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Kamine und Feuerungsanlagen reinigen

Die regelmässige Kontrolle und Reinigung von Feuerungsanlagen sind wichtig. Sie tragen dazu bei, Brände und Schäden zu verhindern, Energie zu sparen und die Störungsanfälligkeit von Anlagen zu reduzieren.

Die regelmässige Kontrolle und Reinigung von Feuerungsanlagen ist wichtig.
Immobilienbesitzer sind verpflichtet, Kamine und Feuerungsanlage warten und reinigen zu lassen.

(pg) Ob Heizanlagen, Schwedenöfen oder Cheminées - Sie müssen Ihre Feuerungs- und Abgasanlage periodisch reinigen und kontrollieren lassen. Denn bei der Verbrennung zur Wärmeerzeugung entstehen Rückstände, die langfristig zu einer Beeinträchtigung des Betriebs führen - und im schlimmsten Fall auch zu einem Brand.

Kaminreinigung in der Verantwortung der Hauseigentümer

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es auch im Kanton Bern kein Kaminfeger-Monopol mehr. Waren zuvor die Kaminfeger für ein fest zugeteiltes Gebiet zuständig, können sie ihre Tätigkeit seither im ganzen Kanton ausüben. Neu ist auch, dass mit dem Wegfall des Monopols Sie als Hauseigentümer dafür verantwortlich sind, dass Ihre Feuerungsanlage gereinigt wird. Sie können selbst entscheiden, welchen Kaminfeger Sie beauftragen wollen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass der beauftragte Betrieb von der Gebäudeversicherung konzessioniert ist. 

Anlagen mit Festbrennstoffen häufiger zu reinigen

Bezüglich Reinigungsintervalle macht beispielsweise die Gebäudeversicherung Bern keine generellen Vorgaben mehr. Legen Sie den Kontroll- und Reinigungsturnus anlagebezogen mit Ihrem Kaminfeger fest. Wenn Anlagen nur gelegentlich in Betrieb sind (bspw.. Cheminée), hängt der Kontroll- und Reinigungsturnus stark von den «Betriebsstunden», bzw. der Menge des verfeuerten Brennstoffes ab. Bei optimaler Verbrennung und optimalem Brennstoff kann die Faustregel herangezogen werden, dass nach dem Verbrauch von ca. 1 Ster Holz oder nach 30 – 40 Befeuerungen eine Kontrolle notwendig ist.

Anlagen mit Festbrennstoffen müssen häufiger kontrolliert und gereinigt als beispielsweise Öl- oder Gasfeuerungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Raumheizungs-, Warmwasseraufbereitungs- oder gewerbliche und industrielle Anlagen handelt. Muss eine Feuerungsanlage zweimal pro Jahr kontrolliert bzw. gereinigt werden, hat mindestens eine Kontrolle bzw. Reinigung während der Heizperiode stattzufinden.

Höhere Anforderungen an Kaminfeger

Kaminfeger müssen heute nur noch selten in einen Kamin einsteigen. Ihre Arbeit hat sich stark verändert. Immer häufiger wird die mechanische Reinigung mit Bürsten, Kratzeisen und Rohrwischern durch eine Nass-Reinigung ergänzt oder ersetzt. Denn auch nach einer mechanischen Reinigung weist die Feuerungsanlage noch hartnäckige Verbrennungsrückstände auf.

«Schwarze Feuerschau»

Doch Kaminfeger reinigen die Anlage nicht nur, sie kontrollieren im Rahmen der sogenannten «schwarzen Feuerschau» auch, ob sie den aktuellen Brandschutzvorschriften entspricht. Stellen sie Mängel fest, werden diese rapportiert und Ihnen als Immobilienbesitzer wird eine Frist für deren Behebung gesetzt. Kommen Sie diesen Auflagen nicht nach, muss der Kaminfeger dies der Brandschutzbehörde melden. Ausnahme sind kleine Mängel. Sie können zur Behebung in Eigenverantwortung rapportiert werden.

Ihr Kamin zieht nicht richtig ab?

Wird Ihre Feuerungsanlage vorschriftsgemäss gewartet und kontrolliert, zieht sie Rauch und Abgase auch richtig ab. Passiert dies nicht, das Feuer lässt sich kaum entfachen und statt Feuer entstehen nur Qualm und Rauch, ist vielfach die fehlende Frischluftzufuhr – sprich der mangelnde Sauerstoff – dafür verantwortlich. Bei Feuerungen ohne direkt zugeführte Frischluft von draussen kann dies passieren, wenn zeitgleich Unterdruck erzeugende Lüftungsanlagen in Betrieb sind, wie zum Beispiel der Dunstabzug in der Küche. In diesem Fall sollten Sie zum Ausgleich ein Fenster einen Spalt öffnen. Ausserdem müssen Sie die Luftklappen der Anlagen ausreichend öffnen, gerade beim Anfeuern sogar vollständig. Brennt das Feuer gut, können diese Luftklappen etwas geschlossen werden.

Was tun bei einem Kaminbrand?

Werden alle vorgesehenen Reinigungen vorgenommen und Brandschutzvorschriften eingehalten, ist ein Kaminbrand (Russbrand) sehr unwahrscheinlich. Überhaupt entstehen Kaminbrände in erste Linie bei Holzfeuerungen, wenn sich im Kamin abgelagerter Russ aus unvollständiger Verbrennung entzündet. Diese unvollständige Verbrennung ist möglich, wenn Sie nasses Holz oder Abfall verbrennen, den Brennstoffen zu wenig Frischluft zugeführt wird oder Abgaswege und Verbindungsstücke verschmutzt sind.

Zu erkennen sind Kaminbrände durch lodernde Flammen aus der Kaminmündung, einem starken Funkenflug oder durch starken, schwarz-gelben Rauch und Geruchsbelästigung. Vom Innern des Hauses sind Kaminbrände oftmals nicht zu erkennen. Wenn Sie von Passanten oder Nachbarn auf einen Kaminbrand aufmerksam gemacht werden, müssen Sie umgehend die Feuerwehr über die Notrufnummern 118 oder 112 alarmieren. Auch Ihr Kaminfeger sollte informiert werden.

Die Kaminsanierung

Spätestens nach einem Kaminbrand, aber auch wenn die Feuerungsanlage alt ist oder die Heizleistung nicht mehr ausreicht, sollten Sie eine Kaminsanierung in Betracht ziehen, welche von einer Fachperson auch ohne bauliche Veränderungen vorgenommen werden kann. Dabei spielt neben der Heizleistung und der Einhaltung von Emissionswerten auch der Brandschutz eine wichtige Rolle.

Häufige Fragen

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