Immobilien vermieten und verwalten

Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter

Sie wollen Ihre Wohnung, die Sie als Anlagealternative gekauft haben oder im Moment nicht selber bewohnen, vermieten? Wir fassen Ihre wichtigsten Vermieterrechte und Vermieterpflichten kurz zusammen.

Rechte und Pflichten als Vermieter
Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, gehen Sie einen Vertrag ein. Kennen Sie Ihre Vermieterrechte und Vermieterpflichten?

(rh) Wenn Sie als Wohneigentümerin beziehungsweise Wohneigentümer Ihre Wohnung vermieten, schliessen Sie mit der Mieterin, dem Mieter einen Vertrag ab. Dieser Mietvertrag kann formlos, im Prinzip sogar mündlich abgeschlossen werden. Trotzdem ist ein schriftlicher Vertrag sinnvoll. Zum einen, weil alles klar geregelt ist, zum anderen, weil das Mietrecht komplex ist. Musterverträge bieten viele Organisationen an, beispielsweise homegate.ch. Die paar Franken, die solche Vorlagen kosten, sind gut investiert. Sie sparen Ihnen viel Zeit und Ärger, falls es einmal zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Aus jedem Vertrag entstehen für alle Parteien Rechte und Pflichten. Für Sie als Vermieter sind das sogenannte Vermieterrechte und Vermieterpflichten.

Ihre 5 wichtigsten Pflichten als Vermieter

  1. Sie müssen das Mietobjekt zur Verfügung stellen. Das heisst, Sie müssen am Tag, der im Vertrag als Mietbeginn definiert ist, die Haus- und Wohnungsschlüssel aushändigen. An diesem Tag geht das Hausrecht an die Mieterin, den Mieter über.
  2. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt so zu übergeben, wie es die Mieterin, der Mieter gemietet hat. Schäden, die in der Zwischenzeit entstanden sind, müssen Sie beseitigen. Das gilt nicht für Modernisierungen, Kleinreparaturen, Schönheitsreparaturen.
  3. Sie müssen während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April im Jahr darauf) sicherstellen, dass die Heizung einwandfrei funktioniert. Die Mieterin, der Mieter muss die Wohnung während der Heizperiode auf 20 Grad beheizen können.
  4. Sie müssen der Mieterin, dem Mieter gestatten, die Wohnung mit engen Familienangehörigen wie Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Kindern zu teilen – solange das Mietobjekt nicht überbelegt ist. Details regeln Sie im Mietvertrag.
  5. Sie müssen der Mieterin, dem Mieter erlauben, die Wohnung unterzuvermieten. Aber nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa ein Arbeitseinsatz im Ausland. Dafür haben Sie das Recht zu wissen, wer die Untermieterin, der Untermieter ist.

Ihre 5 wichtigsten Rechte als Vermieter

  1. Sie dürfen den Mietzins erhöhen. Aber nur, wenn Sie Ihre Gründe für die Erhöhung nachvollziehbar erklären können. Ausserdem setzt das tendenziell mieterfreundliche Mietrecht enge Vorgaben und klare Fristen für Mietzinserhöhungen.
  2. Sie dürfen alle Betriebskosten – ohne Kosten für die Verwaltung – der Mieterin, dem Mieter in Rechnung stellen. Mit der Rechnung müssen Sie ihr oder ihm eine Betriebskostenabrechnung vorlegen und allenfalls sämtliche Ausgaben belegen.
  3. Sie dürfen der Mieterin, dem Mieter im Vertrag den Missbrauch der Wohnung verbieten. Legen Sie beispielsweise fest, dass sie oder er das Objekt nicht gewerblich nutzen darf, falls die Kundenbesuche die Nachbarinnen und Nachbarn belästigen.
  4. Sie dürfen die Wohnung ohne Mieterin oder Mieter betreten, wenn sie oder er einverstanden ist. Zum Beispiel in Notfällen wie Wasserrohrbrüchen, für dringende Reparaturen oder für Besichtigungen mit Nachmietern beziehungsweise Kaufinteressenten.
  5. Sie dürfen den Mietvertrag auflösen, wenn Sie die Wohnung für sich oder für ein Familienmitglied brauchen. Dafür müssen Sie allerdings die Vorgaben und Fristen im Mietrecht beachten. Falls die Mieterin, der Mieter mehrmals den Hausfrieden gestört oder die Miete nicht bezahlt hat, können Sie ihr oder ihm fristlos kündigen.
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