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Eine Kooperation mit den Fachpersonen der GVB

Bauliche Vorschriften für Cheminées

Cheminées in den eigenen vier Wänden schaffen eine gemütliche Atmosphäre, wärmen Körper und Geist und helfen beim Energiesparen. Für den Einbau sind jedoch verschiedene bauliche und gesetzliche Vorschriften zu beachten. Der Beizug eines Experten ist zu empfehlen.

Ein Handwerker baut ein Cheminée ein.
Mit einem Cheminée sorgen Sie während der kalten Jahreszeit für wohlige Wärme in Ihrem Zuhause.

(pg) Der Bau resp. Einbau eines Cheminées stellt einerseits hohe Anforderungen an Ihr handwerkliches Geschick, andererseits müssen Sie auch verschiedene Vorschriften beachten, damit es nicht plötzlich ungemütlich wird. Diese betreffen vor allem

  • den Mindestabstand zu brennbaren Materialien und zu Wand und Decke
  • den Standort und die Feuerfestigkeit des Untergrunds
  • die Statik
  • den Kamin (Abgasanlagesystem)
  • und die Luftversorgung

Baubewilligung für das Cheminée

Wichtig ist, dass Sie vor dem Aufbau und der Installation einer Feuerung die Wohngemeinde kontaktieren und abklären, ob Sie für das Cheminée eine Baubewilligung benötigen. In der Regel ist dies der Fall, wobei es dabei um die äusserliche Veränderung des Gebäudes durch den Kamin geht, sollte noch keiner bestehen oder der aktuelle Kamin die Emissionen nicht genügend ableiten. Dafür hat das Bundesamt für Umwelt BAFU auch eine Empfehlung über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach erlassen.

Ein komplettes Gesuch beinhaltet in der Regel einen Detailplan, aus dem der Aufbau des Cheminées hervorgeht. Ausserdem gehören Angaben zur Konstruktion, dem Produkt, dessen Masse und der Abstand zu brennbarem Material sowie der Kaminanschluss und allfällige Zuluftführungen dazu.

Als Besitzerin oder Besitzer von Stockwerkeigentum können Sie ein Cheminée nur installieren, wenn die Installation der Feuerung via den Anschluss an den Kamin des Hauses möglich ist, oder wenn ein separater Kamin über das Dach gezogen wird (zum Beispiel bei Attikawohnungen). Gleiches gilt bei Mietwohnungen, wobei hier die Genehmigung des Vermieters für die Installation eines Cheminées die Ausnahme sein dürfte.

Abgase im Fokus des Cheminée-Baus

Der Kaminanschluss ist von entscheidender Bedeutung. Denn die beim Feuern entstehenden Abgase müssen über einen zertifizierten und für die Feuerung zugelassenen Kamin über das Dach abgeführt werden. Dieses sogenannte Abgasanlagesystem kann entweder ausserhalb oder innerhalb des Gebäudes angelegt sein. Auch dazu gibt es verschiedene Vorgaben (z. B. Luftreinhaltungsverordnung).

Bei alten Systemen kann es sein, dass sie nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Wird ein Kamin bereits genutzt und sollen weitere Feuerungen angeschlossen werden, sollte überprüft werden, ob es nicht zu Kurzschlüssen kommen kann. Weiter gilt es zu prüfen, ob der Kamin für die vorgesehene Temperaturklasse und Druckbedingungen entsprechend ausgelegt wurde und ob dieser nach wie vor dicht ist. Besteht noch kein Kamin, muss ein solcher gebaut werden.

Keine Kontrollpflicht für Cheminées, aber…

Keine Kontrollpflicht besteht nach der Installation der Feuerungsanlage. Und auch wenn das Cheminée in Betrieb ist, gibt es keine Kontroll- oder Reinigungspflicht. Beides liegt in Ihrem Ermessen. Dem Feueraufseher resp. Feuerschauer der Gemeinde muss aber der Einbau der Feueranlage gemeldet werden. Empfohlen wird eine jährliche Kontrolle und mindestens eine jährliche Reinigung durch einen Kaminfeger.

Bedenken Sie, dass die GVB wie auch andere Gebäudeversicherungen Leistungskürzungen vornehmen können, wenn es durch eine unsachgemässe Installation oder eine ungereinigte Feuerung zu einem Brand kommt. Deshalb wird allen Eigenheimbesitzern in jedem Fall empfohlen, Cheminées als zusätzliche Wärmequelle von Experten installieren und regelmässig warten und reinigen zu lassen. Sie können Sie in jeder Hinsicht beraten und führen auch den Einbau den Vorschriften entsprechend aus.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
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