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Schallschutz: So schützen Sie Ihr Haus vor Aussenlärm

Obwohl die Wahrnehmung subjektiv ist, ist Lärm als häufigster und sogar gesundheitsschädigender Störfaktor anerkannt. Der wirksame Schutz vor Aussenlärm beginnt an der Gebäudehülle.

Schallschutzmassnahmen: Backsteine oder Holzfasern sind gute Schallisolatoren
Massive Wände aus Beton oder Backstein besitzen ein hohes Flächengewicht und dämmen daher auch die Schallemissionen relativ gut ab, übertragen aber Körperschall.

1,6 Millionen Schweizerinnen und Schweizer leiden unter Lärm. Gemäss der Statistik des Bundesamts für Umwelt (BAFU) ist der Strassenverkehr der Hauptgrund für die zu hohe Belastung. Vom Bahnlärm sind rund 80‘000 Personen betroffen, ebenso viele wie vom Flugverkehr. Massnahmen an der Lärmquelle haben zwar Priorität. Doch die Behörden in den meisten Kantonen müssen auch über Alternativen wie den Einbau besserer Fenster entscheiden. Deshalb hat der Kanton Zürich in der Flughafenregion ein Förderprogramm für Hauseigentümer lanciert, das die Lärmsanierung mit energetischer Erneuerung kombiniert. 

Nachweis für Schallschutz ist erforderlich

Bauphysikalisch macht diese Kombination auf jeden Fall Sinn, denn eine gute Gebäudehülle bietet wirksamen Schall- und Wärmeschutz meistens in einem. Grundsätzlich jedoch gilt, dass der Nachweis über einen ausreichenden Schallschutz üblicherweise mit dem Baugesuch einzureichen ist. Neu- und Umbauten haben zudem die SIA Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» zu erfüllen. Die Norm unterscheidet zwischen Mindest- und erhöhten Anforderungen. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser werden in der Regel die erhöhten Werte umgesetzt.

Massive Wände sind besser 

Mit konstruktiven Massnahmen wird Aussenlärm am effizientesten abgeschirmt. Massive Wände aus Beton oder Backstein besitzen ein hohes Flächengewicht und dämmen daher auch die Schallemissionen relativ gut ab, übertragen aber Körperschall. Also jener Schall, der sich innerhalb von Bauteilen ausbreitet. Auch das Prinzip der entkoppelten Schichten in einer Konstruktion ist sehr wirkunsvoll. Damit sind Wände und Dächer gemeint, deren Schichten durch dämpfende Zwischenlagen voneinander getrennt oder nur durch flexible Halterungen miteinander verbunden sind. Liegen die Lärmwerte am Gebäudestandort bereits über dem gesetzlich erlaubten Mass sind alternative Massnahmen vorzusehen. Eine zusätzliche Dämmschicht an der Aussenwand oder eine vorgehängte Fassade können solchen Schallschutzmassnahmen entsprechen. Alternativ dazu lassen sich Gipskartonplatten im Innern anbringen.

Vielfältige Ersatzmassnahmen

Während sich an bestehenden leichten Holzhäusern unterschiedliche Varianten zur  lärmtechnischen Verbesserung eignen, ist das Handlungsspektrum bei Massivbauten beschränkt. Eine bauliche Lärmsanierung richtet sich dabei ausschliesslich auf Fensterersatz und ein Abdichten der Storenkasten. Diese Kästen sind die häufigsten Schallbrücken. Schallübertragend sind auch eingemauerte Installationskästen und Durchführungen von Rohren und Kanälen.

Dämmen des Dachs

Zu den Besonderheiten des Fluglärms gehört nicht nur der erhöhte Schallpegel sondern auch der Ausbreitungsweg. Um sich vor den Schallwellen besser zu schützen, ist deshalb vor allem die Dachkonstruktion nachzurüsten. Massive Flachdächer bieten in der Regel bereits wirksamen Schutz. Steildächer in Holzkonstruktion fallen dagegen oft unter Sanierungsverdacht. Meistens reicht es für den Schallschutz jedoch, die Dacherneuerung auf einen Dämmstandard auszulegen, welcher den aktuellen Energievorschriften genügt.

Was bei der Planung von neuen Häusern und Umbauten aber an jedem Standort zu beachten ist: Grundrisse und Raumzuordnung sind an die Lärmbelastung anzupassen. Küche, Bad und Treppenhaus eignen sich für lärmige Stellen. Demgegenüber bleibt die ruhigere Hausseite bevorzugt für Wohnraum und Schlafzimmer reserviert.

Regeln zum besseren Schallschutz

Massnahmenspektrum Zuständigkeiten
Schallschutz-Nachweis im Baugesuch Bauherrschaft bzw. Planer
Grundriss und Nutzungszonen Bauherrschaft bzw. Planer
Qualität der Gebäudehülle
(Wand, Fenster, Dach)
Architekt, Planer
Reduktion der Lärmbelastung Behörde
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