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Immobilienversteigerung: Chance für Schnäppchenjäger

Immobilien werden bei uns meistens versteigert, wenn jemand in finanzielles Bedrängnis gerät. Des einen Leid ist des anderen Freud: Konkursamtliche Versteigerungen sind für die einen der letzte Weg aus der Bredouille und für die anderen die Chance, Immobilien günstig zu kaufen.

Zwangsversteigerungen sind die Chance für Schnäppchenjäger.
Zwangsversteigerungen sind die Chance für Schnäppchenjäger.
(rh) Fast jeden Tag kommt in der Schweiz eine Liegenschaft unter den Hammer. Entweder musste der Besitzer Konkurs anmelden oder die Bank ihn betreiben, weil er seine Hypothekarzinsen nicht mehr zahlen konnte. Solche Zwangsversteigerungen sind die Chance für Schnäppchenjäger. Bei konkursamtlichen Versteigerungen gibt es in der Regel keinen Mindestpreis – die potenziellen Käufer bestimmen selber, wie tief sie mit ihren Startgeboten einsteigen wollen. Anders bei Betreibungsobjekten, für die ein Startgebot festgelegt wird. Ausserdem bieten die Banken meistens so lange mit, bis ihre Forderungen vollumfänglich gedeckt sind.

Gut vorbereitet ist halb ersteigert

Objekte, die zwangsversteigert werden, werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt oder auf den Websites der Konkurs- und Betreibungsämter publiziert. Wenn Sie ein Objekt entdecken, sollten Sie die Verkaufsbroschüre bestellen und alle Pläne und Bilder, die Schätzung des Experten, die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis genau studieren. Das Lastenverzeichnis listet alle Dienstbarkeiten auf, zum Beispiel Weg- und Fahrrechte der Nachbarn oder Schuldbriefe, die auf dem Grundstück lasten. Falls eine Schätzung fehlen sollte, lohnt es sich für Sie, einen Experten zu beauftragen. Kosten: rund 1'500.- Franken.

Die Finanzierung muss geregelt sein

Die Investition in die Schätzung zahlt sich auf alle Fälle aus, denn Ihr Experte kann auch beurteilen, wie gut die Bausubstanz ist und wie viel eine Renovation kosten könnte. Das ist wichtig zu wissen, weil es bei Versteigerungen keine Garantien gibt. Ersteigert wird wie gesehen! Wenn Sie das Objekt immer noch interessiert, führt Sie der letzte Gang vor der Versteigerung zur Bank, das die Wohnung oder das Haus finanzieren soll. Der Kreditgeber muss Ihnen schriftlich bestätigen, bis zu welchem Betrag er bereit ist, das Objekt zu finanzieren. Damit wissen Sie, wie viel Sie maximal bieten können: Den höchstmöglichen Kreditbetrag plus Ihr Eigenkapital.

Überschreiten Sie Ihre Limite nicht

Merken Sie sich diese Zahl gut und überschreiten Sie Ihre Obergrenze nicht. Falls Sie – zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten! – den Zuschlag erhalten, müssen Sie sofort 10 bis 20 % des Kaufpreises zahlen. Bar oder mit einem Bankscheck. Ausserdem müssen Sie sich mit Ihrer Identitätskarte oder Ihrem Pass ausweisen. Jetzt fehlt nur noch eine Unterschrift unter dem Steigerungsprotokoll, danach erhalten Sie alle Schlüssel für Ihr neues Haus oder Ihre neue Wohnung gleich ausgehändigt. Nach einer zehntägigen Einsprachefrist werden Sie im Grundbuch eingetragen und sind damit endgültig und offiziell der Eigentümer.

Bieterverfahren treiben Preise hoch

Neben Zwangsversteigerungen gibt es auch freiwillige Versteigerungen, sogenannte Bieterverfahren. Das sind verdeckte Auktionen. Der Verkäufer schreibt die Immobilie aus, oft zu einem vergleichsweise tiefen Preis. Wer sich dafür interessiert gibt ein unverbindliches Angebot ab. Die Bieter mit den höchsten Angeboten erhalten mehr Informationen und werden aufgefordert, ein zweites, dieses Mal verbindliches Angebot einzureichen. Den Zuschlag erhält der, der am meisten geboten hat. Verkäufer maximieren mit Bieterverfahren den Gewinn, vor allem für Anlageimmobilien, für Häuser oder Wohnungen in Gegenden mit knappem Immobilienangebot oder für Liebhaberobjekte. Ein Beispiel: Eine 4,5-Zimmer-Eigentumswohnung in Winterthur, die im Frühling 2019 für 850'000 Franken ausgeschrieben war, wurde am Ende für 955'000 Franken verkauft. 105'000 Franken oder 12,5 Prozent über dem ursprünglichen Preis.

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  • hausinfo
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