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Immer mehr neue Häuser oder Wohnungen werden ab Plan verkauft. Das ist praktisch, hat aber auch Tücken. Wir verraten Ihnen, worauf Sie bei der Partnerwahl achten müssen und wie Sie sich vor Überraschungen schützen.
(rh) Wer heute ein neues Haus oder eine neue Wohnung kauft, tut dies oft ab Plan. Zum einen, weil der Verkäufer das Leerstandrisiko nicht tragen will, zum anderen, weil Banken Immobilienprojekte nur vorfinanzieren, wenn mindestens die Hälfte der Objekte verkauft ist. Der Kauf von Wohneigentum ab Plan hat für Käufer neben skalenbedingten Kosteneinsparungen einen grossen Vorteil: Sie können mitbestimmen, wenn es um den Innenausbau oder die Wahl von Apparaten, Geräten und Materialien geht. Doch der Kauf ab Plan hat auch Tücken:
Das Verkaufsdossier muss mindestens diese Unterlagen enthalten:
Solche Dossiers sind sehr umfangreich und komplex. Wenn Sie kein Immobilienfachmann sind, empfiehlt es sich, sich von einem Bauherrenberater oder Baujuristen beraten zu lassen.
Ihr Vertragspartner, der Generalunternehmer, ist entscheidend. Gehen Sie auf Nummer sicher und überprüfen Sie ihn: Bestellen Sie einen Betreibungsauszug, lassen Sie seine Bonität überprüfen, verlangen Sie Referenzen. Ausserdem ist es sinnvoll, nach der Police für die Bank- oder Versicherungsgarantie zu fragen. Sie löst mögliche Bauhandwerkerpfandrechte ab und stellt sicher, dass die Arbeiten weitergeführt und bezahlt werden, falls der GU zahlungsunfähig werden sollte.
Sie schliessen mit dem GU einen Vertrag ab oder, um die doppelte Handänderung zu vermeiden und Gebühren zu sparen, einen Kaufvertrag mit dem Landbesitzer und einen Bauvertrag mit dem GU. Das alles gehört in den Vertrag mit dem GU:
Achten Sie darauf, dass im GU-Vertrag die Garantie auf Leistungen der Handwerker nicht an Sie abgetreten wird. Sonst müssen Sie mit jedem Handwerker verhandeln, wenn Sie Mängel entdecken.
Zurück zum Anfang. Weil der GU einen Teil der Wohnungen oder Häuser verkauft haben muss, bevor die Bank das Projekt finanziert, werden Sie einen Vor- oder Reservationsvertrag abschliessen und eine Anzahlung leisten müssen. Das sind einige zehntausend Franken. Falls Sie vom Vertrag zurücktreten, kann der GU einen Teil davon einbehalten. Aber nicht die ganze Summe, das wäre rechtswidrig.
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