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Ölheizung: Wann und wie soll man sie erneuern?

Ölheizungen erfreuen sich in unseren Tagen keiner grossen Popularität. Doch vielerorts werden sie noch betrieben. Bei der Frage, wann und wie diese Heizungen ersetzt werden sollen, lohnt sich eine sorgfältige Bestandesaufnahme.

Ölheizung: Wann und wie soll man sie erneuern?
Auch ÖIheizungen haben eine optimale Lebensdauer. Es kommt der Tag, an dem die Effizienz ab- und die Pannenanfälligkeit zunimmt.

(MP) Auch ÖIheizungen haben eine optimale Lebensdauer. Es kommt der Tag, an dem die Effizienz ab- und die Pannenanfälligkeit zunimmt. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass ein Heizsystem aus verschiedenen Komponenten besteht. So beziffern Fachleute die Lebensdauer bei den Ölbrennern auf 15-20 Jahre, bei den Ölheizkesseln auf 25 Jahre. Ein Öltank aus Stahl kann bei gutem Unterhalt 40 Jahre seinen Dienst versehen, ein Heizöltank aus Kunststoff ist auf 30 Jahre sicheren Betrieb ausgelegt. Der Heizkreislauf ist von der Wärmeerzeugung grundsätzlich unabhängig. Er kann seine Leistungsfähigkeit noch länger behalten. Zu beachten ist auch, dass die Behörde eine Sanierungspflicht der Ölheizung aufgrund zu hoher Abgaswerte anordnen kann.

Weg vom Öl oder behalten?

Die Ölheizung ist auf einen ganz bestimmten Typ von Heizöl ausgelegt und somit von ihm alternativlos abhängig. Allerdings darf ab 2023 nur mehr Öko-Heizöl vertrieben werden, das weniger Schwefel und andere Luftschadstoffe enthält. Heizöl ist – unabhängig des Schwefel- und Stickstoffgehalts - jedoch eine fossile Energiequelle; brennt man es ab, nimmt in der Luft der Anteil von Kohlenstoffdioxid (CO2) zu. Weil der steigende CO2-Anteil zur Erderwärmung führt, soll das Verbrennen fossiler Energieträger reduziert werden. Der weitere Betrieb von bestehenden Ölheizungen – auch mit neuen Komponenten – ist in der Schweiz zwar nicht verboten. Doch es gilt, verschiedene Vorschriften von Bund und Kantonen zu beachten. Diese beeinflussen die Betriebskosten (Verteuerung des Erdöls) und stellen beim Heizungsersatz Bedingungen: So werden beispielsweise gemäss MuKEn 2014 Anteile erneuerbarer Energiequellen beim künftigen Verbrauch nach der Erneuerung eingefordert. Alle Kantone beabsichtigen diese Vorschriften einzuführen; per Herbst 2021 haben mehr als die Hälfte ihre Bau- und Energiegesetze bereits entsprechend angepasst. Im Wesentlichen besagen diese: Beim Heizen wird ein Mindestanteil für erneuerbare Energieträger verlangt. So können fossile Heizsysteme mit einer solarthermischen Anlage ergänzt werden. Ein Austausch des Ölbrenners ist meistens aber nur mehr dann gestattet, wenn der Wärmebedarf im Gebäude – zum Beispiel mit Dämmmassnahmen – um 10 Prozent reduziert worden ist.

Gesetzeslage sprich für Ersatz der Ölheizung

Der richtige Moment für die Erneuerung der Ölheizung ist somit nicht allein von deren Zustand abhängig, sondern auch von der Gesetzeslage. Dies spricht grundsätzlich gegen weitere Investitionen in eine Ölheizung. Trotz der Ablehnung des revidierten CO2-Gesetzes im Juni 2021 steigen die Abgaben auf Brennstoffe, dafür reicht das bestehende Gesetz aus. Auf kantonaler Ebene sind die Perspektiven per Sommer 2021 vielerorts unklar. Avenergy Suisse, welche die Interessen der Importeure flüssiger Brenn- und Treibstoffe vertritt, hat auf ihrer Website eine interaktive Karte aufgeschaltet, welche die Möglichkeiten beim Ölheizungsersatz in den verschiedenen Kantonen aufzeigt. Gemäss dieser Karte werden in nicht weniger als zwölf von ihnen «eventuelle baldige Änderungen der Bewilligungspraxis» erwartet. Die Änderungen erschweren mit Sicherheit den Weiterbetrieb einer Ölheizung.

Bestandesaufnahme bei der bestehenden Ölheizung

Unter diesen Umständen ist es wichtig, bei der bestehenden Ölheizung eine gründliche Bestandesaufnahme zu machen und sie mit den Perspektiven für die gesamte Liegenschaft abzugleichen. Ein bedeutender Vorteil der Ölheizung ist die Netzunabhängigkeit und der autonome Energiespeicher in der Form des Öltanks. Dies ermöglicht es, zum preislich günstigsten Moment kompakte «Vorräte» anzulegen. Dafür muss auf dem Grundstück Raum zur Verfügung stehen. Entscheidet man sich für ein neues Heizsystem, sollte dieser freiwerdende Raum bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Er könnte für die Speicherung anderer Energieträger, etwa Flüssiggas, Holzpellets oder auch elektrischen Strom (Speicherbatterie), genutzt werden, vielleicht auch als Standort von zusätzlichen Haustechnik-Gerätschaften. Mittlerweile gibt es zudem in der Schweiz diverse Firmen, die Heizöltanks für die Aufnahme von Regenwasser umrüsten.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
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