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Was passiert mit einer Erbschaft aus dem Ausland?

Immer mehr schweizer Personen geniessen Ihren Lebensabend fern der Heimat. Viele von ihnen kaufen ein Haus oder eine Wohnung im Ausland, ohne daran zu denken, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen im Allgemeinen und der Immobilie im Besonderen passiert.

Haus im Ausland vererben
Reden Sie mit einer Rechtsvertretung, die sich mit dem Erbrecht in der Schweiz und an Ihrem neuen Wohnsitz auskennt, bevor Sie sich im Ausland niederlassen und eine Immobilie kaufen.

(rh) Das Erbrecht ist nicht überall gleich geregelt wie in der Schweiz. Je nach Land gilt das Recht am letzten Wohnsitz, also im Ausland, oder am Heimatort, also in der Schweiz. Welche Behörden für den Nachlass zuständig sind, hängt vom Wohnsitz, der Staatsangehörigkeit oder dem letzten Willen der Erbe hinterlassenden Person ab, und kann einen grossen Einfluss auf den Nachlass haben.

Schweizerisches oder ausländisches Erbrecht?

In der Schweiz und in der EU sind in der Regel die Behörden am letzten Wohnort für das Nachlassverfahren und mögliche erbrechtliche Streitigkeiten zuständig. Für schweizer Personen mit Wohnsitz im Ausland gilt das Internationale Privatrecht (IPRG) an ihrem letzten Wohnort, beispielsweise in Frankreich, Italien oder Spanien. Allerdings können Auslandschweizer:innen ihren Nachlass mit einer sogenannten Rechtswahl dem schweizerischen Recht unterstellen, genauer dem Erbrecht im dritten Teil des Zivilgesetzbuches (ab Artikel 457). Die Rechtswahl ist wichtig für Fragen wie diese:

  • Welche Vermögenswerte zählen zum Nachlass?
  • Wie hoch sind die Beteiligungsanteile der Erbberechtigten?
  • Müssen Pflichtteile beachtet werden und wie hoch sind diese?
  • Welche Personen haften für den Nachlass?
  • Welche Klagen und andere Massnahmen sind zulässig?

Staatsangehörigkeit oder letzter Wohnsitz?

Die Rechtswahl legen Sie in Ihrem Testament oder im Erbvertrag fest. Ob die Rechtswahl auch für Immobilien gilt, klären Sie am besten vorgängig mit einer Rechtsvertretung ab, die sich mit dem Privat- und Erbrecht an Ihrem ausländischen Wohnsitz auskennt. Das wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt, die EU kennt kein einheitliches Erbschaftsrecht. In Staaten wie Spanien, Italien oder Deutschland entscheidet die Staatsangehörigkeit der vererbenden Person darüber, welches Erbrecht gilt, in anderen Staaten wie Belgien oder Frankreich der letzte Wohnsitz.

Steuerfolgen für die erbberechtigten Personen

In der Regel werden Immobilien dort besteuert, wo sie stehen. Das gilt auch für die Erbschaftsteuer, die in einzelnen Staaten bis zu 80 Prozent des Immobilienwertes betragen kann. Die Steuerbelastung kann die vererbende Person senken. Wenn Erbberechtigte beim Kauf als Eigentümer:in in das Grundbuch eingetragen werden und der vererbenden Person ein lebenslängliches Nutzniessungsrecht einräumen, bezahlt die erste Erbengeneration keine Erbschaftssteuer. Oder wenn eine juristische Person das Haus kauft, beispielsweise eine Aktiengesellschaft, bleibt sie besitzhabende Person der Immobilie und die Aktien werden nach Schweizer Recht auf die erbbrechtigten Personen übertragen, für Eheleute oder Nachkommen steuerfrei.

Gut zu wissen: Der Wert der Immobilie und die Einnahmen werden in der Schweiz nicht besteuert. Sie werden aber zum Vermögen beziehungsweise zum Einkommen addiert, um den Steuersatz festzulegen.

Guter Rat ist nicht teuer, aber wertvoll

Ein Testament oder Erbvertrag ist so oder so eine gute Sache, weil Sie Ihren Nachlass regeln können, wie Sie wollen. Besonders sinnvoll ist ein letzter Wille, wenn Sie Immobilien im Ausland besitzen. Reden Sie mit einer Rechtsvertretung, die sich mit dem Erbrecht in der Schweiz und an Ihrem neuen Wohnsitz auskennt, bevor Sie sich im Ausland niederlassen und eine Immobilie kaufen. So können Sie Ihren Lebensabend entspannt geniessen und Ihren erbberechtigten Personen böse oder teure Überraschungen ersparen. 

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
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