Einkaufswagen Suchen
Finanzieren & Kaufen
Recht
Bauen & Renovieren
Sichern & Versichern
Wohnen
Garten & Balkon

Trittschallisolation: So hören Sie die Nachbarn nicht

Wenn Trittschallgeräusche in einem bestehenden Haus zum nervenden Thema werden, ist es oftmals zu spät: Die fachgerechte Trittschallisolierung gehört ebenso in die Grundkonzeption eines Gebäudes wie der Lärm- und Wärmeschutz der Aussenhülle.

Trittschallisolation: So hören Sie die Nachbarn nicht
In der Regel kann gegen Trittschall mit einigen grundlegenden Massnahmen effizient vorgegangen werden.

Ob im Stockwerkeigentum oder in einem Mietshaus: Von Trittschallgeräuschen kann jeder betroffen sein. Einzig diejenigen Mieter oder Stockwerkeigentümer, die eine Wohnung unter dem Dach belegen, dürfen sich in Sachen unerwünschte Trittgeräusche zu den Glücklicheren zählen.

In der Regel kann gegen Trittschall mit grundlegenden, baulichen Massnahmen effizient vorgegangen werden. Der finanzielle und arbeitsmässige Mehraufwand einer Trittschallisolation sollte daher nicht gescheut werden. Denn im Unterlassungsfall können einem Trittgeräusche buchstäblich die Wände hochgehen lassen.

Trittschallisolation im Unterlagsboden

In Neubauten wird Trittschallgeräuschen in der Regel bereits im Unterlagsboden oder mit einem anderweitigen Deckenaufbau entgegengetreten. Diese Massnahme erfolgt durch das Einbringen einer Schicht mineralischer Fasern oder Schaumkunststoffe (z.B. Polyurethan-Hartschaum oder Polystyrol). Die Schallschutzschicht wird mit einem «schwimmenden» Unterlagsboden überzogen, der keine harte Verbindung mit angrenzenden Bauteilen aufweisen darf, wovon der Fachausdruck «schwimmend» zeugt. Je nach Qualität der gewählten Isolation kann eine solche Dämmweise benachbarte Schallgeräusche gänzlich zum Verschwinden bringen. 

Nachträgliche Trittschalldämmung

Schwieriger ist, das Übertragen von Trittschallgeräuschen in bestehenden Bauten zu beheben, insbesondere wenn in einem Raum kein Unterlagsboden eingebracht werden kann. Wird beispielsweise der bestehende Teppichboden einfach als «Trittschallisolation» umgenutzt und darüber Laminat oder Parkett verlegt, so darf man in der darunterliegenden Wohnung froh sein, wenn aus dem hohlen «Klack-klack» lediglich ein mattes «Tock-tock» wird. Befriedigend ist diese Lösung in den wenigsten Fällen. Daher empfiehlt sich in Altbauten das vorgängige Einbringen einer schallisolierenden Schicht über der Rohbaudecke. Diese Schicht soll aus denselben Materialien bestehen wie der Unterlagsboden; er kann allenfalls aus Granulaten (z.B. Kautschuk) bestehen. Ein Trittschallschutz ohne schwimmenden Unterlagsboden setzt ebenfalls voraus, dass der darüber liegende Laminat- oder Parkettboden die Wände nicht unmittelbar berührt. Ansonsten bleiben Schritte mit Stöckelschuhen oder das Rücken von Stühlen hörbar, respektive werden womöglich noch verstärkt. Beabsichtigt man, einen Raum ohne Unterlagsboden mit einem Teppich zu belegen, werden befriedigende Resultate ausschliesslich mithilfe einer mehrschichtigen Unterbodenkonstruktion mit Isolation erreicht.

Schallbrücke verhindern

Mit dem Übertragen von Trittgeräuschen und anderen Schallquellen verhält es sich ähnlich wie mit Wärme: Ein kleines Leck in der Isolationsschicht kann die Gesamtwirkung entscheidend mindern. Deshalb sind jegliche Kälte- oder Schallbrücken in der Gebäudestruktur zu verhindern. Nicht nur Böden pflegen Tritt- und andere Geräusche weiterzuleiten, sondern auch Wände und Decken. Insbesondere in Häusern mit einer Holzkonstruktion werden die Bewohner von untenliegenden Geschossen nicht nur durch Trittschall, sondern auch durch anderweitige Raumgeräusche belästigt. Dabei sind die «Übeltäter» nicht nur Wände und Böden, vielmehr wird unerwünschter Schall auch durch den Luftraum von Schächten und Rohren weitergeleitet. Je nach Lärmemission kann der Schallschutz zu einer kostspieligen Herausforderung werden.

Abgehängte Decke hilft mit

Ist der benachbarte Stockwerkeigentümer nicht bereit, die gewünschten Trittschallschutzvorkehrungen vorzunehmen, bleibt oftmals nur noch das Eindämmen solcher Geräusche durch eine abgehängte Decke in Form von Gips-Platten. Diese können mit einer schallisolierenden Zusatzschicht belegt werden. Allerdings verschafft diese Massnahme im besten Fall Linderung und keine vollständige Abhilfe vor der Schallübertragung. Ebenso gelangen angehängte Holzkonstruktionen zur Anwendung; diese schützen wiederum eher gegen Raum- als gegen Trittschall. 

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto
Tags