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Was Sie über die Mietkaution wissen müssen

Wie in vielen anderen Ländern ist es auch in der Schweiz üblich, dass Vermieterinnen und Vermieter von ihren Mieterinnen und Mietern eine Mietkaution oder ein Mietzinsdepot verlangen. Ärgern Sie sich nicht darüber, auch wenn Sie zuverlässig sind. Das Gesetz erlaubt Vermietern diesen Schritt. Die Mietkaution dient ihnen als Sicherheit im Falle von Schäden am Mietobjekt und bei nicht bezahlten Mieten oder Nebenkosten.

Mietkaution
Eine Vermieterin oder ein Vermieter kann von der Mieterin oder der Mieterin eine Mietkaution resp. ein Mietzinsdepot verlangen.
(pg) Die Mietkaution wird im Mietvertrag vereinbart und darf drei Monatsmieten nicht überschreiten. Ist die Zahlung nicht vertraglich vereinbart, muss die Mieterschaft die Mietkaution auch nicht leisten. Der vereinbarte Betrag muss spätestens am Tag vor Beginn des Mietverhältnisses auf einem Sperrkonto oder Mietzinsdepot hinterlegt sein, welches vom Vermieter eingerichtet wird, jedoch auf Ihren Namen lautet und dessen Antrag Sie unterzeichnen müssen. Sie erhalten allfällige Zinsguthaben auf dem Konto, müssen dafür aber auch die Kontoführungsgebühren bezahlen.

Die wichtigsten Punkte zur Mietkaution

  • Vermieterinnen und Vermieter haben das Recht, eine Mietkaution zu verlangen
  • Die Mietkaution darf die Höhe von drei Monatsmieten nicht übersteigen
  • Achten Sie darauf, dass die Kaution auf ein Sperrkonto überwiesen wird
  • Sie haben die Möglichkeit, statt der Mietkaution eine Mietkautionsversicherung abzuschliessen 

Mietkaution ist für beide Parteien blockiert

Nur mit einem Sperrkonto ist es möglich, dass weder die Vermieterin oder der Vermieter noch Sie als Mieterin oder als Mieter das Geld vor Auflösung des Mietverhältnisses beziehen können. Das Geld ist also für beide Parteien blockiert. Und das bleibt es auch, bis das Mietverhältnis aufgelöst wird. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution nach der Abnahme der Wohnung zurückzuzahlen, respektive die Freigabe des Geldes zu veranlassen. Dies gilt aber nur, wenn alle Mieten und Nebenkosten bezahlt wurden und keine Schäden am Mietobjekt entstanden sind. Häufig kommt es hier zu Unstimmigkeiten, da Sie als dann ehemaliger Mieter das Geld umgehend zurückerwarten, das Mietrecht Vermietern aber eine Frist von zwölf Monaten für die Freigabe der Gelder zubilligt.  

Was bringt eine Mietkautionsversicherung?

Da drei Monatsmieten zusätzlich zu den Umzugskosten und möglicherweise neuem Mobiliar ins Geld gehen und viele Mieterinnen und Mieter nicht über die entsprechenden Rücklagen verfügen, haben verschiedene Anbieter ein lukratives Geschäftsfeld entdeckt: Sie bieten als Mietkautionsversicherung entsprechende Bürgschaften an. Sprich, sie bürgen für Sie bis zur vereinbarten Höchstsumme und als Mieter müssen Sie für die Kaution nicht aufkommen.

Dafür sind nebst einer Beitrittsprämie jährliche Gebühren in der Höhe von ca. 5 Prozent der verlangten Mietkaution fällig. Wichtig: Die Anbieter bürgen zwar gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter für den Betrag, fordern diesen aber im Schadenfall vom Vertragspartner zurück. Entsprechend macht es Sinn, vor Abschluss einer Mietkautionsversicherung in der Familie oder im Freundeskreis, um finanzielle Unterstützung nachzufragen.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto