Darum ist ein Erneuerungsfonds sinnvoll

Weil Sanierungen teuer sind, sollten Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer früh einen Erneuerungsfonds einrichten. Am besten im ersten Jahr der Gründung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. So können die Miteigentümerinnen und Miteigentümer die finanzielle Belastung auf mehrere Jahre verteilen.

 Um sich Sanierungen leisten zu können ist ein Erneuerungsfonds hilfreich
Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer teilen sich die Kosten für die Sanierung gemeinsamer Bauteile. Das Geld legen sie in einem Erneuerungsfonds auf die Seite.
(rh) Mit regelmässigen Einzahlungen in den Erneuerungsfonds finanziert die Stockwerkeigentümergemeinschaft Sanierungsarbeiten an den gemeinsamen Bauteilen des Hauses, beispielsweise energetische Sanierung der Gebäudehülle oder eine neue Heizung. Gefüllt wird der Fonds durch jährliche Einzahlungen, welche die einzelnen Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer anhand ihrer Wertquote leisten. So wird sichergestellt, dass grosse finanzielle Belastungen durch Sanierungen über die Jahre verteilt werden können.
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Erneuerungsfonds bringt Vorteile

Ob ein Erneuerungsfonds eröffnet werden soll ist Sache der Gemeinschaft, da es keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Für Hans Bättig, Sekretär des HEV Kanton Bern, bringt ein Erneuerungsfonds nur Vorteile: «Fehlt ein Erneuerungsfonds, muss das Geld für die notwendigen Sanierungen auf einen Schlag aufgetrieben werden. Weil dies oft schwierig ist, wird in einem solchen Fall häufig in Etappen saniert, was die Kosten in die Höhe treiben kann.» Er empfiehlt darum allen Gemeinschaften, einen Erneuerungsfonds zu errichten.

Höhe der jährlichen Beiträge

Dach, Fassade und Gebäudehülle haben in der Regel eine Lebensdauer von 25 Jahren. Darum sollte bis zu diesem Zeitpunkt genügend Geld im Erneuerungsfonds sein, um diese Arbeiten finanzieren zu können, ohne dass die Stockwerkeigentümergemeinschaft nachzahlen müssen. Wie hoch der jährliche Beitrag sein sollte, ist umstritten. Die Meinungen schwanken zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des Gebäudeversicherungswertes im Jahr. Sinnvollerweise von Anfang an, damit genügend Geld vorhanden ist, wenn die ersten Sanierungen fällig werden und finanziert werden müssen.

Hans Bättig empfiehlt, grosszügig einzuzahlen und allenfalls eine obere Limite festzusetzen, damit der Fonds 2 bis 10 Prozent des Gebäudeversicherungswertes nicht übersteigt. «Wächst der Fonds jährlich um ein Prozent, stehen die Stockwerkeigentümer bei Erneuerungen auf der sicheren Seite», meint der Experte. Die Gefahr, dass ein hoher Fondsbetrag Luxussanierungen fördere, schätzt Bättig als gering ein, zumal dafür Einstimmigkeit in der Stockwerkeigentümergemeinschaft notwendig sei.

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Tipps für den Erneuerungsfonds

  • Klären Sie vor dem Kauf die Höhe Ihres Anteils am Erneuerungsfonds ab und lassen Sie den Unterhaltsbedarf von einem Architekten schätzen. Dieser ist im Gegensatz zum Verkäufer unparteiisch.
  • Der Fonds sollte von den Eigentümerinnen und Eigentümern nicht für die Bezahlung von laufenden Unterhaltsarbeiten verwendet werden, da sonst das Geld für die grossen Sanierungen fehlt. Aus diesem Grund sollten die Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer für die laufenden Unterhaltsarbeiten zusätzliche Rückstellungen machen.
  • Wird die Liegenschaft verkauft, sollte die Höhe des Anteils am Erneuerungsfonds bei der Kalkulation des Verkaufspreises miteinbezogen werden.

Häufige Fragen

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