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Weil Sanierungen teuer sind, sollten Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer früh einen Erneuerungsfonds einrichten. Am besten im ersten Jahr der Gründung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. So können die Miteigentümerinnen und Miteigentümer die finanzielle Belastung auf mehrere Jahre verteilen.
Ob ein Erneuerungsfonds eröffnet werden soll ist Sache der Gemeinschaft, da es keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Für Hans Bättig, Sekretär des HEV Kanton Bern, bringt ein Erneuerungsfonds nur Vorteile: «Fehlt ein Erneuerungsfonds, muss das Geld für die notwendigen Sanierungen auf einen Schlag aufgetrieben werden. Weil dies oft schwierig ist, wird in einem solchen Fall häufig in Etappen saniert, was die Kosten in die Höhe treiben kann.» Er empfiehlt darum allen Gemeinschaften, einen Erneuerungsfonds zu errichten.
Dach, Fassade und Gebäudehülle haben in der Regel eine Lebensdauer von 25 Jahren. Darum sollte bis zu diesem Zeitpunkt genügend Geld im Erneuerungsfonds sein, um diese Arbeiten finanzieren zu können, ohne dass die Stockwerkeigentümergemeinschaft nachzahlen müssen. Wie hoch der jährliche Beitrag sein sollte, ist umstritten. Die Meinungen schwanken zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des Gebäudeversicherungswertes im Jahr. Sinnvollerweise von Anfang an, damit genügend Geld vorhanden ist, wenn die ersten Sanierungen fällig werden und finanziert werden müssen.
Hans Bättig empfiehlt, grosszügig einzuzahlen und allenfalls eine obere Limite festzusetzen, damit der Fonds 2 bis 10 Prozent des Gebäudeversicherungswertes nicht übersteigt. «Wächst der Fonds jährlich um ein Prozent, stehen die Stockwerkeigentümer bei Erneuerungen auf der sicheren Seite», meint der Experte. Die Gefahr, dass ein hoher Fondsbetrag Luxussanierungen fördere, schätzt Bättig als gering ein, zumal dafür Einstimmigkeit in der Stockwerkeigentümergemeinschaft notwendig sei.
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