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Muss die Heizung ersetzt werden, kommen klimafreundliche Systeme ins Spiel: Die Kantone schreiben teilweise einen Mindestanteil für erneuerbare Energien vor. Zusätzlich verlangen etliche Bauvorschriften eine Kombination mit baulichen Massnahmen.
Zwischen neuen und bestehenden Häusern öffnet sich ein Heizungsgraben: Über 90 Prozent der Neubauten werden mit Energie der Sonne, Biomasse oder der Umgebung beheizt. Bei Sanierungen und Umbauten behaupten sich dagegen fossile Energieträger, mit einem Marktanteil von knapp 50 Prozent. Doch auch beim Ersatz von Heizungsanlagen legen erneuerbare Systeme zu, was vor allem den Eigenheimbesitzern zu verdanken ist: Jedes zweite sanierte Einfamilienhaus wird danach mit einer Wärmepumpe beheizt. Ein Drittel dieser emissionsfreien Anlagen sind mit einer Erdsonde verbunden und ziehen die Grundenergie aus dem Boden. Zwei Drittel saugen jeweils Aussenluft an, um deren Energieinhalt zum Heizen und für die Wassererwärmung zu nutzen.
Hauseigentümer, die nach Minergie-Standard bauen, die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft erreichen oder klimaneutral wohnen wollen, bevorzugen erneuerbare Energieträger. Dennoch dürfen Öl- oder Gasheizungen – auch bei einem Ersatz bestehender Anlagen – weiterhin eingebaut werden. Zwar streben die Kantone schweizweit einheitliche Regeln an; noch präsentieren sich die gesetzlichen Ersatzvorschriften aber uneinheitlich. Generell gilt einzig: Eine Neuinstallation von Elektroheizungen ist faktisch ausgeschlossen; die übrigen Heizvarianten sind nicht verboten. Ein Haus mit guter Bausubstanz darf mit fossilen Energien beheizt werden, ältere Häuser mit Baujahr 1990 und früher müssen nachgerüstet oder teilweise mit Solarenergie oder Umweltwärme beheizt werden.
Für den Ersatz einer Heizung in Wohnhäusern ist generell zu empfehlen, die Wärme mindestens zu 10 oder 20 Prozent aus erneuerbaren Quellen, etwa mit Sonnenkollektoren, zu erzeugen. Ansonsten sind folgende Bedingungen und Möglichkeiten zu beachten:
Der Ersatz der Wärmeerzeugung ist im Kontext der Haustechnik und des ganzen Gebäudes zu betrachten, damit die Wirkung ökonomisch und ökologisch nachhaltig verbessert werden kann. Dies lässt sich beispielhaft illustrieren: Eine Wärmepumpe erreicht in Kombination mit einer Bodenheizung eine wesentlich höhere Betriebseffizienz als mit Radiatoren; der Wirkungsgrad wird zudem besser, wenn die Gebäudehülle zuvor stärker gedämmt worden ist. Für alle Ersatzvarianten gilt: Wird ein Gebäude energetisch saniert, sinkt der Energiebedarf. Eine neue Heizanlage ist deshalb auf die reduzierte Leistung abzustimmen, was deren Betriebseffizienz verbessert.
Das warme Wasser für Küche und Bad ist, wenn ein Heizungsersatz fällig wird, ebenso zu berücksichtigen. Aber auch bei den Wassererwärmungssystemen ändern sich die Gesetze: Der Ersatz von Elektroboilern ist nicht mehr zulässig, wobei sich die Kantone auf eine Sanierungsfrist von 15 Jahren geeinigt haben. Bei der Wahl einer neuen Heizung ist deshalb mit einer Kettenreaktion zu rechnen: Neben der Wirtschaftlichkeit und der Ökologie beeinflussen der bauliche Zustand des Gebäudes und das Warmwassersystem die möglichen Ersatzvarianten.
Die Kosten sind ein wichtiges Kriterium beim Heizungsersatz. Dabei ist eine langfristige Perspektive zu empfehlen: Neben den Investitionen sind auch die künftigen Betriebs- und Energiekosten in eine Gesamtkalkulation einzubeziehen. Die Ökonomie von fossilen Heizungen wird vorab von den starken Schwankungen des Ölpreises beeinflusst; jedoch werden erneuerbare Systeme aus Rentabilitätsgründen häufig ebenfalls daran gemessen. Der Kostenvergleich über 15 Jahre, der den Energiebedarf für Beheizung und Warmwasserbereitstellung berücksichtigt, erlaubt einige allgemeine Aussagen: Fossile Heizungsanlagen sind günstig in der Anschaffung, aber teuer im Betrieb. Bei den Wärmepumpen verhält es sich genau umgekehrt. Bei der Gesamtbetrachtung unterscheiden sich die jährlichen Kosten für die Heizvarianten «Fossil (Heizöl, Erdgas)», «Wärmepumpe» und «Holz» höchstens um 20 Prozent. Bei einem Ölpreis ab Fr. 80 pro 100 Liter sind Wärmepumpen jeweils günstiger. Auf jeden Fall sind aber auch Fördergelder und Steuerabzüge zu berücksichtigen, die von vielen Kantonen beim Wechsel von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien gewährt werden.
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