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Mietzinserhöhungen sind nicht missbräuchlich, wenn sie mit steigenden Kosten begründet werden können. Eine Übersicht über alle legitimen Gründe für eine Mietzinserhöhung.
(rh) Für die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen gelten «insbesondere» höhere Hypothekarzinsen, Gebühren, Objektsteuern, Baurechtszinsen, Versicherungsprämien oder Unterhaltskosten als Kostensteigerung und damit Grund für eine Mietzinserhöhung. «Insbesondere» impliziert, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist.
Bei Hypothekarzinserhöhungen von mehr als 0,25 Prozent werden die Überwälzungssätze kumuliert. Der Vermieter kann Mietzinsänderungen für einen Zeitpunkt vornehmen, für den das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eine Zinssatzänderung der Durchschnittszinssätze für inländische Hypotheken angekündigt hat.
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