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Können Wohneigentümer und -eigentümerinnen bei Umbauten und Sanierungen die Bauleitung selbst machen? Unsere Tipps zeigen Ihnen, unter welchen Umständen die Organisation der Arbeiten in Eigenregie auch mit beschränkter Fachkompetenz möglich ist.
(mei) Welche Handwerker soll man für Umbauten und Renovierungsvorhaben engagieren? Worauf muss man beim Offertvergleich achten? Wie lassen sich nachträgliche «Mehrkosten» vermeiden? Solche Fragen lassen sich an einen Architekten oder Bauleiter delegieren. Oder man sucht selbständig nach Antworten und führt das Projekt in Eigenregie durch. Grundsätzlich gilt: Wer weiss, worauf zu achten ist, erlebt später keine bösen Überraschungen.
Ist der Umfang des Umbaus oder der Renovation bestimmt, beginnt die Umsetzung für die Bauleitung mit der Auswahl der Materialien, der neuen Geräte und der ausführenden Betriebe. Branchenverzeichnisse liefern einen Überblick über das Angebot. Engagieren Sie wenn möglich Unternehmer und Lieferanten aus Ihrer Region. Diese sind auf einen guten Ruf mehr angewiesen als Handerker und Betriebe, deren Kunden vorwiegend aus einer anderen Gegend stammen. Zudem fallen lange Anfahrtswege weg. Dies ist auch bei allfälligen nachträglichen Garantiearbeiten ein Vorteil. Zu empfehlen sind auch Nachfragen im Bekanntenkreis, der eventuell schon Erfahrung in der Bauleitung gesammelt hat. Möglicherweise kann er Ihnen Handwerker oder Lieferbetriebe empfehlen. Je nach Projektgrösse kann es ratsam sein, den Unternehmer auf seine Bonität hin zu prüfen, etwa durch das Einfordern eines Betreibungsregister-Auszugs. Wichtig ist auch, dass Ihr Bauchgefühl und Ihr ästhetisches Empfinden Ihre Wahl unterstützt.
Die Wahl von Handwerkern und Lieferanten muss auf einer verbindlichen Offerte beruhen. Holen Sie mehrere Offerten ein, um eine bestimmte Bandbreite an Angeboten und Vergleichsmöglichkeiten zu erhalten. Offerten sollten die Anforderungen, Grösse und Form des Bauteils oder Gerätes, Raumbedarf und Masse, die Lieferfristen und die Leistungen auf der Baustelle enthalten. Bei Geräten muss klar sein, ob die Montage oder Installation inbegriffen ist (in der Regel ist dies der Fall).
Wenn Sie von verschiedenen Unternehmen dasselbe offerieren lassen, ist der Preis der entscheidende Faktor bei der Auftragsvergabe. Ist ein Mitbewerber markant billiger als seine Konkurrenten, ist jedoch Vorsicht geboten: Es könnte sich um einen unseriösen Anbieter handeln. Falls sich die Angebote in ihrem Umfang unterscheiden, sollte der Mehrpreis, beispielsweise für ein qualitativ hochwertigeres Gerät, Ihren Bedürfnissen wirklich entsprechen.
Übernimmt man die Bauleitung selbst, dann vermitteln Offerten viele Informationen, deren Bedeutung sich den wenig Fachkundigen oft erst auf den zweiten Blick ganz erschliessen. Dabei geht es nicht nur um das «Kleingedruckte», sondern auch um das Verständnis, gerade bei technischen Begriffen und Werten. Passen Sie bei der Lektüre auf, dass Sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen: Vergleichen Sie die Preise pro Quadratmeter, nicht die Endpreise anhand der geschätzten Quadratmeter. Kontrollieren Sie, ob die Mehrwertsteuer inbegriffen ist oder nicht. Achtung: Bei einer Beratung ohne späteren Auftrag kann eine Entschädigung anfallen, sofern dies vorher so vereinbart wurde.
Haben Sie sich für eine Offerte entschieden, so bestätigen Sie den Zuschlag mit einem Auftragsschreiben. Darin sollten der Auftrag selbst, ein Verweis auf die entscheidende Offerte oder Besprechung (mit Datum), der vereinbarte Preis und die Konditionen festgehalten sein. Besondere Aufmerksamkeit verlangt die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Auftragsnehmern respektive den Arbeiten. Vergewissern Sie sich, wer für welchen Arbeitsschritt zuständig ist und dass die zuständigen Handwerker und Lieferanten die Partner an den «Schnittstellen» kennen. In rechtlicher Hinsicht relevant sind Garantiefristen. Sie sollten ausdrücklich nach OR vereinbart werden. Falls Sie einen Werkvertrag abschliessen, sollte festgehalten werden, dass die SIA-Normen zur Anwendung kommen.
Um sich finanziell gegen Mängel abzusichern und das Risiko des Bauhandwerkerpfandrechts zu mindern, empfiehlt es sich, Zahlungen erst nach Abnahme zu leisten bzw. bei grösseren Aufträgen lediglich Akonto-Zahlungen vorzunehmen.
Der Rechnungsbetrag der Handwerker und Lieferanten sollte dem Betrag in der Offerte entsprechen. Falls unvorhergesehene Umstände auftreten (beispielsweise ein unerwartet schlechter Untergrund bei Oberflächenbehandlungen), muss der Handwerker Sie unverzüglich darauf aufmerksam machen und die Mehrkosten schlüssig begründen. Bei geschätzten Beträgen aufgrund einer angenommenen Quadratmetergrösse darf die Endabrechnung jedoch eine Abweichung von bis zu 10 % aufweisen. Offerierte Einheitspreise (pro Quadratmeter) sind hingegen verbindlich.
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