlernen trägt dazu bei, einen Eindruck zu erhalten, um wen es sich bei den Interessenten handelt. Dies ist vor allem auch deshalb wichtig, um in einem Mehrfamilienhaus das soziale Gefüge zu stützen.

Gewissenhafte Vermieter verlangen zudem auch ein persönliches Treffen, wenn Mieter vorzeitig ausziehen und einen solventen und zumutbaren Nachmieter stellen. Die Vormieter sind zwar somit aus der Haftung entlassen, aber der eine oder andere Vermieter zieht es vielleicht trotzdem vor, die Wohnung anderweitig zu vermieten, als einem Nachmieter den Zuschlag zu geben, mit dem trotz rechtlicher Zumutbarkeit Schwierigkeiten bereits vorprogrammiert sind.

Was dürfen Vermieter über Mietinteressenten erfahren?

Vermieter haben das Recht, die Solvenz künftiger Mieter zu überprüfen und Referenzauskünfte zu erhalten. Daher werden im Antragsformular – nebst Angaben zur Person – auch Auskünfte zum Einkommen verlangt. Die Höhe der Miete sollte dabei ein Drittel des Einkommens nicht übersteigen.

Auch wird in der Regel ein aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister verlangt, wobei hier ein einzelner «Tolggen im Reinheft» nicht zwangsläufig Zahlungsunfähigkeit bedeuten muss. Ebenfalls steht dem Vermieter das Recht zu, den Arbeitgeber des Mietinteressenten zu erfahren.

Rein rechtlich können Mietinteressenten nicht dazu gezwungen werden, Referenzen wie frühere Vermieter oder aus dem persönlichen Umfeld anzugeben. Wer sich dem aber verweigert, wird seine Chancen auf den Zuschlag einer Mietwohnung kaum erhöhen.

Klar ist, dass Mietinteressenten offenlegen müssen, mit wem sie im Mietobjekt wohnen wollen und ob eine Untervermietung vorgesehen ist. Ebenso ist anzugeben, ob die Mieter beabsichtigen, Tiere in der Wohnung zu halten oder ob sie ein Musikinstrument spielen.

Was geht den Vermieter nichts an?

Der Vermieter darf keine Auskünfte verlangen, die nicht ausschliesslich im Zusammenhang mit dem geplanten Mieterverhältnis stehen. So sind Fragen nach dem Zivilstand, der sexuellen Orientierung, Schwangerschaften oder Familienplanung, aber auch nach der Religionszugehörigkeit oder nach der ethnischen Herkunft nicht erlaubt. Vor nicht allzu langer Zeit, als das Kabelfernsehen noch nicht TV-Sender aus der ganzen Welt ins Wohnzimmer gebracht hat, haben deshalb nicht wenige Vermieter das Installieren von Satellitenschüssel «aus ästhetischen Gründen» untersagt – und auf diese Weise die geografische Herkunft der Mieterschaft markant eingegrenzt.

Auf das Bauchgefühl hören

Gerade erfahrene Vermieterinnen und Vermieter werden beim Vorliegen mehrerer gleichwertiger Bewerbungen auch ihr Bauchgefühl walten lassen. Sie kennen ihre Immobilie und ihre Bewohner und können so abschätzen, wer besser ins Haus passt. Schliesslich sollten – nebst der Gewährleistung finanzieller Sicherheiten – möglichst langfristige Mietverhältnisse unter Wahrung des sozialen Friedens im Haus angestrebt werden.

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