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Wie in vielen anderen Ländern ist es auch in der Schweiz üblich, dass Vermieterinnen und Vermieter von ihren Mieterinnen und Mietern eine Mietkaution oder ein Mietzinsdepot verlangen. Ärgern Sie sich nicht darüber, auch wenn Sie zuverlässig sind. Das Gesetz erlaubt Vermietern diesen Schritt. Die Mietkaution dient ihnen als Sicherheit im Falle von Schäden am Mietobjekt und bei nicht bezahlten Mieten oder Nebenkosten.
Nur mit einem Sperrkonto ist es möglich, dass weder die Vermieterin oder der Vermieter noch Sie als Mieterin oder als Mieter das Geld vor Auflösung des Mietverhältnisses beziehen können. Das Geld ist also für beide Parteien blockiert. Und das bleibt es auch, bis das Mietverhältnis aufgelöst wird. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution nach der Abnahme der Wohnung zurückzuzahlen, respektive die Freigabe des Geldes zu veranlassen. Dies gilt aber nur, wenn alle Mieten und Nebenkosten bezahlt wurden und keine Schäden am Mietobjekt entstanden sind. Häufig kommt es hier zu Unstimmigkeiten, da Sie als dann ehemaliger Mieter das Geld umgehend zurückerwarten, das Mietrecht Vermietern aber eine Frist von zwölf Monaten für die Freigabe der Gelder zubilligt.
Da drei Monatsmieten zusätzlich zu den Umzugskosten und möglicherweise neuem Mobiliar ins Geld gehen und viele Mieterinnen und Mieter nicht über die entsprechenden Rücklagen verfügen, haben verschiedene Anbieter ein lukratives Geschäftsfeld entdeckt: Sie bieten als Mietkautionsversicherung entsprechende Bürgschaften an. Sprich, sie bürgen für Sie bis zur vereinbarten Höchstsumme und als Mieter müssen Sie für die Kaution nicht aufkommen.
Dafür sind nebst einer Beitrittsprämie jährliche Gebühren in der Höhe von ca. 5 Prozent der verlangten Mietkaution fällig. Wichtig: Die Anbieter bürgen zwar gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter für den Betrag, fordern diesen aber im Schadenfall vom Vertragspartner zurück. Entsprechend macht es Sinn, vor Abschluss einer Mietkautionsversicherung in der Familie oder im Freundeskreis, um finanzielle Unterstützung nachzufragen.
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